Status ID: RS-013
Slug: other (muss mit ResidenceStatus in frontend/src/lib/situation-requirements.ts übereinstimmen)
Version: 1.1
Status: Quellengeprüft (Agenten-Fleet, 2026-08-28) — 29/29 Fakten verifiziert; 5 korrigiert; Freigabe durch menschliche Prüfung ausstehend
Primary legal basis: verschiedene (§§ 7 Abs. 1 S. 3, 18d, 19c, 22, 23, 25 Abs. 3–5, 25a, 25b, 38a AufenthG; § 60a AufenthG für Duldung)
Jurisdiction: Bundesweit (+ lokale und landesrechtliche Abweichungen, wo vermerkt)
Risk level: Hoch
Last reviewed: 2026-08-28
Next review due: 2026-11-24 (reine Gesetzesdatei — 90-Tage-Zyklus)
Owner: AusHelp Knowledge Team
Deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung (Version und Prüfstand siehe
Kopfzeile). Bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.
Geltungsbereich und Haftungsausschluss
Nur informative Orientierung — keine Rechtsberatung. Alle Aussagen stammen aus offiziellen
öffentlichen Quellen (Stufe A–C gemäß
standards/source-policy.md). Wichtige Entscheidungenmit der zuständigen Behörde oder einem qualifizierten Einwanderungsberater überprüfen.
other ist eine Routing-Entität, kein Aufenthaltsstatus. Das App-Enum benötigt einen Sammelposten für
Personen, deren Titel keinem der zwölf modellierten Status entspricht, sowie für Personen, die
„Etwas anderes / oder Sie möchten es lieber nicht sagen" auswählen. Diese Datei benennt die
tatsächlichen Rechtsgrundlagen hinter diesem Sammelposten, damit der Assistent sagen kann,
welche Vorschrift auf die Person wahrscheinlich zutrifft, und sie an eine qualifizierte Stelle
weiterleiten kann — niemals eine humanitäre Frage oder eine Duldungsfrage anhand einer Vorlage
beantworten.
Der Sammelposten umfasst drei nicht zusammenhängende Gruppen. **Schmale Arbeits- und
akademische Zwecke**, die zu klein für eine eigene Entität sind: Forscher (§ 18d) und die
Familie der „sonstigen Beschäftigungszwecke" nach § 19c in Verbindung mit der
Beschäftigungsverordnung (Au-pair, Saisonarbeit, Praktika im Rahmen einer
Weiterbildungsmaßnahme, Sprachlehrer und Spezialitätenköche, die Route für erfahrene
Fachkräfte). Humanitäre Titel unterhalb der Flüchtlings-/subsidiären Schutzebene, die von
refugee_protection.md abgedeckt wird: Aufnahme aus dem Ausland (§§ 22, 23), nationale
Abschiebungsverbote (§ 25 Abs. 3), vorübergehende humanitäre Gründe und Opfer von
Menschenhandel (§ 25 Abs. 4, 4a, 4b), unmögliche Ausreise (§ 25 Abs. 5) sowie die
Integrationsrouten für Jugendliche (§ 25a) und langansässige Familien (§ 25b). Und die
Duldung — überhaupt kein Aufenthaltstitel (§ 4 Abs. 1, SRC-291), aber der Status, den viele
hierher weitergeleitete Nutzer tatsächlich innehaben.
Zwei strukturelle Tatsachen bestimmen alles. Eine Duldung setzt die Abschiebung aus, lässt die
Ausreisepflicht aber unberührt (§ 60a Abs. 3, SRC-232) — wer hier mit einer Duldung landet, hat
ein rechtliches Problem, kein Papierproblem. Und § 7 Abs. 1 S. 3 (SRC-149) erlaubt einer
Behörde, eine Erlaubnis für einen Zweck zu erteilen, den das Gesetz überhaupt nicht vorsieht,
sodass keine Liste abschließend sein kann.
Tiefenabdeckungsregel: keine inhaltliche Beratung. Weiterleitung an die
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), oder an einen Jugendmigrationsdienst
(JMD) für Personen unter 27, zusätzlich zur zuständigen Ausländerbehörde. Alles, was Duldung,
§ 25 oder Abschiebung betrifft, geht an eine spezialisierte Beratungsstelle oder einen
Rechtsanwalt, nicht an AusHelp-Inhalte.
| Vorschrift | Regelt | Quellen-ID |
|---|---|---|
| § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG | Aufenthaltserlaubnis für einen im Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck (der eigentliche Auffangtatbestand) | SRC-149 |
| § 4 Abs. 1 AufenthG | Abschließende Liste der Aufenthaltstitel — die Duldung gehört nicht dazu | SRC-291 |
| § 18d AufenthG | Forscher (Aufnahmevereinbarung, Mindestdauer, Lehrbefugnis) | SRC-280 |
| § 19c AufenthG | Sonstige Beschäftigungszwecke; erfahrene Fachkräfte; öffentliches Interesse; Beamte | SRC-133 |
| BeschV | Welche Beschäftigungen ohne Fachkräftequalifikation nach § 19c Abs. 1/2 zugelassen werden können | SRC-282 |
| § 22 AufenthG | Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen | SRC-283 |
| § 23 AufenthG | Landesaufnahmeprogramme, bundesweite Aufnahme aus politischem Interesse, Neuansiedlung | SRC-284 |
| § 25 Abs. 3–5 AufenthG | Nationale Abschiebungsverbote, vorübergehende humanitäre Gründe, unmögliche Ausreise | SRC-231 |
| § 25a AufenthG | Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche | SRC-286 |
| § 25b AufenthG | Aufenthalt bei nachhaltiger Integration | SRC-287 |
| § 26 AufenthG | Dauer und Verlängerung von Erlaubnissen nach §§ 22–25; Weg zur Niederlassungserlaubnis | SRC-236 |
| § 60a AufenthG | Duldung — Aussetzung der Abschiebung, Bescheinigung, Beschäftigungsverbote | SRC-232 |
| §§ 60b, 60c, 60d AufenthG | Duldung bei ungeklärter Identität; Ausbildungsduldung; Beschäftigungsduldung | SRC-004, SRC-163 |
| § 38a AufenthG | Mobilität von langfristig Aufenthaltsberechtigten eines anderen EU-Mitgliedstaats | SRC-271 |
| § 39 AufenthG | Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, soweit erforderlich | SRC-166 |
| § 5 AufenthG | Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (und wo humanitäre Titel davon abweichen) | SRC-167 |
| § 1 AsylbLG | Leistungsregime für Duldungsinhaber (AsylbLG, nicht Bürgergeld) | SRC-247 |
| § 81 AufenthG | Fiktionswirkung bei rechtzeitiger Verlängerung | SRC-002 |
Eine Zeile pro atomarer Aussage. Verified wechselt erst nach /source-review auf yes.
3.A — Routing-Karte: Auf welcher Vorschrift die Person tatsächlich steht
| # | Fakt | Wert | Rechtsgrundlage | Quellen-ID | Verified |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Forscher | Erlaubnis ohne Zustimmung der BA auf Grundlage einer Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung, die sich verpflichtet, Lebensunterhalts- und Ausreisekosten für bis zu 6 Monate nach Beendigung der Vereinbarung zu übernehmen; die Entscheidung innerhalb von 60 Tagen gilt nur, wenn die aufnehmende Einrichtung für das besondere Zulassungsverfahren anerkannt ist (§ 18d Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchstabe a) | § 18d Abs. 1 | SRC-280 | yes |
| 3.2 | Sonstige Beschäftigungszwecke | Erlaubnis möglich unabhängig von einer Fachkräftequalifikation, sofern die BeschV oder ein zwischenstaatliches Abkommen diese Beschäftigung zulässt (§ 19c Abs. 1); bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 2); oder aus öffentlichem, regionalem oder arbeitsmarktpolitischem Interesse im Einzelfall (§ 19c Abs. 3) | § 19c Abs. 1–3 | SRC-133, SRC-282 | yes |
| 3.3 | In der BeschV namentlich genannte Beschäftigungen in diesem Sammelposten | Internationaler Personalaustausch (§ 10 BeschV), Sprachlehrer und Spezialitätenköche (§ 11), Au-pair (§ 12), Haushaltshilfen entsandter Beschäftigter (§ 13), Praktika im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme (§ 15), Saisonbeschäftigung (§ 15a), Hilfskräfte bei Schaustellern (§ 15b), Haushaltshilfen (§ 15c), kurzfristige Kontingentbeschäftigung (§ 15d) | § 19c Abs. 1 i.V.m. BeschV | SRC-282 | yes |
| 3.3a | Route für erfahrene Fachkräfte (die „IT-Route") | § 6 BeschV Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung: mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung, erworben in den letzten fünf Jahren, sowie ein Gehalt von mindestens 45 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (entfällt, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist). Eine im Erwerbsstaat anerkannte Qualifikation ist grundsätzlich erforderlich, gilt aber nicht für Berufe der Informations- und Kommunikationstechnologie | § 19c Abs. 2 i.V.m. § 6 BeschV | SRC-282, SRC-133 | yes |
| 3.4 | Humanitäre Aufnahme aus dem Ausland | Kann aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen gewährt werden; muss gewährt werden, wenn das BMI (oder eine von ihm bestimmte Stelle) die Aufnahme zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands erklärt hat | § 22 S. 1–2 | SRC-283 | yes |
| 3.5 | Landes- und Bundesaufnahmeprogramme, Neuansiedlung | Die oberste Landesbehörde kann Erlaubnisse für bestimmte Gruppen anordnen (im Einvernehmen mit dem BMI); das BMI kann Aufnahmezusagen aus besonderem politischen Interesse anordnen, die zu einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis führen; Neuansiedlungsflüchtlinge folgen demselben Weg | § 23 Abs. 1, 2, 4 | SRC-284 | yes |
| 3.6 | Nationales Abschiebungsverbot | Besteht ein Verbot nach § 60 Abs. 5 oder 7, soll eine Erlaubnis erteilt werden; sie wird unter anderem versagt, wenn die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist, oder bei wiederholter Verletzung von Mitwirkungspflichten oder aus Gründen schwerer Straftaten | § 25 Abs. 3 | SRC-231 | yes |
| 3.7 | Vorübergehende humanitäre oder persönliche Gründe | Befristete Erlaubnis möglich aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder aus erheblichem öffentlichen Interesse; Verlängerung, wenn die Ausreise eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde; für eine Beschäftigung ist eine gesonderte Erlaubnis erforderlich | § 25 Abs. 4 | SRC-231 | yes |
| 3.8 | Opfer von Menschenhandel und von Ausbeutung der Arbeitskraft | Erlaubnis soll erteilt werden, wenn die Strafverfolgung die Anwesenheit der Person erfordert, der Kontakt zu den Tätern abgebrochen ist und sie sich zur Aussage bereit erklärt (Abs. 4a); parallele Regelung für Opfer ausbeuterischer Beschäftigung, verlängerbar, solange Lohnansprüche unbeglichen sind (Abs. 4b) | § 25 Abs. 4a, 4b | SRC-231 | yes |
| 3.9 | Ausreise unmöglich | Erlaubnis möglich, wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und kein absehbares Ende besteht; soll erteilt werden, sobald die Abschiebung 18 Monate ausgesetzt war und das Hindernis nicht von der Person zu vertreten ist | § 25 Abs. 5 | SRC-231 | yes |
| 3.10 | Gut integrierte Jugendliche | Antrag vor dem 27. Geburtstag; drei Jahre ununterbrochener rechtmäßiger, geduldeter oder gestatteter Aufenthalt; in der Regel drei Jahre erfolgreicher Schulbesuch oder ein anerkannter Schul-/Berufsabschluss; Inhaber einer Erlaubnis nach § 104c oder einer Duldung seit mindestens 12 Monaten. Eltern, minderjährige Kinder und Ehegatten können unter bestimmten Voraussetzungen nachziehen | § 25a Abs. 1–2 | SRC-286 | yes |
| 3.11 | Nachhaltige Integration | Sechs Jahre ununterbrochener Aufenthalt mit Duldung/Gestattung/Erlaubnis, vier Jahre bei einem minderjährigen Kind im Haushalt; mündliche Deutschkenntnisse auf Niveau A2; Lebensunterhalt überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit (mit aufgeführten Ausnahmen); Nachweis des tatsächlichen Schulbesuchs schulpflichtiger Kinder; ausgeschlossen bei Täuschung über die Identität oder bei Vereitelung | § 25b Abs. 1 | SRC-287 | yes |
| 3.12 | Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel | § 4 Abs. 1 listet Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte, Niederlassungserlaubnis / Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auf. Die Duldung gehört nicht dazu; sie setzt lediglich die Abschiebung aus und lässt die Ausreisepflicht unberührt | § 4 Abs. 1; § 60a Abs. 3 | SRC-291, SRC-232 | yes |
| 3.13 | Duldung-Varianten | § 60a allgemeine Aussetzung der Abschiebung; § 60b Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; § 60c Ausbildungsduldung; § 60d Beschäftigungsduldung | §§ 60a–60d | SRC-232, SRC-163, SRC-004 | yes |
| 3.13a | § 60b — Duldung bei ungeklärter Identität | Gilt, wenn die Abschiebung durch eigene Täuschung der Person über Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch Nichterfüllung von Passbeschaffungspflichten blockiert ist. Inhaber unterliegen einem Beschäftigungsverbot und einer Wohnsitzauflage, und diese Zeit zählt nicht zu den an anderer Stelle verwendeten Duldungszeiträumen. Die Bezeichnung kann durch nachträgliche Erfüllung der erforderlichen Handlungen aufgehoben werden | § 60b | SRC-004 | yes |
| 3.13b | § 60d — Beschäftigungsduldung | Duldung für 30 Monate, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist, darunter geklärte Identität innerhalb der gesetzlichen Frist, mindestens 12 Monate vorherige Duldung, mindestens 12 Monate ununterbrochene Beschäftigung von 20 Stunden oder mehr pro Woche, aus dieser Beschäftigung gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende mündliche Deutschkenntnisse, keine einschlägigen Vorstrafen und Schulbesuch unterhaltsberechtigter Kinder. Minderjährige unverheiratete Kinder im familiären Haushalt erhalten eine Duldung für denselben Zeitraum | § 60d | SRC-004 | yes |
| 3.14 | Vom Gesetz nicht vorgesehener Zweck | In begründeten Fällen kann eine Erlaubnis für einen im Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden; eine solche Erlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit, sofern diese nicht gesondert nach § 4a Abs. 1 gestattet ist | § 7 Abs. 1 S. 3–4 | SRC-149 | yes |
| 3.15 | Langfristig Aufenthaltsberechtigte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat | Erlaubnis wird einem Inhaber der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilt, der einen Aufenthalt von über 90 Tagen beabsichtigt; ausgeschlossen für entsandte oder grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer sowie Saison-/Grenzarbeitnehmer | § 38a Abs. 1–2 | SRC-271 | yes |
3.B — Von der Vorlage geforderte Dimensionen (Werte unterscheiden sich je Unterstatus)
| # | Fakt | Wert | Rechtsgrundlage | Quellen-ID | Verified |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.16 | Dauer und Verlängerung — humanitäre Titel | Erlaubnisse nach §§ 22–25 werden jeweils für höchstens drei Jahre erteilt und verlängert; § 25 Abs. 3 für mindestens ein Jahr; § 25 Abs. 4 und 5 für sechs Monate bis zu 18 Monaten rechtmäßigen Aufenthalts; § 25 Abs. 4a für ein Jahr (Fälle nach Abs. 4a S. 3 zwei Jahre). Keine Verlängerung, sobald das Hindernis für die Beendigung des Aufenthalts entfallen ist | § 26 Abs. 1–2 | SRC-236 | yes |
| 3.17 | Dauer und Verlängerung — sonstige Unterstatus | § 18d: mindestens ein Jahr, mindestens zwei bei EU-/multilateralen Mobilitätsprogrammen, ansonsten die Projektdauer; § 19c Abs. 4 (Beamte): drei Jahre, sofern der Vertrag nicht kürzer ist; § 25b: jeweils höchstens zwei Jahre; die allgemeinen Verlängerungsregeln des § 8 und die Fiktionswirkung nach § 81 gelten wie andernorts | §§ 18d Abs. 4, 19c Abs. 4, 25b Abs. 5, 8, 81 | SRC-280, SRC-133, SRC-287, SRC-003, SRC-002 | yes |
| 3.18 | Beschäftigungsrechte | Nicht einheitlich. § 18d: Forschung bei der genannten Einrichtung sowie Lehrtätigkeit. § 19c: die von der BeschV/Vereinbarung zugelassene Beschäftigung, Zustimmung der BA nach § 39, sofern nicht entbehrlich. § 23 Abs. 1: in der Regel keine Erwerbstätigkeit, sofern die Landesanordnung nichts anderes vorsieht. § 25 Abs. 4: gesonderte Erlaubnis erforderlich. Erlaubnisse nach § 7 Abs. 1 S. 3: kein Beschäftigungsrecht, sofern nicht gesondert erteilt. Duldung: Beschäftigung ist in den Fällen des § 60a Abs. 6 untersagt | §§ 18d Abs. 5, 19c, 23 Abs. 1, 25 Abs. 4, 39, 60a Abs. 6, 7 Abs. 1 S. 4 | SRC-280, SRC-133, SRC-284, SRC-231, SRC-166, SRC-232, SRC-149 | yes |
| 3.19 | Studienrechte | Kein allgemeines Merkmal dieses Sammelpostens. Nach § 38a gelten §§ 16a und 16b entsprechend, und ein Fall nach § 16a wird ohne Zustimmung der BA entschieden. Ein Studium bei anderen Titeln hier erfordert einen Zweckwechsel zu § 16b (siehe student.md) | § 38a Abs. 3 | SRC-271 | yes |
| 3.20 | Rechte zur Selbständigkeit | Wird von keiner Vorschrift in diesem Sammelposten standardmäßig gewährt. Nach § 38a ist Selbständigkeit möglich, wenn § 21 erfüllt ist; andernfalls ist § 21 Abs. 6 (gesonderte Erlaubnis neben einem anderen Zweck) der Weg | §§ 38a, 21 | SRC-271, SRC-148 | yes |
| 3.21 | Rechte zum Familiennachzug | Geregelt durch die allgemeinen Vorschriften der §§ 27–36a, nicht durch diese Datei. Unterstatus-spezifische Regelungen finden sich in § 25a Abs. 2 (Eltern, minderjährige Kinder, Ehegatte) und § 25b Abs. 4 (Ehegatte, minderjährige Kinder). Im Übrigen siehe family_reunification.md | §§ 25a Abs. 2, 25b Abs. 4 | SRC-286, SRC-287 | yes |
| 3.22 | Weg zur dauerhaften Niederlassung | § 26 Abs. 4: Inhaber humanitärer Titel können eine Niederlassungserlaubnis unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 erhalten, wobei die Zeit des Asylverfahrens angerechnet wird; § 19c Abs. 4 gewährt Beamten nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis unter geänderten Voraussetzungen des § 9. Duldungsinhaber haben keinen Weg — die Duldung ist kein Titel (3.12) | §§ 26 Abs. 4, 19c Abs. 4, 9 | SRC-236, SRC-133, SRC-146 | yes |
| 3.23 | Reisen (Schengen / Wiedereinreise) | Ein gültiger deutscher Aufenthaltstitel erlaubt in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten, ohne dort eine Beschäftigung aufzunehmen; ob eine Fiktionsbescheinigung die Wiedereinreise gestattet, muss vorab bei der Ausländerbehörde geklärt werden. Duldungsinhaber besitzen keinen Titel und dürfen kein Reiserecht annehmen (OQ-4) | Schengen-Besitzstand (AA-Hinweise); § 81 | SRC-153, SRC-002 | yes |
| 3.24 | Zugang zu Leistungen | § 1 Abs. 1 AsylbLG macht Inhaber einer Duldung nach § 60a (Nr. 4) leistungsberechtigt nach dem AsylbLG statt nach dem SGB II; dasselbe gilt für Personen mit einer Erlaubnis nach § 23 Abs. 1, die wegen Krieges erteilt wurde, mit einer Erlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 1 oder mit einer Erlaubnis nach § 25 Abs. 5, solange die Abschiebung weniger als 18 Monate ausgesetzt war (Nr. 3), sowie für vollziehbar ausreisepflichtige Personen (Nr. 5). Andere humanitäre Titel in diesem Sammelposten sind dort nicht aufgeführt (OQ-5). § 25b Abs. 1 Nr. 3 toleriert gesondert einen vorübergehenden Leistungsbezug für Studierende, Familien mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende und Pflegende | § 1 Abs. 1 AsylbLG; § 25b Abs. 1 Nr. 3 | SRC-247, SRC-287 | yes |
| 3.25 | Voraussetzungen für Verlust / Widerruf | Die Geltungsdauer kann rückwirkend verkürzt werden, wenn eine wesentliche Erteilungsvoraussetzung entfällt (§ 7 Abs. 2 S. 2); § 26 Abs. 2 schließt eine Verlängerung aus, sobald das Hindernis für die Beendigung des Aufenthalts entfallen ist; eine Duldung endet mit der Ausreise oder dem Widerruf (§ 60a Abs. 5) | §§ 7 Abs. 2, 26 Abs. 2, 60a Abs. 5 | SRC-149, SRC-236, SRC-232 | yes |
| 3.26 | Besondere Pflichten | Eine Duldungsbescheinigung wird ausgestellt (§ 60a Abs. 4); Antragsteller nach § 25a/§ 25b dürfen die Abschiebung nicht durch falsche Angaben zur Identität behindern; die allgemeine Mitwirkungspflicht des § 82 gilt durchgehend. Anmeldung, Krankenversicherung und Steuer-ID sind Anforderungen der universellen Ebene und werden hier nicht wiederholt | §§ 60a Abs. 4, 25a, 25b, 82 | SRC-232, SRC-286, SRC-287, SRC-122 | yes |
| Prozess-ID | Prozess | Auslöser | Behörde | Workflow-Datei | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-013-P1 | Ermitteln, auf welcher Vorschrift die Person tatsächlich steht | Nutzer wählt „Etwas anderes", oder ein Dokument passt zu keinem modellierten Status | AusHelp-Routing + Ausländerbehörde | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P2 | Erstausstellung — Arbeits-/Forschungs-Unterstatus (§ 18d, § 19c + BeschV) | Aufnahmevereinbarung oder eine von der BeschV zugelassene Beschäftigung | Ausländerbehörde (+ BA nach § 39) | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P3 | Erstausstellung — humanitäre Titel (§§ 22, 23, 25 Abs. 3–5, 25a, 25b) | Aufnahmezusage, Abschiebungsverbot oder erreichte Integrationsschwellen | Ausländerbehörde; BMI / oberste Landesbehörde für §§ 22, 23 | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P4 | Verlängerung | Ablauf, im Rahmen der Höchstdauern nach § 26 (3.16) | Ausländerbehörde | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P5 | Übergang IN diesen Status — von Duldung oder Gestattung zu einem Titel | § 25 Abs. 5 (18 Monate Aussetzung), § 25a (12 Monate Duldung + 3 Jahre Aufenthalt), § 25b (6 / 4 Jahre) | Ausländerbehörde | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P6 | Übergang IN diesen Status — aus einem anderen EU-Mitgliedstaat | Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten anderswo (§ 38a) | Ausländerbehörde (+ BA nach § 39 Abs. 3) | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P7 | Übergang HERAUS — zu einem Arbeits- oder Studientitel | Stellenangebot oder Zulassung: §§ 18a/18b/18g (siehe skilled_worker.md, blue_card.md), § 16b (student.md), § 16a (vocational_training.md) | Ausländerbehörde | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P8 | Übergang HERAUS — zur dauerhaften Niederlassung | § 26 Abs. 4 i.V.m. § 9 Abs. 2; § 19c Abs. 4 nach drei Jahren | Ausländerbehörde | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P9 | Verlust / Widerruf und Rückfall in die Duldung | Zweck entfällt, Verlängerung abgelehnt (§ 26 Abs. 2), oder Asylantrag bestandskräftig abgelehnt | Ausländerbehörde | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P10 | Umgang mit der Duldung (§§ 60a–60d) | Abschiebung ausgesetzt; Bescheinigung ausgestellt und verlängert | Ausländerbehörde | — | noch nicht gebaut |
| RS-013-P11 | Eskalation an qualifizierte Beratung | Jede inhaltliche Frage in diesem Sammelposten | MBE / JMD / Rechtsanwalt | — | noch nicht gebaut |
Der einzige Prozess, den AusHelp selbst ausführen sollte. Den Titel aus dem Dokument der
Person lesen (Aufenthaltstitel oder Duldungsbescheinigung), die aufgedruckte Vorschrift gegen
3.1–3.15 abgleichen und entweder an die passende Entitätsdatei weiterleiten oder nach P11
eskalieren. Niemals einen humanitären Unterstatus aus den Umständen ableiten — die aufgedruckte
Vorschrift ist maßgeblich.
Die drei realistischen Wege sind § 25 Abs. 5 (Abschiebung 18 Monate ausgesetzt, Hindernis nicht
selbst verschuldet — SRC-231), § 25a (unter 27, drei Jahre Aufenthalt, zwölf Monate Duldung,
Schulbesuch — SRC-286) und § 25b (sechs Jahre, oder vier mit einem minderjährigen Kind, A2-
Deutsch, Lebensunterhalt überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit — SRC-287). Alle drei sind
Beratungsterrain: Die Ausschlussgründe hängen von Identitätsdokumenten und der
Mitwirkungshistorie ab, die AusHelp nicht beurteilen kann.
Standardmaßnahme für diese Datei. Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) für
Erwachsene — kostenlos, angeboten von den sechs Wohlfahrtsverbänden und dem Bund der
Vertriebenen, lokale Stellen auffindbar über BAMF-NAvI (SRC-292). Jugendmigrationsdienste (JMD)
für junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, finanziert vom BMFSFJ, bundesweit rund 479
Stellen (SRC-293); die genaue Altersgrenze zwischen MBE und JMD ist als OQ-1 vermerkt. Danach
die zuständige Ausländerbehörde für die Entscheidung selbst (Berlin: LEA, CH-008) und das BAMF
für bundesweite Migrationsfragen (CH-004). Gebühren und Terminwege sind lokal geregelt und
werden hier nicht angegeben.
| Org-ID | Name | Rolle für diesen Status | Zuständigkeit | Kanal (CH-ID) | Quellen-ID |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-013-A1 | Ausländerbehörde (Berlin: Landesamt für Einwanderung, LEA) | Entscheidet über Erteilung, Verlängerung, Zweckwechsel; stellt Duldung und Fiktionsbescheinigung aus | Kommunal | CH-008 | SRC-005 |
| RS-013-A2 | Bundesministerium des Innern (BMI) | Erklärt die Aufnahme nach § 22 S. 2; ordnet Aufnahmezusagen und Neuansiedlung nach § 23 Abs. 2, 4 an | Bundesweit | — | SRC-283, SRC-284 |
| RS-013-A3 | Oberste Landesbehörde des Landes | Ordnet Landesaufnahmeprogramme (§ 23 Abs. 1) und gruppenbezogene Aussetzungen der Abschiebung an (§ 60a Abs. 1) | Land | — | SRC-284, SRC-232 |
| RS-013-A4 | Bundesagentur für Arbeit | Zustimmung zur Beschäftigung, soweit § 39 dies verlangt (§ 19c, § 38a Abs. 3) | Bundesweit | CH-002 | SRC-166 |
| RS-013-A5 | BAMF | Bundesweite Migrationsinformation; finanziert und listet die MBE-Beratungsstellen | Bundesweit | CH-004 | SRC-292 |
| RS-013-A6 | Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) | Kostenlose Einzelberatung für erwachsene Zuwanderer — primäres Eskalationsziel; getragen von AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischem, DRK, ZWST und dem Bund der Vertriebenen | Bundesweit (lokale Stellen) | — | SRC-292 |
| RS-013-A7 | Jugendmigrationsdienste (JMD) | Beratung für junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren — Eskalationsziel für § 25a-Fälle | Bundesweit (lokale Stellen) | — | SRC-293 |
| RS-013-A8 | Forschungseinrichtung / Arbeitgeber | Zwingend erforderliche dritte Partei: Aufnahmevereinbarung (§ 18d) oder die von der BeschV zugelassene Beschäftigung (§ 19c) | — | — | SRC-280, SRC-282 |
| Problem-ID | Problem | Warum es passiert | Schweregrad | Struggle-Map-Referenz | Abhilfe | Workflow |
|---|---|---|---|---|---|---|
| RS-013-PR1 | Person hält eine Duldung für eine Aufenthaltserlaubnis | Die Karte wirkt offiziell und wird wie eine Erlaubnis verlängert; die Ausreisepflicht ist darauf nicht sichtbar | ⚠⚠ | Phase 3 → Aufenthalt und Erlaubnisse | Klar sagen, dass eine Duldung kein Titel ist (3.12), und an Beratung weiterleiten (P11) | — |
| RS-013-PR2 | AusHelp beantwortet eine humanitäre Frage anhand einer generischen Erlaubnis-Vorlage | Der Sammelposten verleitet den Assistenten dazu, über zwölf nicht zusammenhängende Vorschriften hinweg zu verallgemeinern | ⚠⚠ | vorgeschlagen: Phase 3 — Aufenthalt und Erlaubnisse (Fehlleitung durch Sammelposten) | Feste Regel: other liefert eine Routing-Antwort und eine Eskalation, niemals inhaltliche Beratung | — |
| RS-013-PR3 | Frist nach § 25a verpasst | Der Antrag muss vor dem 27. Geburtstag gestellt werden, und die Zwölf-Monats-Duldungs- und Drei-Jahres-Aufenthaltsuhren sind für den Nutzer nicht sichtbar | ⚠⚠ | Phase 3 → Aufenthalt und Erlaubnisse | Die Altersgrenze als feste Frist kennzeichnen; Verweis an JMD (SRC-293) | — |
| RS-013-PR4 | Arbeiten mit einem Titel, der kein Beschäftigungsrecht enthält | Erlaubnisse nach § 23 Abs. 1, § 25 Abs. 4 und § 7 Abs. 1 S. 3 berechtigen für sich genommen nicht zur Arbeit (3.18) | ⚠⚠ | Phase 4 → Die Jobsuche | Vor Beginn jeder Beschäftigung die auf der Karte aufgedruckte Nebenbestimmung prüfen | — |
| RS-013-PR5 | Kurze Erlaubniszyklen erzeugen dauerhaften Verlängerungsdruck | Erlaubnisse nach § 25 Abs. 4/5 laufen sechs Monate bis zu 18 Monaten rechtmäßigen Aufenthalts (3.16) | ⚠ | Phase 3 → Das Brief-System (Kernterritorium von AusHelp) | Ablauf ab Erteilung nachverfolgen; vor Ablauf beantragen, um die Fiktionswirkung zu sichern (§ 81) | — |
| RS-013-PR6 | Au-pair-/Saison-/Praktikumsaufenthalte werden als Weg zum Dauerbleiberecht angesehen | Diese BeschV-Titel sind ihrer Natur nach befristet und wandeln sich selten direkt um | ⚠ | Phase 1 → Erwartung vs. Realität | Den nächsten Titel planen, bevor der Aufenthalt endet (P7) | — |
| RS-013-PR7 | Leistungsbezug gefährdet den Titel | Die Logik des gesicherten Lebensunterhalts nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und die Lebensunterhaltsprüfung nach § 25b vertragen sich schlecht mit Leistungsphasen | ⚠ | Phase 5 → Bürgergeld / Jobcenter ⚠⚠ | Vor der Annahme eines Schadens die Ausnahmen in § 25b Abs. 1 Nr. 3 prüfen (3.24) | — |
| RS-013-PR8 | Nutzer wählt „Etwas anderes", um die Offenlegung des Status zu vermeiden | Die Option wird bewusst als „oder Sie möchten es lieber nicht sagen" angeboten | – | Übergreifend → D. Emotionale Last (der unsichtbare Kampf) | Hinweise auf universeller Ebene auch ohne bekannten Status nützlich halten; niemals auf Offenlegung drängen | — |
| Dok-ID | Dokument | Deutscher Name | Benötigt für | Aussteller | satisfiedBy-ID |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-013-D1 | Aufenthaltstitelkarte | Aufenthaltstitel (eAT) | P2–P4, P7, P8 | Ausländerbehörde | lea, residence_permit |
| RS-013-D2 | Duldungsbescheinigung | Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung | P5, P10 | Ausländerbehörde | — |
| RS-013-D3 | Gültiger Reisepass oder Ausweisersatz | Reisepass / Ausweisersatz | P2–P6 | Heimatstaatliche Behörde / Ausländerbehörde | — |
| RS-013-D4 | Aufnahmevereinbarung | Aufnahmevereinbarung | P2 (§ 18d) | Forschungseinrichtung | — |
| RS-013-D5 | Arbeitsvertrag oder Au-pair-Vertrag | Arbeitsvertrag / Au-pair-Vertrag | P2 (§ 19c) | Arbeitgeber / Gastfamilie | employment_contract |
| RS-013-D6 | Aufnahmezusage | Aufnahmezusage | P3 (§§ 22, 23) | BMI / oberste Landesbehörde | — |
| RS-013-D7 | Bescheid über die Feststellung eines Abschiebungsverbots | Bescheid über ein Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5/7) | P3 (§ 25 Abs. 3) | BAMF | bamf, bamf_bescheid |
| RS-013-D8 | Schulzeugnisse / Abschluss | Schulzeugnisse, Schul- oder Berufsabschluss | P5 (§ 25a) | Schule / Kammer | — |
| RS-013-D9 | Deutsch-Sprachzertifikat (A2) | Sprachzertifikat A2 | P5 (§ 25b) | Sprachinstitut | — |
| RS-013-D10 | Nachweis des Lebensunterhalts | Einkommensnachweis / Lohnabrechnung | P4, P5, P8 | Arbeitgeber | income_proof, payslip |
| RS-013-D11 | Anmeldung des Wohnsitzes | Anmeldebestätigung | universelle Ebene | Bürgeramt | anmeldung |
| RS-013-D12 | Nachweis der Krankenversicherung | Krankenversicherungsnachweis | universelle Ebene | Krankenkasse | krankenkasse, insurance_confirmation |
| RS-013-D13 | Fiktionsbescheinigung | Fiktionsbescheinigung | Überbrückung P4 | Ausländerbehörde | — |
App-Hinweis: REQUIREMENTS_BY_RESIDENCE.other ist in situation-requirements.ts bewusst
leer — es gelten nur die UNIVERSAL_REQUIREMENTS. D2, D4, D6, D8, D9 und D13 haben noch keine
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| Quellen-ID | Titel | Herausgeber | URL | Stufe | Zuletzt geprüft |
|---|---|---|---|---|---|
| SRC-002 | § 81 AufenthG — Beantragung des Aufenthaltstitels | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-003 | § 8 AufenthG — Verlängerung des Aufenthaltstitels | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-004 | AufenthG — full text | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html | A | 2026-07-10 |
| SRC-005 | Residence permit — Service Berlin (LEA) | LEA Berlin | https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/en/ | C | 2026-08-26 |
| SRC-146 | § 9 AufenthG — Niederlassungserlaubnis | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-148 | § 21 AufenthG — Selbständige Tätigkeit | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-149 | § 7 AufenthG — Aufenthaltserlaubnis | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__7.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-153 | FAQ: Auslandsreise als Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland | Auswärtiges Amt | https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten-606520 | B | 2026-08-26 |
| SRC-163 | § 60c AufenthG — Ausbildungsduldung | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60c.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-166 | § 39 AufenthG — Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__39.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-167 | § 5 AufenthG — Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-122 | § 82 AufenthG — Mitwirkung des Ausländers | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__82.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-280 | § 18d AufenthG — Forschung | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18d.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-133 | § 19c AufenthG — Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19c.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-282 | BeschV — Beschäftigungsverordnung (full text) | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/ | A | 2026-08-26 |
| SRC-283 | § 22 AufenthG — Aufnahme aus dem Ausland | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__22.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-284 | § 23 AufenthG — Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Neuansiedlung | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-231 | § 25 AufenthG — Aufenthalt aus humanitären Gründen | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-286 | § 25a AufenthG — Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25a.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-287 | § 25b AufenthG — Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-236 | § 26 AufenthG — Dauer des Aufenthalts | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__26.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-232 | § 60a AufenthG — Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-271 | § 38a AufenthG — Aufenthaltstitel für in anderen EU-Mitgliedstaaten langfristig Aufenthaltsberechtigte | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38a.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-291 | § 4 AufenthG — Erfordernis eines Aufenthaltstitels | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-292 | Beratung für Erwachsene — Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) | BAMF | https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/BeratungErwachsene/beratung-erwachsene-node.html | B | 2026-08-26 |
| SRC-293 | Jugendmigrationsdienste | Jugendmigrationsdienste (BMFSFJ-funded programme portal) | https://www.jugendmigrationsdienste.de/ | D | 2026-08-26 |
| SRC-247 | § 1 AsylbLG — Leistungsberechtigte | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__1.html | A | 2026-08-26 |
SRC-293 ist ein Programmportal der Stufe D und stützt ausschließlich die
Eskalations-Routing-Zeile RS-013-A7, niemals eine Rechtsaussage (standards/source-policy.md).
Bei der Quellenprüfung durch eine BMFSFJ-Seite der Stufe B ersetzen — vermerkt als OQ-1.
refugee_protection.md und § 24 zu temporary_protection.md; § 23 Abs. 3 wurde nicht recherchiert. Bei der Prüfung bestätigen, dass keine Überschneidung besteht.../sources/source-register.csv angehängt — diese Datei bearbeitet nichts weiter. Die Quellenprüfung muss sie anhängen und die § 60b-/§ 60d-Lücke aus OQ-2 vermerken.| Datum | Version | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 2026-08-26 | 1.0 | Erster Entwurf — Routing-Datei für den Sammelposten other; §§ 4, 7, 18d, 19c, 22, 23, 25, 25a, 25b, 26, 38a, 60a AufenthG gegen gesetze-im-internet.de verifiziert | agent |
| 2026-08-26 | 1.0 | Zweiter Durchgang: §§ 60b, 60d AufenthG, § 6 BeschV und § 1 Abs. 1 AsylbLG von ihren eigenen Paragraphenseiten verifiziert; BAMF-MBE- und JMD-Eskalationsziele bestätigt; offene Fragen neu gefasst, um Verifiziertes von Ungeklärtem zu trennen | agent |
| 2026-08-28 | 1.1 | Quellenprüfung: Kennzeichnungen je Aussage gesetzt | agent |
AusHelp bietet Informationen und Berechnungen anhand veröffentlichter Kriterien — keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Verbindliche Entscheidungen treffen allein die deutschen Behörden. Für den Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder die kostenlose Migrationsberatung (MBE/JMD). Diese Seite ist eine freie, öffentliche Referenz; AusHelp ist ein unabhängiges privates Projekt und mit keiner deutschen Behörde verbunden. Deutsche Übersetzung — bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.
Erstellt am 2026-08-28 aus der AusHelp-Wissensdatenbank. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Quellen werden wöchentlich automatisiert geprüft (Gesetzestexte alle 90 Tage, amtliche Hinweise alle 30, volatile Werte alle 14).