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20/21 Fakten quellengeprüft1 offen (siehe offene Fragen)zuletzt geprüft 2026-08-28§ 16b AufenthG

Aufenthaltsstatus: Student (Studium)

Status ID: RS-004

Slug: student (muss mit ResidenceStatus in frontend/src/lib/situation-requirements.ts übereinstimmen)

Version: 1.1

Status: Quellengeprüft (Agentenflotte, 2026-08-28) — 20/21 Fakten verifiziert; 3 korrigiert; 1 nicht verifizierbar (siehe Abschnitt 9); menschliche Freigabe steht noch aus

Primary legal basis: § 16b AufenthG

Jurisdiction: Bundesweit (+ lokale Abweichungen, wo vermerkt)

Risk level: Hoch

Last reviewed: 2026-08-28

Next review due: 2026-09-25 (Datei enthält volatile Kennzahlen — 30-Tage-Zyklus)

Owner: AusHelp Knowledge Team

Deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung (Version und Prüfstand siehe

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Geltungsbereich und Haftungsausschluss

Nur informative Orientierung — keine Rechtsberatung. Alle Angaben beruhen auf offiziellen

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wichtige Entscheidungen bei der zuständigen Behörde oder einer qualifizierten

Einwanderungsberatung.


1. Überblick

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§ 16b AufenthG) wird drittstaatsangehörigen

Personen erteilt, die zu einem Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich

anerkannten deutschen Hochschule zugelassen sind. Sie umfasst auch studienvorbereitende

Maßnahmen (z. B. Studienkolleg, studienvorbereitende Sprachkurse) sowie Pflichtpraktika,

die Teil des Studiengangs sind.

Die Erlaubnis wird in der Regel jeweils für zwei Jahre erteilt und verlängert und ist an

den Studienzweck gebunden: Der Inhaber bzw. die Inhaberin muss eingeschrieben bleiben und

ausreichende Fortschritte nachweisen. Sie beinhaltet ein gesetzliches Arbeitsrecht von bis

zu 140 Arbeitstagen im Jahr (studentische Nebentätigkeiten an der Hochschule werden hierauf

nicht angerechnet), wofür seit dem 1. März 2024 keine gesonderte Zustimmung mehr

erforderlich ist.

Der Status ist ein häufiger Einstiegspunkt in einen langfristigen Aufenthalt: Nach dem

Studienabschluss wandelt er sich in eine bis zu 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur

Arbeitsplatzsuche (§ 20 AufenthG) oder direkt in einen Aufenthaltstitel für Fachkräfte

(§§ 18a/18b) oder eine Blaue Karte EU (§ 18g) um. Eine Niederlassungserlaubnis (§ 9) kann

während der Studienerlaubnis selbst nicht erlangt werden, aber die Hälfte der Studienzeit

wird später angerechnet.

2. Rechtsgrundlage

VorschriftRegeltQuellen-ID
§ 16b AufenthGErteilung, Dauer, Verlängerung, Arbeitsrecht und Zweckwechsel während des StudiumsSRC-001
§ 2 Abs. 3 AufenthGDefinition des gesicherten Lebensunterhalts für Studienerlaubnisse (BAföG-Sätze)SRC-147
§ 8 AufenthGAllgemeine VerlängerungsbedingungenSRC-003
§ 81 Abs. 3–4 AufenthGFiktionswirkung bei rechtzeitiger Antragstellung vor AblaufSRC-002
§ 7 Abs. 2 AufenthGRückwirkende Verkürzung bei Wegfall einer wesentlichen VoraussetzungSRC-149
§ 20 AufenthGAufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium (Übergang hinaus)SRC-145
§ 21 Abs. 6 AufenthGErlaubnis zur selbständigen Tätigkeit neben einem anderen AufenthaltszweckSRC-148
§ 9 AufenthGNiederlassungserlaubnis; hälftige Anrechnung der StudienzeitenSRC-146
§ 29 AufenthGFamiliennachzug zu Ausländern (allgemeine Regeln)SRC-150
§ 7 SGB IIAusschluss BAföG-förderungsfähiger Studierender vom BürgergeldSRC-151
§ 6 Abs. 3 AufenthGNationales D-Visum für längerfristige Aufenthalte (Einreiseweg)SRC-004

3. Kernfakten

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#FaktWertRechtsgrundlageQuellen-IDVerified
3.1Dauer bei Ersterteilung und VerlängerungIn der Regel 2 Jahre; soll 1 Jahr nicht unterschreiten§ 16b Abs. 2 S. 1SRC-001yes
3.2Dauer bei EU-/multilateralen Mobilitätsprogrammen oder HochschulvereinbarungenMindestens 2 Jahre§ 16b Abs. 2 S. 2SRC-001yes
3.3VerlängerungslogikVerlängerbar, solange der Studienzweck innerhalb eines angemessenen Zeitraums noch erreicht werden kann; die allgemeinen Verlängerungsregeln des § 8 gelten§ 16b Abs. 2, § 8SRC-001, SRC-003yes
3.4Rechtsstellung, während eine Verlängerung anhängig istRechtzeitige Antragstellung vor Ablauf löst die Fiktionswirkung aus; dokumentiert durch die Fiktionsbescheinigung§ 81 Abs. 4, 5SRC-002yes
3.5Arbeitsrechte — jährliches KontingentErwerbstätigkeit bis zu 140 Arbeitstagen pro Jahr (Arbeitstagekonto), keine gesonderte Zustimmung erforderlich§ 16b Abs. 3 S. 1SRC-001yes
3.6Arbeitsrechte — studentische NebentätigkeitenStudentische Nebentätigkeiten werden nicht auf das 140-Tage-Konto angerechnet§ 16b Abs. 3 S. 2SRC-001yes
3.7Arbeitsrechte — Teilzeit-AnrechnungEine Beschäftigung von bis zu 4 Stunden an einem Tag zählt als halber Arbeitstag, andernfalls als ganzer Tag; alternativ, pro Kalenderwoche, als 2,5 Arbeitstage bei bis zu 20 Stunden während der Vorlesungszeit gerechnet, oder bei beliebiger Verteilung der Stunden außerhalb der Vorlesungszeit — je nachdem, welche Methode günstiger ist, gesondert für jede Kalenderwoche ermittelt (Günstigkeitsprüfung)§ 16b Abs. 3SRC-001, SRC-012yes
3.8StudienrechteVollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung; umfasst studienvorbereitende Maßnahmen und Pflichtpraktika§ 16b Abs. 1SRC-001yes
3.9Rechte zur SelbständigkeitNicht vom Arbeitsrecht des § 16b Abs. 3 erfasst; kann gesondert erlaubt werden, solange der Studienzweck erhalten bleibt§ 21 Abs. 6SRC-148yes
3.10Selbständigkeit — Berliner Praxis (lokale Abweichung)Das LEA Berlin gibt an, dass eine Nebenerwerbstätigkeit für Inhaber einer Studienerlaubnis zulässig istVerwaltungspraxis BerlinSRC-005yes
3.11Rechte zum FamiliennachzugMöglich nach den allgemeinen Regeln: ein Stammberechtigter mit Aufenthaltserlaubnis qualifiziert; ausreichender Wohnraum und gesicherter Lebensunterhalt erforderlich; kein studienspezifisches Privileg oder Hindernis in § 29§ 29 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1SRC-150, SRC-004yes
3.12Weg zur Niederlassungserlaubnis — während der Erlaubnis§ 9 (Niederlassungserlaubnis) ist während des Besitzes der § 16b-Erlaubnis nicht anwendbar§ 16b Abs. 4 S. 2SRC-001yes
3.13Weg zur Niederlassungserlaubnis — spätere AnrechnungRechtmäßiger Aufenthalt zu Studienzwecken wird zur Hälfte auf die für eine Niederlassungserlaubnis erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet§ 9 Abs. 4 Nr. 3SRC-146yes
3.14Reisen — SchengenEine gültige deutsche Aufenthaltserlaubnis erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je 180-Tage-Zeitraum in anderen Schengen-Staaten, sofern dort keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wirdSchengen-Besitzstand (AA-Hinweise)SRC-153yes
3.15Reisen — während eine Verlängerung anhängig istOb eine Fiktionsbescheinigung die Wiedereinreise erlaubt, muss vor Reiseantritt bei der Ausländerbehörde geklärt werdenAA-Hinweise; § 81SRC-153, SRC-009yes
3.16Finanzielle Anforderung — gesetzliche DefinitionDer Lebensunterhalt gilt für Erlaubnisse nach §§ 16a–16c, 16e und 16f (außer für Teilnehmende an Sprachkursen ohne Studienvorbereitung) als gesichert, wenn die monatlichen Mittel dem BAföG-Bedarfssatz entsprechen (§§ 13, 13a Abs. 1 BAföG)§ 2 Abs. 3SRC-147yes
3.17Finanzielle Anforderung — aktueller Betrag (HOHE VOLATILITÄT)€992/Monat, d. h. €11,904 für 12 Monate (Sperrkonto oder gleichwertig); die Hinweise der Auslandsvertretung des AA (Seite datiert 18.08.2025) und der Registervermerk zu SRC-011 (2026-07-10, „für 2026") stimmen überein — keine aktuellere offizielle Bestätigung gefunden (OQ-9)§ 2 Abs. 3 i.V.m. BAföG-SätzenSRC-152, SRC-011yes
3.18Zugang zu LeistungenStudierende, deren Ausbildung grundsätzlich BAföG-förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld-Existenzsicherungsleistungen (über § 27 SGB II hinaus); die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel widerspricht zudem der Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts§ 7 Abs. 5 SGB II; § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthGSRC-151, SRC-004yes
3.19Verlust/Widerruf — Zweck entfälltEntfällt eine wesentliche Erteilungsvoraussetzung (z. B. Exmatrikulation), kann die Gültigkeit der Erlaubnis rückwirkend verkürzt werden§ 7 Abs. 2 S. 2SRC-149yes
3.20Sperre für Zweckwechsel während des StudiumsWährend des Aufenthalts nach § 16b darf keine Aufenthaltserlaubnis für eine vorübergehende Beschäftigung nach § 19c i.V.m. der Beschäftigungsverordnung erteilt werden; andere Zweckwechsel sind durch § 16b Abs. 4 nicht ausgeschlossen§ 16b Abs. 4 S. 1SRC-001yes
3.21Besondere Pflichtenentfällt — keine statusspezifische Meldepflicht über die Aufrechterhaltung der Einschreibung und des Studienzwecks hinaus verifiziert; eine mögliche institutionelle Pflicht, den Studienabbruch zu melden, ist unverifiziert (OQ-3). Anmeldung, Krankenversicherung und Steuer-ID sind universelle Anforderungen und werden hier nicht wiederholtno

4. Prozesse

Prozess-IDProzessAuslöserBehördeWorkflow-DateiStatus
RS-004-P1Ersterteilung (Einreise über nationales D-Visum, danach Erlaubnis in Deutschland)Zulassung durch die Hochschule; geplante EinreiseDeutsche Auslandsvertretung → Ausländerbehördenoch nicht erstellt
RS-004-P2VerlängerungAblauf der Erlaubnis innerhalb von 4 MonatenAusländerbehörde (Berlin: LEA)workflows/student-residence-renewal-berlin.mderstellt (Berlin) — Entwurf
RS-004-P3Übergang IN § 16b aus einem anderen Inlandsstatus (z. B. Studienplatzsuchende § 17, Sprachkurs § 16f, vorübergehender Schutz § 24 — siehe temporary_protection P5)Zulassung während des Aufenthalts in Deutschland erlangtAusländerbehördenoch nicht erstellt
RS-004-P4Übergang HINAUS — Arbeitsplatzsuche nach dem Studium (§ 20 Abs. 1 Nr. 1)Erfolgreicher StudienabschlussAusländerbehördenoch nicht erstellt
RS-004-P5Übergang HINAUS — direkter Wechsel zu Erwerbstiteln (§§ 18a, 18b, 18g) oder Selbständigkeit (§ 21)Qualifiziertes Stellenangebot / GeschäftsplanAusländerbehörde (+ BA, wo Zustimmung erforderlich)noch nicht erstellt
RS-004-P6Umgang mit Verlust/Widerruf (Exmatrikulation, Studienabbruch)Exmatrikulation oder StudienabbruchAusländerbehördenoch nicht erstellt

4.1 Ersterteilung (P1)

Voraussetzungen: Zulassung (oder bedingte Zulassung) zu einer staatlichen/staatlich

anerkannten Einrichtung, gesicherter Lebensunterhalt zum BAföG-Satz (3.16–3.17),

Krankenversicherung. Typischer Weg: nationales D-Visum nach § 6 Abs. 3 AufenthG bei der

zuständigen deutschen Auslandsvertretung (die Finanzierung wird in der Regel über

Sperrkonto, Stipendium oder Verpflichtungserklärung gemäß AA-Hinweisen nachgewiesen,

SRC-152), danach die § 16b-Erlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde nach Einreise und

Anmeldung.

4.2 Verlängerung (P2)

Antragstellung vor Ablauf — Berlin erlaubt die Antragstellung frühestens 4 Monate vor Ende

des aktuellen Titels und führt das Verfahren ausschließlich online durch (SRC-005, SRC-008,

SRC-014). Eine rechtzeitige Antragstellung löst die Fiktionswirkung aus (§ 81 Abs. 4,

SRC-002); die Fiktionsbescheinigung hält den Aufenthalt während der Wartezeit rechtmäßig

(SRC-009). Aktuelle Berliner Gebühren: €56 Ersterteilung / €49 Verlängerung (Aufkleber),

€100 Ersterteilung / €93 Verlängerung (eAT); türkische Staatsangehörige €27.60 (unter 24) /

€46 (SRC-005 — hohe Volatilität, lokal). Vollständige Schrittdetails:

workflows/student-residence-renewal-berlin.md.

4.3 Arbeitsplatzsuche nach dem Studium (P4)

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums unter § 16b eine Erlaubnis für bis zu 18 Monate

zur Suche einer der Qualifikation angemessenen Beschäftigung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 —

SRC-145). Der Lebensunterhalt muss gesichert sein; eine Verlängerung über die 18 Monate

hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen. Ob diese Erlaubnis eine ausdrückliche

Erwerbstätigkeitsberechtigung enthält, ist als OQ-5 vermerkt.

4.4 Verlust / Widerruf (P6)

Exmatrikulation oder Studienabbruch lässt den Zweck der Erlaubnis entfallen; die Behörde

kann die Geltungsdauer rückwirkend verkürzen (§ 7 Abs. 2 S. 2, SRC-149). Vorrangig für die

betroffene Person ist der Wechsel zu einem anderen rechtmäßigen Zweck, bevor die Verkürzung

wirksam wird (P5, oder die Wege § 16a / § 20a). Die Verlängerung kann auch abgelehnt werden,

wenn der Studienzweck nicht mehr innerhalb eines angemessenen Zeitraums erreichbar ist

(§ 16b Abs. 2, SRC-001).

5. Behörden und Organisationen

Org-IDNameRolle für diesen StatusZuständigkeitKanal (CH-ID)Quellen-ID
RS-004-A1Ausländerbehörde (Berlin: Landesamt für Einwanderung, LEA)Entscheidet über Erteilung, Verlängerung, Zweckwechsel, FiktionsbescheinigungKommunalCH-008SRC-005
RS-004-A2Deutsche Auslandsvertretungen / Auswärtiges AmtNationales D-Visum zur Studieneinreise; Standards für FinanzierungsnachweiseBundesweitSRC-152
RS-004-A3BAMFBundesweite Migrationsinformation; IntegrationskurseBundesweitCH-004SRC-013
RS-004-A4Universität / Hochschule (Studierendensekretariat)Verpflichtender Dritter: Zulassung, Immatrikulationsbescheinigungen, FortschrittsnachweiseSRC-001
RS-004-A5Krankenkasse (z. B. TK)Verpflichtender Dritter: Versicherungsnachweis für Erteilung und VerlängerungBundesweitCH-007SRC-005

6. Häufige Probleme

Problem-IDProblemWarum es passiertSchweregradStruggle-Map-ReferenzAbhilfeWorkflow
RS-004-PR1Erlaubnis läuft ab, bevor ein Termin existiertTerminknappheit bei der Ausländerbehörde; das LEA vergibt Termine erst nach Prüfung des Online-Antrags⚠⚠Phase 3 → Aufenthalt und ErlaubnisseSo früh wie möglich online beantragen (in Berlin 4 Monate); rechtzeitige Antragstellung sichert die Fiktionswirkungstudent-residence-renewal-berlin.md
RS-004-PR2Reisen, während eine Verlängerung anhängig istDie Wiedereinreiseregeln der Fiktionsbescheinigung sind für Nutzer unklarPhase 3 → Aufenthalt und ErlaubnisseVor Buchung einer Reise die Wiedereinreiseberechtigung bei der Ausländerbehörde prüfen (3.15)
RS-004-PR3Finanzierungsnachweis abgelehnt (falsches Format, Guthaben unter den Satz gefallen)Behörden prüfen den BAföG-Satz-Betrag pro Monat; Kontoauszüge müssen ihn durchgehend belegenPhase 1 → Visum und EinreiseSperrkonto/Auszüge auf mindestens dem aktuellen Satz halten (3.17); den Betrag jährlich neu prüfenstudent-residence-renewal-berlin.md
RS-004-PR4Überschreiten des 140-Tage-ArbeitslimitsRegeln zur Tageszählung (voller/halber Tag, Ausnahme für Nebenjobs) werden missverstanden⚠⚠vorgeschlagen: Phase 3 — Aufenthalt und Erlaubnisse (Einhaltung des Arbeitslimits)Das Arbeitstagekonto verfolgen; universitäre Nebenjobs sind ausgenommen (3.6)
RS-004-PR5Zweckwechsel (Student → Arbeit) falsch oder zu spät vollzogenNutzer nehmen an, sie müssten das Studium zuerst beenden, oder befürchten den StatusverlustPhase 3 → Aufenthalt und Erlaubnisse§ 16b Abs. 4 sperrt nur Titel für vorübergehende Beschäftigung nach § 19c; die Wege §§ 18a/18b/18g/20 bestehen (P4/P5)
RS-004-PR6Studienabbruch ohne PlanDer Zweck entfällt; die Erlaubnis kann rückwirkend verkürzt werden⚠⚠Phase 3 → Aufenthalt und ErlaubnisseVor der Exmatrikulation Wechseloptionen prüfen (§ 16a, § 20a, §§ 18a/18b, § 21)
RS-004-PR7Einreise-/Reiseversicherung wird nicht als Krankenversicherung anerkanntReisepolicen aus der Visumsphase erfüllen nicht die Versicherungsanforderungen der ErlaubnisphasePhase 2 → Krankenversicherung (erste Entscheidung mit lebenslangen Folgen)Vor der Antragstellung in eine gesetzliche (oder nachweislich vergleichbare private) Versicherung eintreten

7. Dokumente

Dok-IDDokumentDeutsche BezeichnungBenötigt fürAusstellersatisfiedBy-ID
RS-004-D1Aufenthaltstitel-KarteAufenthaltstitel (eAT)P2–P6Ausländerbehörderesidence_permit
RS-004-D2ImmatrikulationsbescheinigungStudienbescheinigung / ImmatrikulationsbescheinigungP2, P3Universitätstudienbescheinigung
RS-004-D3FinanzierungsnachweisSperrkonto / Finanzierungsnachweis / VerpflichtungserklärungP1–P4Bank / Fördererblocked_account, financing_proof
RS-004-D4Gültiger ReisepassReisepassP1–P5Heimatlandbehörde
RS-004-D5Anmeldung des WohnsitzesAnmeldebestätigung / MeldebescheinigungP1–P3 (universelle Ebene)Bürgeramtanmeldung
RS-004-D6KrankenversicherungsnachweisKrankenversicherungsnachweisP1–P3 (universelle Ebene)Krankenkassekrankenkasse, insurance_confirmation
RS-004-D7Nachweis des akademischen Fortschritts / StudienprognoseLeistungsübersicht / StudienverlaufsprognoseP2Universität
RS-004-D8FiktionsbescheinigungFiktionsbescheinigungÜberbrückung P2Ausländerbehörde
RS-004-D9AbschlusszeugnisAbschlusszeugnisP4, P5Universität

8. Quellen

Quellen-IDTitelHerausgeberURLStufeZuletzt geprüft
SRC-001§ 16b AufenthG — StudiumBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16b.htmlA2026-08-26
SRC-002§ 81 AufenthG — Beantragung des AufenthaltstitelsBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.htmlA2026-08-26
SRC-003§ 8 AufenthG — Verlängerung des AufenthaltstitelsBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.htmlA2026-08-26
SRC-004AufenthG — VolltextBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.htmlA2026-07-10
SRC-005Aufenthaltserlaubnis für ein Vollzeitstudium — Service BerlinLEA Berlinhttps://service.berlin.de/dienstleistung/305244/en/C2026-08-26
SRC-008Online-Anträge für Aufenthaltserlaubnisse zu Bildungszwecken — Berlin.deLEA Berlinhttps://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1499961.phpC2026-07-10
SRC-009Fiktionsbescheinigung — Service BerlinLEA Berlinhttps://service.berlin.de/dienstleistung/326233/standort/327437/en/C2026-07-10
SRC-011Visum zum Studium — Make it in GermanyBA / Bundesregierunghttps://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/studyingB2026-07-10 (nicht erreichbar am 2026-08-26 — OQ-1)
SRC-012Studium und Arbeit — Make it in GermanyBA / Bundesregierunghttps://www.make-it-in-germany.com/en/study-vocational-training/studies-in-germany/workB2026-07-10 (nicht erreichbar am 2026-08-26 — OQ-1)
SRC-013BAMF — StudiumBAMFhttps://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Bildung/Studium/studium-node.htmlB2026-07-10
SRC-014Online-Antrag — Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und StudienzweckenLEA Berlinhttps://liste-antraege-bc01.bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/LEA/Aufenthaltserlaubnis_Studium/indexC2026-07-10
SRC-145§ 20 AufenthG — ArbeitsplatzsucheBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.htmlA2026-08-26
SRC-146§ 9 AufenthG — NiederlassungserlaubnisBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.htmlA2026-08-26
SRC-147§ 2 AufenthG — Begriffsbestimmungen (Abs. 3 Lebensunterhalt)BMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__2.htmlA2026-08-26
SRC-148§ 21 AufenthG — Selbständige TätigkeitBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.htmlA2026-08-26
SRC-149§ 7 AufenthG — AufenthaltserlaubnisBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__7.htmlA2026-08-26
SRC-150§ 29 AufenthG — Familiennachzug zu AusländernBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.htmlA2026-08-26
SRC-151§ 7 SGB II — LeistungsberechtigteBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.htmlA2026-08-26
SRC-152Merkblatt: Finanzierungsnachweis für ein Studium in DeutschlandAuswärtiges Amt (Deutsche Botschaft Tiflis)https://tiflis.diplo.de/ge-de/service/visum/2722272-2722272B2026-08-26 (eigene Datumsangabe der Seite: 18.08.2025)
SRC-153FAQ: Auslandsreise als Ausländer mit Wohnsitz in DeutschlandAuswärtiges Amthttps://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten-606520B2026-08-26

9. Offene Fragen und Unsicherheiten

  1. Make-it-in-Germany nicht erreichbar (2026-08-26): SRC-011/SRC-012 befinden sich derzeit hinter einer Bot-Sperre (Radware), sodass ihr Inhalt nur aus dem Register übernommen werden konnte (zuletzt geprüft am 2026-07-10). Der Betrag von €992/€11,904 wird unabhängig durch SRC-152 gestützt; beide Seiten erneut prüfen, sobald sie erreichbar sind.
  2. Formulierung der Teilzeit-Anrechnung (3.7): am 2026-08-26 anhand der § 16b-Seite in Paraphrase verifiziert (≤4 Std./Tag = halber Tag, sonst ganzer Tag; alternativ: ≤20 Std./Woche während der Vorlesungszeit als 2,5 Tage/Woche gerechnet). Das Source-Review muss die gesetzlichen Sätze wortwörtlich bestätigen, bevor ein nutzerseitiges Zitat verwendet wird (z. B. niemals „280 halbe Tage" als Gesetzeswortlaut angeben).
  3. Institutionelle Meldepflicht: ob die Universität einen Studienabbruch der Ausländerbehörde melden muss (vermutlich § 16b Abs. 6 / § 82 Abs. 6 AufenthG), ist unverifiziert — an keiner Stelle dieser Datei als Fakt angegeben.
  4. Toleranz für einen Studiengangwechsel: das häufig genannte Zeitfenster für einen Studiengangwechsel ohne Verlust der Erlaubnis stammt aus Verwaltungshinweisen (BMI Anwendungshinweise), nicht aus dem Gesetz — unverifiziert, keine Aussage getroffen.
  5. Arbeitsrecht bei der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20: der aktuelle Wortlaut des § 20 enthält keine ausdrückliche Klausel zur Erwerbstätigkeitsberechtigung (vermutlich durch die Standardregel des § 4a Abs. 1 abgedeckt). Vor jeder nutzerseitigen Aussage in der Datei job_seeker verifizieren.
  6. Abweichung im Registervermerk: die Registeranmerkung zu SRC-005 nennt „€49 Aufkleber / €93 eAT" — die Live-Seite (2026-08-26) unterscheidet zwischen Ersterteilung (€56/€100) und Verlängerung (€49/€93). Die Registerzeile sollte beim nächsten /source-review aktualisiert werden (hier nicht bearbeitet).
  7. Umfang der „Neben"-Selbständigkeit in der Berliner Praxis (3.10): die LEA-Seite erklärt sie für zulässig, definiert aber keine Grenzen im Verhältnis zu § 21 Abs. 6 — unklar.
  8. Details zu § 16b Abs. 5–7 (bedingte Zulassung, Teilzeit-Studienerlaubnisse, die 9-monatige Übergangsfrist nach unverschuldetem Erlaubniswiderruf, Mobilität von EU-Schutzberechtigten) wurden nur zusammenfassend erfasst — vor dem Aufbau der Workflows P1/P3 wortwörtlich verifizieren.
  9. Risiko einer BAföG-Satzänderung: der Betrag von €992/Monat folgt den BAföG-Sätzen §§ 13, 13a und wird vom Auswärtigen Amt neu festgesetzt; jede BAföG-Erhöhung verändert 3.17. Die aktuellste gefundene offizielle Seite (SRC-152) datiert ihren Betrag auf den 18.08.2025; am 2026-08-26 war keine offizielle, ausdrücklich auf 2026 datierte Seite erreichbar (Make it in Germany hinter Bot-Sperre, OQ-1). Hohe Volatilität — 14-Tage-Beobachtung; €992 ist als „zuletzt offiziell bestätigt", nicht als garantiert aktuell zu behandeln.

10. Änderungsprotokoll

DatumVersionÄnderungAutor
2026-08-261.0ErstentwurfAgent
2026-08-261.0Verifizierungsdurchlauf: alle zitierten AufenthG-/SGB-II-Paragraphen erneut von gesetze-im-internet.de abgerufen; Berliner Gebühren und das 4-Monats-Fenster auf service.berlin.de erneut bestätigt; Teilzeit-Anrechnungsregel (3.7) aus dem Gesetz geklärt; AA-Finanzierungsbetrag mit Datum 18.08.2025 markiert (OQ-9)Agent

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Erstellt am 2026-08-28 aus der AusHelp-Wissensdatenbank. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Quellen werden wöchentlich automatisiert geprüft (Gesetzestexte alle 90 Tage, amtliche Hinweise alle 30, volatile Werte alle 14).

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