Status ID: RS-007
Slug: self_employed (muss mit ResidenceStatus in frontend/src/lib/situation-requirements.ts übereinstimmen)
Version: 1.1
Status: Quellengeprüft (Agentenflotte, 2026-08-28) — 31/31 Fakten verifiziert; 6 korrigiert; Freigabe durch Mensch ausstehend
Primary legal basis: § 21 AufenthG
Jurisdiction: Bundesweit (+ lokale Abweichungen, wo vermerkt)
Risk level: Hoch
Last reviewed: 2026-08-28
Next review due: 2026-09-25 (Datei enthält volatile Kennzahlen — 30-Tage-Zyklus)
Owner: AusHelp Knowledge Team
Deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung (Version und Prüfstand siehe
Kopfzeile). Bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.
Geltungsbereich und Haftungsausschluss
Nur informative Orientierung — keine Rechtsberatung. Alle Aussagen stammen aus offiziellen
öffentlichen Quellen (Level A–C gemäß
standards/source-policy.md). Überprüfen Siekritische Entscheidungen mit der zuständigen Behörde oder einem qualifizierten
Einwanderungsberater.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) erfasst zwei rechtlich
unterschiedliche Personengruppen, die die App unter einem Slug zusammenfasst. **Unternehmer
(Abs. 1)** müssen ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis, positive
Auswirkungen auf die Wirtschaft sowie eine durch eigenes Kapital oder eine Kreditzusage gesicherte
Finanzierung nachweisen. Freiberufler (Abs. 5) sind von diesen drei Prüfungen befreit — die
Erlaubnis kann „abweichend von Absatz 1" erteilt werden —, doch eine für den freien Beruf
erforderliche Berufszulassung muss bereits erteilt oder zugesagt sein. Keine der beiden
Entscheidungen liegt allein bei der Ausländerbehörde: Abs. 1 S. 3 erzwingt die Beteiligung der
örtlich zuständigen fachkundigen Stellen, der Gewerbebehörden, der öffentlich-rechtlichen
Berufsvertretungen und der Zulassungsbehörden, und dies gilt über Abs. 5 S. 3 auch für
Freiberufler. In Berlin bezieht die LEA die IHK oder HWK ein.
Drei strukturelle Fallstricke kennzeichnen diesen Status. Antragstellende, die älter als 45
sind, sollen die Erlaubnis nur erhalten, wenn eine angemessene Altersversorgung vorliegt
(Abs. 3) — eine Soll-Vorschrift, weshalb die Ablehnung der Regelfall ist. Die Erlaubnis ist
auf drei Jahre gedeckelt (Abs. 4 S. 1), und der Schnellweg zur Niederlassungserlaubnis nach
drei Jahren steht Abs.-5-Freiberuflern ausdrücklich nicht zur Verfügung (Abs. 5 S. 4); sie
fallen auf den regulären § 9-Weg zurück. Und der Wechsel der Krankenversicherung ist
unnachgiebig: Der Arbeitgeberanteil entfällt, freiwillige GKV-Beiträge werden nach der
wirtschaftlichen Gesamtleistungsfähigkeit bemessen, mit einer Mindestgrenze, die auch bei
Nulleinkommen gilt, und die Beitrittsfrist nach § 9 SGB V ist kurz.
Zwei angrenzende Registrierungen werden regelmäßig mit der Erlaubnis verwechselt: die
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt für ein Gewerbe (§ 14 GewO) sowie, für Freiberufler, die
ausschließliche Anmeldung beim Finanzamt (§ 138 AO). Keine von beiden macht den Aufenthalt
rechtmäßig, und die Aufenthaltserlaubnis ersetzt keine von beiden.
| Provision | Governs | Source ID |
|---|---|---|
| § 21 Abs. 1 AufenthG | Unternehmererlaubnis: wirtschaftliches Interesse/regionales Bedürfnis, positive Auswirkungen, gesicherte Finanzierung; Bewertungskriterien; verpflichtende Beteiligung von Kammern und Gewerbebehörden | SRC-148 |
| § 21 Abs. 2, 2a, 2b AufenthG | Gegenseitigkeitsregelung; privilegierter Soll-Weg für Absolventen deutscher Hochschulen und Forschende; Gründungsvorbereitungs-Erlaubnis bei einem Stipendium (max. 18 Monate) | SRC-148 |
| § 21 Abs. 3 AufenthG | Über-45-Regel: Erlaubnis nur bei angemessener Altersversorgung | SRC-148 |
| § 21 Abs. 4 AufenthG | Höchstdauer drei Jahre; Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren abweichend von § 9 Abs. 2 | SRC-148 |
| § 21 Abs. 5 AufenthG | Freiberufler-Erlaubnis; Erfordernis der Berufszulassung; Abs. 4 ausdrücklich nicht anwendbar | SRC-148 |
| § 21 Abs. 6 AufenthG | Erlaubnis zur Aufnahme einer Selbständigkeit unter Beibehaltung eines anderen Aufenthaltszwecks | SRC-148 |
| § 4a Abs. 1 AufenthG | Grundregel: Inhaber eines Aufenthaltstitels dürfen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sofern kein Gesetz dies verbietet | SRC-132 |
| § 5 AufenthG, § 2 Abs. 3 AufenthG | Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen; Definition des gesicherten Lebensunterhalts | SRC-167, SRC-147 |
| § 7 Abs. 2 AufenthG | Rückwirkende Verkürzung bei Wegfall einer wesentlichen Voraussetzung | SRC-149 |
| § 8 AufenthG | Allgemeine Verlängerungsvoraussetzungen | SRC-003 |
| § 81 Abs. 3–4 AufenthG | Fiktionswirkung bei Antragstellung auf Verlängerung vor Ablauf | SRC-002 |
| § 9 AufenthG | Reguläre Niederlassungserlaubnis, einschließlich § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, auf den § 21 Abs. 4 verweist | SRC-146 |
| § 29 AufenthG | Familiennachzug zu Ausländern | SRC-150 |
| § 51, § 82 AufenthG | Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Mitwirkungs- und Nachweispflicht | SRC-121, SRC-122 |
| § 45 AufenthV | Bundesrechtlicher Gebührenrahmen für Aufenthaltstitel | SRC-124 |
| § 14 GewO | Anzeigepflicht gegenüber der Gewerbebehörde bei Aufnahme eines stehenden Gewerbes | SRC-191 |
| § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG | Katalog der freiberuflichen Tätigkeit — bestimmt die Abgrenzung Freiberufler/Gewerbe | SRC-192 |
| § 138 AO | Anzeigepflicht bei Aufnahme eines Gewerbebetriebs/einer freiberuflichen Tätigkeit, Monatsfrist | SRC-193 |
| § 7 SGB II | Zugang zum Bürgergeld und Ausschlussgründe | SRC-151 |
| §§ 5, 9, 240 SGB V | Pflichtversichertengruppen; freiwilliger Beitritt und dessen Frist; Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder | SRC-023, SRC-194, SRC-195 |
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| # | Fakt | Wert | Rechtsgrundlage | Source ID | Verified |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Unternehmerweg — die drei gesetzlichen Voraussetzungen | Wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis; von der Tätigkeit werden positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwartet; die Finanzierung der Umsetzung ist durch eigenes Kapital oder eine Kreditzusage gesichert | § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 | SRC-148 | yes |
| 3.2 | Unternehmerweg — Bewertungskriterien | Tragfähigkeit der Geschäftsidee, unternehmerische Erfahrung, Höhe des Kapitaleinsatzes, Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation, Beitrag zu Innovation und Forschung | § 21 Abs. 1 S. 2 | SRC-148 | yes |
| 3.3 | Unternehmerweg — verpflichtende Beteiligung | Die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Stellen, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die Zulassungsbehörden für einen Beruf müssen beteiligt werden; Berlin: die LEA bezieht IHK oder HWK ein | § 21 Abs. 1 S. 3 | SRC-148, SRC-196 | yes |
| 3.4 | Freiberuflerweg (Abs. 5) | Die Erlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit abweichend von Abs. 1 erteilt werden; eine gegebenenfalls erforderliche Berufszulassung muss erteilt oder zugesagt sein; Abs. 1 S. 3 gilt entsprechend | § 21 Abs. 5 S. 1–3 | SRC-148 | yes |
| 3.5 | Freiberuflerweg — was als freiberuflich gilt | Berlin verlangt, dass die Tätigkeit unter § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG fällt (wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie die Katalogberufe: Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Journalisten, Übersetzer und ähnliche) | § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG | SRC-192, SRC-197 | yes |
| 3.6 | Privileg für Absolventen/Forschende | Absolventen einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung sowie Forschende mit Erlaubnissen nach §§ 18b, 18d, 19c Abs. 1 oder einer Blauen Karte EU soll die Erlaubnis abweichend von Abs. 1 erteilt werden; die Tätigkeit muss einen Bezug zum Studium oder zur Forschung aufweisen | § 21 Abs. 2a | SRC-148 | yes |
| 3.7 | Gründungsvorbereitungs-Erlaubnis | Für eine Fachkraft, die ein den Lebensunterhalt sicherndes Stipendium von einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder öffentlichen Stelle erhält; erteilt für die Dauer des Stipendiums, höchstens 18 Monate | § 21 Abs. 2b | SRC-148 | yes |
| 3.8 | Altersversorgung ab 45 — gesetzliche Regel | Ausländer, die älter als 45 Jahre sind, sollen die Erlaubnis nur erhalten, wenn sie über eine angemessene Altersversorgung verfügen; das Gesetz nennt keinen Betrag | § 21 Abs. 3 | SRC-148 | yes |
| 3.9 | Altersversorgung ab 45 — Berliner Richtwert (lokale Abweichung, HOHE VOLATILITÄT) | Die LEA Berlin verlangt entweder eine monatliche Rente von €1,612.53, zahlbar für mindestens 12 Jahre ab dem 67. Lebensjahr, oder ein Vermögen von €232,204 (Angaben „Stand 1. Juli 2025"); bestimmte Staatsangehörigkeiten sind ausgenommen | Berliner Verwaltungspraxis nach § 21 Abs. 3 | SRC-196, SRC-197, SRC-199 | yes |
| 3.10 | Höchstdauer | Begrenzt auf höchstens drei Jahre; Berlin gibt an, dass Erlaubnisse für 1 bis 3 Jahre erteilt werden | § 21 Abs. 4 S. 1 | SRC-148, SRC-200 | yes |
| 3.11 | Verlängerungslogik | Allgemeine Regeln des § 8; die Erteilungsvoraussetzungen müssen weiterhin vorliegen. Berlin: Antragstellung frühestens 4 Monate vor Ablauf, online; Selbständige reichen einen Prüfungsbericht eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/Anwalts ein, Freiberufler den letzten Steuerbescheid, die Gewinnermittlung, 6 Monate Kontoauszüge, Rechnungen und künftige Verträge | § 8, § 21 | SRC-003, SRC-198 | yes |
| 3.12 | Rechtsstellung während des laufenden Verlängerungsverfahrens | Eine rechtzeitige Antragstellung vor Ablauf löst die Fiktionswirkung aus; Berlin stellt bei der Online-Einreichung ein Bestätigungs-PDF aus, das zeigt, dass die Erlaubnis während der Bearbeitung fortgilt | § 81 Abs. 4 | SRC-002, SRC-198 | yes |
| 3.13 | Weg zur Niederlassungserlaubnis — Schnellweg | Nach drei Jahren kann eine Niederlassungserlaubnis abweichend von § 9 Abs. 2 erteilt werden, wenn die Person drei Jahre selbständig tätig war, die Tätigkeit nach Erfolg und Dauer eine fortdauernde positive Entwicklung erwarten lässt, der Lebensunterhalt der Person und der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen durch ausreichendes Einkommen gesichert ist und § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 erfüllt ist | § 21 Abs. 4 S. 2 | SRC-148, SRC-146 | yes |
| 3.14 | Weg zur Niederlassungserlaubnis — Freiberufler vom Schnellweg ausgeschlossen | Abs. 4 ist auf Erlaubnisse nach Abs. 5 ausdrücklich nicht anwendbar. Berlin wendet 3 Jahre für Inhaber nach § 21 Abs. 1/2a und 5 Jahre für Inhaber nach § 21 Abs. 5 an; ein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungserlaubnis besteht nicht | § 21 Abs. 5 S. 4, § 9 | SRC-148, SRC-199 | yes |
| 3.15 | Arbeitsrechte — begleitende abhängige Beschäftigung | § 21 gewährt keinen Anspruch auf eine abhängige Beschäftigung; der Titel ist an den Zweck der Selbständigkeit gebunden. § 4a Abs. 1 gestattet Titelinhabern eine Erwerbstätigkeit, sofern kein Gesetz dies verbietet — das Zusammenspiel ist ungeklärt (OQ-1) | § 4a Abs. 1, § 21 | SRC-132, SRC-148 | yes |
| 3.16 | Selbständigkeit neben einem anderen Status (§ 21 Abs. 6) | Inhabern einer Erlaubnis zu einem anderen Zweck kann gestattet werden, unter Beibehaltung dieses Zwecks zusätzlich eine Selbständigkeit aufzunehmen, sofern die nach anderen Vorschriften erforderlichen Zulassungen erteilt oder zugesagt sind. Berlin: kein gesonderter Antrag nötig, wenn der bestehende Titel bereits einen die Selbständigkeit gestattenden Vermerk trägt | § 21 Abs. 6 | SRC-148, SRC-200 | yes |
| 3.17 | Studienrechte | n/a — § 21 enthält keinen Anspruch auf ein Studium; die Aufnahme eines Studiums ist ein Zweckwechsel nach § 16b und muss gesondert beantragt werden | § 16b | SRC-004 | yes |
| 3.18 | Rechte zum Familiennachzug | Möglich nach den allgemeinen Regeln des § 29 (Stammberechtigter mit einer Aufenthaltserlaubnis), bei ausreichendem Wohnraum und gesichertem Lebensunterhalt; § 29 Abs. 5 verzichtet auf das Wohnraumerfordernis (§ 29 Abs. 1 Nr. 2) für den Ehegatten oder das minderjährige Kind eines Inhabers einer Erlaubnis nach § 21; darüber hinaus enthält § 21 kein spezifisches Hindernis | § 29 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 | SRC-150, SRC-167 | yes |
| 3.19 | Reisen — Schengen | Ein gültiger deutscher Aufenthaltstitel erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten, sofern dort keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird | Schengen-Besitzstand (Hinweise des AA) | SRC-153 | yes |
| 3.20 | Reisen — während laufender Verlängerung | Ob eine Fiktionsbescheinigung eine Wiedereinreise erlaubt, ist vor der Reise mit der Ausländerbehörde zu klären | Hinweise des AA; § 81 | SRC-153, SRC-002 | yes |
| 3.21 | Finanzielle Voraussetzung — gesicherter Lebensunterhalt | Allgemeine Erteilungsvoraussetzung; Lebensunterhalt gesichert ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel. Bei Abs.-1-Fällen ist die Finanzierung des Unternehmens eine gesonderte, zusätzliche Prüfung (3.1) | § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3 | SRC-167, SRC-147 | yes |
| 3.22 | Zugang zu Leistungen | Der Bezug von Existenzsicherungsleistungen steht im Widerspruch zur Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts; § 7 SGB II regelt Anspruch und Ausschlussgründe. Hier wird kein selbständigkeitsspezifischer Anspruch behauptet (OQ-7) | § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; § 7 SGB II | SRC-167, SRC-151 | yes |
| 3.23 | Krankenversicherung — Pflicht und Weg | Für die Erteilung in Berlin ist ein angemessener Versicherungsschutz (gesetzlich oder vergleichbar privat) erforderlich. Selbständige fallen in der Regel nicht unter die Pflichtversichertengruppen des § 5 SGB V; der übliche Weg ist die freiwillige GKV-Mitgliedschaft nach § 9 SGB V oder eine private Versicherung | §§ 5, 9 SGB V | SRC-023, SRC-194, SRC-196 | yes |
| 3.24 | Krankenversicherung — Falle bei der Beitrittsfrist | Der freiwillige Beitritt muss der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach dem maßgeblichen Ereignis erklärt werden; für Ausländer mit einer qualifizierenden Aufenthaltserlaubnis läuft die Frist ab Wohnsitznahme | § 9 Abs. 2 SGB V | SRC-194 | yes |
| 3.25 | Krankenversicherung — Beitragsbemessungsgrundlage | Die Beiträge freiwilliger Mitglieder werden nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen, mit einer gesetzlichen Mindestgrenze von mindestens einem Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag — sodass ein Beitrag auch in einem Verlustmonat geschuldet wird. Das Gesetz nennt keinen Euro-Betrag; der Wert für 2026 ist unverifiziert (OQ-2) | § 240 SGB V | SRC-195 | yes |
| 3.26 | Verlust / Widerruf — Wegfall des Zwecks | Fällt eine wesentliche Erteilungsvoraussetzung weg (Geschäftsaufgabe, Zusammenbruch der Finanzierung, Entzug der Zulassung), kann die Behörde die Geltungsdauer der Erlaubnis rückwirkend verkürzen | § 7 Abs. 2 S. 2 | SRC-149 | yes |
| 3.27 | Verlust — Erlöschen / längere Abwesenheit | Der Titel erlischt bei den in § 51 Abs. 1 aufgeführten Ereignissen, einschließlich einer nicht nur vorübergehenden Ausreise sowie einer Abwesenheit von mehr als sechs Monaten oder einer von der Behörde festgesetzten längeren Frist | § 51 Abs. 1 | SRC-121 | yes |
| 3.28 | Besondere Pflichten — Mitwirkung | Pflicht, der Behörde die benötigten Tatsachen und Beweismittel vorzulegen | § 82 Abs. 1 | SRC-122 | yes |
| 3.29 | Besondere Pflichten — Gewerbeanzeige | Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, muss dies gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen; Änderungen des Standorts, des Gegenstands, des Namens des Betreibers sowie die Aufgabe sind ebenfalls anzeigepflichtig | § 14 Abs. 1 GewO | SRC-191 | yes |
| 3.30 | Besondere Pflichten — steuerliche Anzeige | Die Eröffnung eines Gewerbebetriebs oder einer freiberuflichen Tätigkeit ist innerhalb eines Monats anzuzeigen — ein Gewerbe über die Gemeinde, eine freiberufliche Tätigkeit direkt beim Finanzamt — unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks | § 138 Abs. 1, Abs. 4 AO | SRC-193 | yes |
| 3.31 | Gebühren — Berlin (lokale Abweichung, volatil) | Erteilung: €13 Bearbeitungsgebühr zuzüglich €56 Aufkleber oder €100 eAT; Verlängerung: €13 zuzüglich €49 Aufkleber oder €93 eAT; Niederlassungserlaubnis: €124 (€62 bei Antragstellung, €62 bei Genehmigung); türkische Staatsangehörige €27.60 (unter 24) / €46; digitales Passfoto €6. Bundesrechtlicher Rahmen in § 45 AufenthV | § 45 AufenthV; Berliner Praxis | SRC-196, SRC-198, SRC-199, SRC-124 | yes |
| Process ID | Prozess | Auslöser | Behörde | Workflow-Datei | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-007-P1 | Erstausstellung — Unternehmer (§ 21 Abs. 1/2a) | Geschäftsplan und Finanzierung stehen bereit | Ausländerbehörde (+ IHK/HWK) | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P2 | Erstausstellung — Freiberufler (§ 21 Abs. 5) | Freiberufliche Tätigkeit beabsichtigt; Zulassung gesichert, sofern erforderlich | Ausländerbehörde (+ Zulassungsstelle) | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P3 | Verlängerung | Ablauf der Erlaubnis innerhalb von 4 Monaten (Berlin) | Ausländerbehörde | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P4 | Übergang HINEIN in § 21 vom Studium (§ 16b), der Arbeitsplatzsuche (§ 20), einer Fachkräftebeschäftigung (§§ 18a/18b) oder der Blauen Karte EU (§ 18g) | Studienabschluss oder unternehmerische Entscheidung während des Aufenthalts in Deutschland | Ausländerbehörde | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P5 | Übergang HINEIN — Hinzunahme einer Selbständigkeit zu einem anderen Zweck (§ 21 Abs. 6) | Nebentätigkeit als Selbständiger bei bestehendem anderem Titel | Ausländerbehörde | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P6 | Übergang HERAUS — Niederlassungserlaubnis (Schnellweg nach § 21 Abs. 4 S. 2, oder § 9 für Freiberufler) | 3 Jahre (Abs. 1/2a) oder 5 Jahre (Abs. 5) erfolgreicher Selbständigkeit | Ausländerbehörde | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P7 | Übergang HERAUS — zu Beschäftigungstiteln (§§ 18a, 18b, 18g) oder Arbeitsplatzsuche (§ 20) | Geschäft aufgegeben; Stellenangebot angenommen | Ausländerbehörde (+ BA, sofern Zustimmung erforderlich) | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P8 | Behandlung von Verlust / Widerruf | Geschäftsaufgabe, Verlust der Zulassung, Zusammenbruch der Finanzierung | Ausländerbehörde | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P9 | Angrenzend: Gewerbeanmeldung (nur Gewerbe) | Aufnahme eines stehenden Gewerbes | Gewerbeamt / Ordnungsamt | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P10 | Angrenzend: Anmeldung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) | Aufnahme jeder Selbständigkeit | Finanzamt (über ELSTER) | — | noch nicht erstellt |
| RS-007-P11 | Angrenzend: Krankenversicherung als Selbständiger | Wechsel aus dem Status Beschäftigt/Studierend | Krankenkasse / privater Versicherer | workflows/health-insurance-germany.md | erstellt (universal) — Entwurf |
Beide Wege setzen bereits einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland voraus (Berlin: nationales
D-Visum oder Titel — ein Schengen-C-Visum genügt nicht), die Voraussetzungen des § 5, den Nachweis
von Krankenversicherung und Wohnraum sowie das Durchlaufen der Beteiligungsschleife nach Abs. 1
S. 3 (3.3). Abs. 1 verlangt zusätzlich einen Geschäftsplan, einen Finanzierungsplan, einen
Lebenslauf sowie einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung. Abs. 5 lässt die
Prüfungen des Abs. 1 S. 1 entfallen, verlangt aber, dass die Tätigkeit freiberuflich im Sinne des
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist (3.5) und die Berufszulassung erteilt oder zugesagt ist, soweit die
Tätigkeit reglementiert ist; Berlin verlangt zudem ein Formular zur Umsatzprognose sowie entweder
Honorarvereinbarungen oder zwei Absichtserklärungen (SRC-197). Antragstellende über 45 müssen
Abs. 3 erfüllen (3.8–3.9). Berlin führt beide Verfahren online durch, prüft die Unterlagen und
vergibt anschließend einen Termin (SRC-196). Die LEA-Übersicht beschreibt den Freiberuflerweg als
Voraussetzung „positiver wirtschaftlicher oder kultureller Auswirkungen" — ein Wortlaut, den
Abs. 5 nicht enthält (OQ-4).
Eine rechtzeitige Antragstellung vor Ablauf löst die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 aus (3.12).
Berlin lässt die Online-Antragstellung frühestens vier Monate vor Ablauf zu und stellt ein
Bestätigungs-PDF aus, das die fortdauernde Gültigkeit während der Bearbeitung dokumentiert. Die
Nachweise unterscheiden sich je nach Weg (3.11): ein Prüfungsbericht eines Steuerberaters,
Wirtschaftsprüfers oder Anwalts für Inhaber nach Abs. 1; Steuerbescheid, Gewinnermittlung, sechs
Monate Kontoauszüge, Rechnungen und künftige Verträge für Inhaber nach Abs. 5.
§ 21 Abs. 4 S. 2 erlaubt nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis abweichend von § 9 Abs. 2,
unter vier kumulativen Voraussetzungen (3.13) — der wesentliche strategische Vorteil des
Abs.-1-Wegs, der Abs.-5-Freiberuflern ausdrücklich verschlossen ist (3.14); sie benötigen den
regulären § 9-Weg. Berlin wendet auf sie 5 Jahre an, verlangt einen Prüfbericht,
Integrationskursnachweise sowie eine Altersversorgung auf dem Niveau von 3.9, und stellt fest,
dass kein Rechtsanspruch auf die Erlaubnis besteht (SRC-199). Die Wahl zwischen Abs. 1 und Abs. 5
bei der Erstantragstellung ist daher zugleich die Wahl zwischen einem 3-Jahres- und einem
5-Jahres-Weg; AusHelp muss dies an diesem Entscheidungspunkt sichtbar machen, nicht erst im
dritten Jahr.
Ein Gewerbe wird der Gewerbebehörde gleichzeitig mit der Aufnahme angezeigt (§ 14 GewO, 3.29);
ein Freiberufler meldet kein Gewerbe an und zeigt die Tätigkeit direkt beim Finanzamt an (§ 138
AO, 3.30, Monatsfrist). Beide Wege münden im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, aus dem die
auf Rechnungen verwendete Steuernummer hervorgeht — zu unterscheiden von der Steuer-ID der
universellen Ebene. Welcher Weg gilt, ist eine von § 18 EStG geleitete Einstufungsentscheidung des
Finanzamts (3.5); eine Fehleinstufung erzeugt rückwirkende Gewerbesteuer- und
Nachmeldungsprobleme.
| Org ID | Name | Rolle für diesen Status | Zuständigkeit | Kanal (CH-id) | Source ID |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-007-A1 | Ausländerbehörde (Berlin: Landesamt für Einwanderung, LEA) | Entscheidet über Erteilung, Verlängerung, Erlaubnis nach § 21 Abs. 6, Niederlassungserlaubnis, Fiktionsbescheinigung | Kommunal | CH-008 | SRC-196, SRC-200 |
| RS-007-A2 | IHK / HWK und andere fachkundige Körperschaften | Verpflichtend zu beteiligen bei der Prüfung nach Abs. 1 (und über S. 3 auch bei Abs. 5) — Stellungnahme zum Geschäftskonzept | Regional | — | SRC-148, SRC-196 |
| RS-007-A3 | Gewerbeamt / Ordnungsamt | Nimmt die Gewerbeanmeldung entgegen; als Gewerbebehörde nach Abs. 1 S. 3 zu beteiligen | Kommunal | — | SRC-191 |
| RS-007-A4 | Finanzamt | Einstufung Freiberufler/Gewerbe, Steuernummer, Umsatzsteuer, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Kommunal | CH-006 | SRC-193 |
| RS-007-A5 | Berufskammern und Zulassungsstellen (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten) | Erteilen oder sagen die nach § 21 Abs. 5 S. 2 erforderliche Zulassung zu | Regional | — | SRC-148, SRC-197 |
| RS-007-A6 | Krankenkasse / privater Krankenversicherer | Verpflichtend zu beteiligender Dritter: Versicherungsnachweis; freiwilliger Beitritt und Beitragsbemessung | Bundesweit | CH-007 | SRC-194, SRC-195 |
| RS-007-A7 | Deutsche Auslandsvertretungen / Auswärtiges Amt | Nationales D-Visum zur Einreise mit dem Zweck der Selbständigkeit | Bundesweit | — | SRC-153 |
| RS-007-A8 | Deutsche Rentenversicherung | Nachweis der Altersversorgung (Abs. 3); Rentenversicherungspflicht für bestimmte Gruppen Selbständiger (OQ-8) | Bundesweit | CH-005 | SRC-148 |
| RS-007-A9 | Steuerberater / Wirtschaftsprüfer | Erstellt den bei Verlängerung und Niederlassung erforderlichen Prüfungsbericht und die Gewinnermittlungen | — | — | SRC-198, SRC-199 |
| Problem ID | Problem | Warum es passiert | Schweregrad | Struggle-Map-Ref. | Abhilfe | Workflow |
|---|---|---|---|---|---|---|
| RS-007-PR1 | Antragstellung nach Abs. 1, obwohl Abs. 5 passt (oder umgekehrt) | Nutzer wissen nicht, dass die Abgrenzung Freiberufler/Gewerbe bestimmt, welche gesetzliche Prüfung gilt — und welche Frist bis zur Niederlassungserlaubnis | ⚠⚠ | Phase 4 → Selbständigkeit | Die Tätigkeit vor der Antragstellung anhand § 18 EStG einordnen; die Wahl legt den 3-Jahres- oder den 5-Jahres-Weg fest (3.13–3.14) | — |
| RS-007-PR2 | Ablehnung bei über 45-jährigen Antragstellenden wegen fehlender Altersversorgung | Abs. 3 ist eine Soll-Vorschrift — die Ablehnung ist der Regelfall; das Gesetz nennt keinen Betrag, sodass Nutzer sich nicht selbst einschätzen können | ⚠⚠ | vorgeschlagen: Phase 4 — Selbständigkeit (Altersversorgung ab 45) | Vor der Antragstellung Renten- oder Vermögensnachweise gegen den aktuellen Richtwert der zuständigen Behörde zusammenstellen (3.9) | — |
| RS-007-PR3 | Kostenschock bei der Krankenversicherung nach dem Wechsel in die Selbständigkeit | Der Arbeitgeberanteil entfällt, und freiwillige GKV-Beiträge unterliegen einer gesetzlichen Mindestgrenze, die auch in einem Verlustmonat gilt (3.25) | ⚠⚠ | Phase 4 → Selbständigkeit | Den Beitrag vor dem Verlassen des alten Status kalkulieren; freiwillige GKV gegen private Absicherung abwägen, einschließlich der Schwierigkeit einer Rückkehr | health-insurance-germany.md |
| RS-007-PR4 | Versäumnis der Drei-Monats-Frist für den freiwilligen Beitritt | Der Beitritt nach § 9 SGB V ist fristgebunden, und niemand erinnert daran | ⚠⚠ | Phase 2 → Krankenversicherung (erste Entscheidung mit lebenslangen Folgen) | Den Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem maßgeblichen Ereignis bei der Krankenkasse erklären (3.24) | health-insurance-germany.md |
| RS-007-PR5 | Gewerbeanmeldung wird als der Aufenthaltsschritt behandelt | Drei Registrierungen (Ausländerbehörde, Gewerbeamt, Finanzamt) wirken von außen austauschbar | ⚠ | Phase 4 → Selbständigkeit | Sie explizit in die richtige Reihenfolge bringen (4.4); nur die Aufenthaltserlaubnis macht den Aufenthalt rechtmäßig | — |
| RS-007-PR6 | Geschäft scheitert während der Geltungsdauer der Erlaubnis, der Zweck entfällt | Der Titel ist an den Zweck der Selbständigkeit gebunden; § 7 Abs. 2 S. 2 erlaubt eine rückwirkende Verkürzung | ⚠⚠ | Phase 3 → Aufenthalt und Titel | Einen Wechsel (§§ 18a/18b/18g, § 20) prüfen, bevor abgewickelt wird, statt auf die Behörde zu warten | — |
| RS-007-PR7 | Nebenberufliche Selbständigkeit ohne Erlaubnis nach § 21 Abs. 6 begonnen | Nutzer mit Studien- oder Arbeitstitel nehmen an, Freiberuflichkeit sei durch ihre bestehenden Arbeitsrechte gedeckt | ⚠⚠ | Phase 4 → Selbständigkeit | Den Vermerk auf dem bestehenden Titel prüfen; fehlt er, zuerst die Erlaubnis nach Abs. 6 beantragen (3.16) | — |
| RS-007-PR8 | Erlaubnis läuft ab, während die Stellungnahme der Kammer noch aussteht | Abs. 1 S. 3 fügt einen Akteur hinzu, den die antragstellende Person nicht drängen kann | ⚠ | Phase 3 → Aufenthalt und Titel | Zum frühestmöglichen Zeitpunkt beantragen (4 Monate in Berlin), damit die Fiktionswirkung die Wartezeit abdeckt (3.12) | — |
| RS-007-PR9 | Scheinselbständigkeit — ein dominanter Auftraggeber | Eine freiberufliche Tätigkeit mit nur einem Auftraggeber kann als Beschäftigung umqualifiziert werden, mit rückwirkender Sozialversicherungspflicht | ⚠⚠ | Phase 4 → Selbständigkeit | Auftraggeber diversifizieren und die Unabhängigkeit dokumentieren; die Aufenthaltserlaubnis bietet keinen Schutz vor Umqualifizierung | — |
| RS-007-PR10 | Verlängerung abgelehnt, weil der Einkommensnachweis dünn oder unregelmäßig ist | Die Verlängerung verlangt geprüfte oder von einem Steuerberater erstellte Nachweise über Monate, nicht ein gutes Quartal | ⚠ | Phase 4 → Selbständigkeit | Die Buchhaltung laufend aktuell halten; den Prüfungsbericht frühzeitig in Auftrag geben (3.11) | — |
| Doc ID | Dokument | Deutscher Name | Benötigt für | Aussteller | satisfiedBy id |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-007-D1 | Aufenthaltstitelkarte | Aufenthaltstitel (eAT) | P3–P8 | Ausländerbehörde | residence_permit (lea, residence_permit) |
| RS-007-D2 | Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt | Gewerbeanmeldung / steuerliche Erfassung | P1–P3, P6, P9, P10 | Gewerbeamt / Finanzamt | business_registration (gewerbeanmeldung, finanzamt) |
| RS-007-D3 | Geschäftsplan mit Finanzierungs- und Umsatzprognose; Kapital- oder Kreditzusage | Businessplan / Finanzierungs- und Umsatzplan / Kreditzusage | P1, P2, P3 | Antragsteller, Bank / Investor (+ Stellungnahme der Kammer) | — |
| RS-007-D4 | Auftraggebernachweis — Honorarvereinbarungen oder Absichtserklärungen | Honorarvereinbarungen / Absichtserklärungen | P2 | Voraussichtliche Auftraggeber | — |
| RS-007-D5 | Berufszulassung oder schriftliche Zusage dazu | Berufszulassung / Zusage der Berufszulassung | P2 | Berufskammer / Zulassungsstelle | — |
| RS-007-D6 | Nachweis der Altersversorgung (Antragstellende über 45) | Nachweis angemessener Altersversorgung | P1, P2, P6 | DRV / Rentenanbieter / Vermögensnachweise | — |
| RS-007-D7 | Prüfbericht bei Verlängerung und Niederlassung | Prüfungsbericht (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwalt) | P3, P6 | Steuerberater / Wirtschaftsprüfer | — |
| RS-007-D8 | Einkommens- und Steuernachweis | Einkommensteuerbescheid / Gewinnermittlung / Kontoauszüge | P3, P6 | Finanzamt / Steuerberater | income_proof |
| RS-007-D9 | Gültiger Reisepass | Reisepass | P1–P8 | Behörde des Herkunftslands | — |
| RS-007-D10 | Anmeldung des Wohnsitzes | Anmeldebestätigung / Meldebescheinigung | P1–P3 (universelle Ebene) | Bürgeramt | anmeldung |
| RS-007-D11 | Nachweis der Krankenversicherung | Krankenversicherungsnachweis | P1–P3, P6 (universelle Ebene) | Krankenkasse / Versicherer | health_insurance (krankenkasse, insurance_confirmation) |
| RS-007-D12 | Steuer-ID und Steuernummer | Steuerliche Identifikationsnummer / Steuernummer | universelle Ebene, dann P10, P3, P6 | BZSt / Finanzamt | tax_id |
| RS-007-D13 | Wohnraumnachweis und Kostennachweis | Mietvertrag / Eigentumsnachweis + Mietkostennachweis | P1–P3, P6 | Vermieter / Bank | — |
| RS-007-D14 | Fiktionsbescheinigung | Fiktionsbescheinigung | überbrückt P3 | Ausländerbehörde | — |
| RS-007-D15 | Abschlusszeugnis + Hochschulbescheinigung (Weg nach Abs. 2a) | Abschlusszeugnis + Hochschulbescheinigung | P1, P4 | Universität | — |
| Source ID | Titel | Herausgeber | URL | Level | Zuletzt geprüft |
|---|---|---|---|---|---|
| SRC-002 | § 81 AufenthG — Beantragung des Aufenthaltstitels | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-003 | § 8 AufenthG — Verlängerung des Aufenthaltstitels | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-004 | AufenthG — Volltext | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html | A | 2026-07-10 |
| SRC-023 | § 5 SGB V — Versicherungspflicht | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html | A | 2026-07-20 |
| SRC-121 | § 51 AufenthG — Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-122 | § 82 AufenthG — Mitwirkung des Ausländers | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__82.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-124 | § 45 AufenthV — Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-146 | § 9 AufenthG — Niederlassungserlaubnis | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-147 | § 2 AufenthG — Begriffsbestimmungen (Abs. 3 Lebensunterhalt) | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__2.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-148 | § 21 AufenthG — Selbständige Tätigkeit | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-149 | § 7 AufenthG — Aufenthaltserlaubnis | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__7.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-150 | § 29 AufenthG — Familiennachzug zu Ausländern | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-151 | § 7 SGB II — Leistungsberechtigte | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-153 | FAQ: Auslandsreise als Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland | Auswärtiges Amt | https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten-606520 | B | 2026-08-26 |
| SRC-167 | § 5 AufenthG — Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__5.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-132 | § 4a AufenthG — Zugang zur Erwerbstätigkeit | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4a.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-191 | § 14 GewO — Anzeigepflicht | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-192 | § 18 EStG — Selbständige Arbeit | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-193 | § 138 AO — Anzeigen über die Erwerbstätigkeit | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-194 | § 9 SGB V — Freiwillige Versicherung | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-195 | § 240 SGB V — Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder | BMJ / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-196 | Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Selbständigkeit — Erteilung | LEA Berlin (service.berlin.de) | https://service.berlin.de/dienstleistung/305249/en/ | C | 2026-08-26 |
| SRC-197 | Aufenthaltserlaubnis für eine freiberufliche Tätigkeit — Erteilung | LEA Berlin (service.berlin.de) | https://service.berlin.de/dienstleistung/328332/en/ | C | 2026-08-26 |
| SRC-198 | Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler oder Selbständige — Verlängerung | LEA Berlin (service.berlin.de) | https://service.berlin.de/dienstleistung/324288/en/ | C | 2026-08-26 |
| SRC-199 | Niederlassungserlaubnis für Selbständige | LEA Berlin (service.berlin.de) | https://service.berlin.de/dienstleistung/326564/en/ | C | 2026-08-26 |
| SRC-200 | Selbständige Tätigkeit (Unternehmer und Freiberufliche) | LEA Berlin (berlin.de/einwanderung) | https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/erwerbstaetigkeit/artikel.874042.php | C | 2026-08-26 |
| Date | Version | Change | Author |
|---|---|---|---|
| 2026-08-26 | 1.0 | Erste Fassung — § 21 AufenthG Abs. 1–6 wortgetreu auf gesetze-im-internet.de verifiziert | agent |
| 2026-08-26 | 1.0 | Ergänzende Vorschriften verifiziert (§ 4a AufenthG, § 14 GewO, § 18 EStG, § 138 AO, §§ 9, 240 SGB V); Berliner Seiten zu Erteilung, Freiberuflichkeit, Verlängerung und Niederlassung abgerufen — Gebühren, Über-45-Richtwert, 3-vs-5-Jahres-Aufteilung bei der Niederlassung und Nachweispraxis als ausdrückliche lokale Abweichung ergänzt | agent |
| 2026-08-28 | 1.1 | Quellenprüfung: Kennzeichnung je Aussage gesetzt | agent |
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Erstellt am 2026-08-28 aus der AusHelp-Wissensdatenbank. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Quellen werden wöchentlich automatisiert geprüft (Gesetzestexte alle 90 Tage, amtliche Hinweise alle 30, volatile Werte alle 14).