AusHelpGeprüftes Wissen · DeutschlandEnglish version
35/35 Fakten quellengeprüftzuletzt geprüft 2026-08-28§§ 20, 20a, 20b AufenthG

Aufenthaltsstatus: Arbeitsuchende/r / Chancenkarte (Arbeitsplatzsuche / Chancenkarte)

Status ID: RS-006

Slug: job_seeker (muss mit ResidenceStatus in frontend/src/lib/situation-requirements.ts übereinstimmen)

Version: 1.1

Status: Genehmigt — quellengeprüft am 2026-08-28 (Agentenflotte, 35/35 Fakten verifiziert, 5 Präzisionskorrekturen); genehmigt von Nodirbek Saidov 2026-08-28

Primary legal basis: §§ 20, 20a, 20b AufenthG

Jurisdiction: Bundesweit (+ lokale Abweichungen, wo vermerkt)

Risk level: Hoch

Last reviewed: 2026-08-28

Next review due: 2026-09-25 (Datei enthält volatile Kennzahlen — 30-Tage-Zyklus)

Owner: AusHelp Knowledge Team

Deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung (Version und Prüfstand siehe

Kopfzeile). Bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.


Geltungsbereich und Haftungsausschluss

Nur informative Orientierung — keine Rechtsberatung. Alle Aussagen stammen aus offiziellen

öffentlichen Quellen (Level A–C gemäß standards/source-policy.md). Überprüfen Sie

kritische Entscheidungen bei der zuständigen Behörde oder einem qualifizierten

Einwanderungsberater.


1. Überblick

Zwei unterschiedliche Aufenthaltstitel tragen gemeinsam die Bezeichnung „Job seeker" (Arbeitsuchende/r).

Die App behandelt sie als einen Status, weil die Situation der Nutzerin bzw. des Nutzers identisch

ist: eine Uhr läuft, und es gibt noch keine Stelle.

§ 20 AufenthG (Arbeitsplatzsuche) ist die Ausfahrt. Er richtet sich an Personen, die bereits in

Deutschland sind und hier gerade etwas abgeschlossen haben — ein Studium (§ 16b/§ 16c), einen

Forschungsaufenthalt (§ 18d/§ 18f), eine qualifizierte Berufsausbildung (§ 16a), ein

Anerkennungsverfahren oder eine Berufsausübungserlaubnis (§ 16d), oder eine staatlich anerkannte

Assistenz-/Helferausbildung in einem Gesundheits- oder Pflegeberuf. Er läuft bis zu 18 Monate

(12 + 6 für die Assistenz-/Helfergruppe); eine Verlängerung darüber hinaus ist gesetzlich

ausgeschlossen.

§ 20a AufenthG (Chancenkarte), in Kraft seit dem 1. Juni 2024, ist die Einfahrt: ein

einjähriger Suchtitel, den man entweder als Fachkraft erhält oder indem man mindestens sechs Punkte

auf der Tabelle des § 20b erreicht (Qualifikation, Sprache, Erfahrung, Mangelberuf, Alter, früherer

Aufenthalt in Deutschland, gemeinsamer Antrag mit dem Ehegatten). Sie erlaubt Erwerbstätigkeit von

bis zu 20 Stunden pro Woche zuzüglich zweiwöchiger Probebeschäftigungen; eine Folge-Chancenkarte von

bis zu zwei Jahren überbrückt die Lücke, sobald ein qualifiziertes Arbeitsplatzangebot vorliegt, aber

noch kein anderer Titel erteilt werden kann.

Beide sind konstruktionsbedingt Sackgassentitel. § 20a Abs. 6 schaltet § 9 für die Such-Chancenkarte

ab, und § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 lit. b SGB II nennt § 20a ausdrücklich, um Inhaber vom Bürgergeld

auszuschließen — kein Auffangnetz, kein direkter Weg zur Niederlassung. Der ganze Sinn besteht darin,

rechtzeitig herauszuwechseln — in §§ 18a/18b, § 18g, § 19c, § 16d oder § 16a —, bevor die Uhr

stehenbleibt.

2. Rechtsgrundlagen

ProvisionGovernsSource ID
§ 20 AufenthGAufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach Studium/Ausbildung/Forschung: anspruchsberechtigte Gruppen, Dauer, VerlängerungssperreSRC-145
§ 20a AufenthGChancenkarte: Zweck, zulässige Erwerbstätigkeit, Anspruchsberechtigung, Voraussetzungen, Dauer, Ausschluss von § 9, Verordnungsermächtigung zur QuoteSRC-176
§ 20b AufenthGPunktekriterien und die Ermächtigung, die Tabelle per Rechtsverordnung zu ändernSRC-177
Anlage zu § 20b AufenthGPunktwerte je Kriterium und die MindestpunktzahlSRC-178
§ 2 Abs. 3, Abs. 9–12 AufenthGGesicherter Lebensunterhalt; gesetzliche Definition der deutschen SprachniveausSRC-147
§ 4a AufenthGZugang zur Erwerbstätigkeit; die Nebenbestimmung auf der Karte; ArbeitgeberpflichtenSRC-132
§ 39 Abs. 3a AufenthGZustimmung der BA für qualifizierte Beschäftigung nach § 20a Abs. 5 S. 2SRC-166
§ 7 Abs. 2 AufenthGZweckgebundener Aufenthaltstitel; Verkürzung beim Wegfall einer VoraussetzungSRC-149
§ 8, § 81 Abs. 3–4 AufenthGAllgemeine Verlängerungsvoraussetzungen; Fiktionswirkung bei Beantragung eines Folgetitels vor AblaufSRC-003, SRC-002
§ 9 AufenthGNiederlassungserlaubnis — Voraussetzungen und Anrechnung vorheriger ZeitenSRC-146
§ 29 AufenthGFamiliennachzug zu Ausländern (allgemeine Regeln)SRC-150
§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 lit. b SGB IIAusschluss von ausschließlich arbeitsuchenden Personen und § 20a-Inhabern vom BürgergeldSRC-151
§ 45 AufenthVBundesweite Gebühren für Erteilung und Verlängerung einer AufenthaltserlaubnisSRC-124
§§ 16a, 16b, 16d, 18a, 18b, 18g, 19c AufenthGStatus, aus denen gewechselt bzw. in die übergeleitet wirdSRC-004

3. Kernfakten

Eine Zeile pro atomarer Aussage. Verified wechselt erst nach /source-review auf yes.

#FactValueLegal basisSource IDVerified
3.1§ 20 anspruchsberechtigte GruppenNur fünf: abgeschlossenes Studium in Deutschland (§ 16b/§ 16c), abgeschlossene Forschung (§ 18d/§ 18f), abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung (§ 16a), in Deutschland anerkannte Qualifikation oder erlangte Berufsausübungserlaubnis (§ 16d), abgeschlossene Assistenz-/Helferausbildung in einem staatlich anerkannten Gesundheits- oder Pflegeberuf§ 20 Abs. 1 Nr. 1–5SRC-145, SRC-187yes
3.2§ 20 Dauer — Gruppen 1–4Bis zu 18 Monate (Berlin LEA: „in der Regel für 18 Monate erteilt")§ 20 Abs. 2SRC-145, SRC-187yes
3.3§ 20 Dauer — Assistenz-/HelfergruppeBis zu 12 Monate, einmalig um bis zu 6 Monate verlängerbar, solange der Lebensunterhalt gesichert bleibt§ 20 Abs. 2SRC-145yes
3.4§ 20 VerlängerungssperreEine Verlängerung über diese Zeiträume hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen§ 20 Abs. 2SRC-145, SRC-187yes
3.5§ 20 hat keinen Absatz 3Der aktuelle § 20 besteht nur aus Abs. 1 und Abs. 2; die ältere Formulierung „§ 20 Abs. 3" zum Post-Studium existiert nicht mehr — nicht zitieren§ 20SRC-145yes
3.6Zweck der ChancenkarteAufenthaltserlaubnis zur Suche nach Erwerbstätigkeit oder zur Durchführung von Maßnahmen zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation§ 20a Abs. 1SRC-176yes
3.7Zugangswege zur ChancenkarteEntweder ist die antragstellende Person Fachkraft, oder sie erreicht die Mindestpunktzahl nach § 20b§ 20a Abs. 3SRC-176, SRC-186yes
3.8Punkteweg — QualifikationsvoraussetzungStaatlich anerkannte ausländische Berufsqualifikation aus einer mindestens zweijährigen Ausbildung, oder ein staatlich anerkannter ausländischer Hochschulabschluss, oder eine ausländische Qualifikation, die von einer deutschen Auslandshandelskammer als den deutschen Ausbildungsanforderungen entsprechend bescheinigt wurde§ 20a Abs. 4SRC-176yes
3.9Punkteweg — SprachvoraussetzungEinfache deutsche Sprachkenntnisse (= A1 nach § 2 Abs. 9) oder Englisch auf GER-Niveau B2§ 20a Abs. 4, § 2 Abs. 9SRC-176, SRC-147, SRC-186yes
3.10MindestpunktzahlSechs Punkte („Die Mindestpunktzahl beträgt sechs Punkte")Anlage zu § 20bSRC-178, SRC-186yes
3.11PunktetabelleNr. 1 erforderliche Anpassungsmaßnahmen für Gleichwertigkeit 4 · Nr. 2 gute Deutschkenntnisse (B2) 3 · Nr. 3 ausreichende (B1) 2 · Nr. 4 hinreichende (A2) 1 · Nr. 5 Englisch C1 1 · Nr. 6 ≥5 Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre 3 · Nr. 7 ≥2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre 2 · Nr. 8 Mangelberuf nach § 18g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 1 · Nr. 9 Alter ≤35 2 · Nr. 10 Alter >35 bis ≤40 1 · Nr. 11 ≥6 Monate rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland innerhalb der letzten 5 Jahre 1 · Nr. 12 Ehegatte/Partner qualifiziert sich und stellt gemeinsamen Antrag 1§ 20b Abs. 1, AnlageSRC-177, SRC-178, SRC-186yes
3.12Deutsche Sprachniveaus sind gesetzlich definiert§ 2 definiert einfache = A1 (Abs. 9), hinreichende = A2 (Abs. 10), ausreichende = B1 (Abs. 11), gute = B2 (Abs. 11a), beherrscht die deutsche Sprache = C1 (Abs. 12) — die Begriffe in § 20a/§ 20b sind feststehende Rechtsbegriffe, keine Werturteile§ 2 Abs. 9–12SRC-147yes
3.13Punktetabelle per Verordnung änderbarDie Bundesregierung kann die Anlage per Rechtsverordnung ändern, um die Arbeitsmigration zu steuern — Punktwerte als volatil behandeln§ 20b Abs. 3SRC-177yes
3.14Dauer der Chancenkarte — SuchphaseSuch-Chancenkarte bis zu einem Jahr (Berlin LEA: „in der Regel für ein Jahr erteilt")§ 20a Abs. 5SRC-176, SRC-188yes
3.15Dauer der Chancenkarte — FolgekarteFolge-Chancenkarte bis zu zwei Jahren; erfordert einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für qualifizierte Beschäftigung sowie die Zustimmung der BA, und nur dort, wo die Voraussetzungen des Abschnitts 4 (Arbeitstitel) noch nicht erfüllt sind — d. h. noch kein Titel nach Kapitel 2 Abschnitt 4 erteilt werden kann§ 20a Abs. 5, § 39 Abs. 3aSRC-176, SRC-166yes
3.16Folge-Chancenkarte — keine Vorrangprüfung§ 39 Abs. 3a knüpft die Zustimmung der BA nur an Arbeitsbedingungen, die nicht ungünstiger sind als bei vergleichbaren inländischen Arbeitnehmern; die Vorrangprüfung nach § 39 Abs. 3 wird nicht übernommen§ 39 Abs. 3aSRC-166yes
3.17Neuerteilung der ChancenkarteEine neue Such-Chancenkarte nur nach einem Aufenthalt im Ausland (oder rechtmäßig in Deutschland auf anderer Grundlage), der mindestens so lange dauert wie ("mindestens so lange") der vorherige Chancenkarte-Aufenthalt — eine Untergrenze, kein exaktes Abbild§ 20a Abs. 5SRC-176yes
3.18Erwerbsrechte — Such-ChancenkarteBeschäftigung im Durchschnitt höchstens 20 Stunden pro Woche, zuzüglich Probebeschäftigung von jeweils höchstens zwei Wochen, sofern die Probetätigkeit eine qualifizierte Beschäftigung ist, auf eine Berufsausbildung abzielt oder zu einer Anerkennungsmaßnahme passt§ 20a Abs. 2SRC-176, SRC-186, SRC-188yes
3.19Erwerbsrechte — Folge-ChancenkarteDie 20-Stunden-Beschränkung des § 20a Abs. 2 gilt nicht§ 20a Abs. 5SRC-176yes
3.20Erwerbsrechte — § 20-Titel§ 20 enthält keine eigene Erwerbstätigkeitsklausel; der Umfang folgt dem Grundsatz des § 4a Abs. 1 und der auf der Karte aufgedruckten Nebenbestimmung (§ 4a Abs. 3). Berlin LEA erklärt, der § 20-Titel „entitles the holder to take up any gainful employment" — bundesweite Bestätigung steht noch aus (OQ-1)§ 4a Abs. 1, Abs. 3SRC-132, SRC-187yes
3.21Studienrechteentfällt — weder § 20 noch § 20a ist ein Studientitel; die Aufnahme eines Studiums bedeutet den Wechsel zu einem Studientitel wie § 16b (die Einordnung als Wechsel ist eine Schlussfolgerung dieser Datei; die Texte von § 20/§ 20a behandeln abschließend Suche/Anerkennung und enthalten keine Studienklausel)§ 20, § 20aSRC-145, SRC-176yes
3.22Rechte zur SelbständigkeitNicht durch § 20a Abs. 2 gewährt, der nur unselbständige Beschäftigung und Probebeschäftigung zulässt; Berlin LEA erklärt, Selbständigkeit sei auf der Chancenkarte untersagt. Ob jemals eine separate Erlaubnis nach § 21 neben einem Suchtitel erteilt wird, ist unverifiziert (OQ-2)§ 20a Abs. 2SRC-176, SRC-188yes
3.23Rechte zum FamiliennachzugEs gelten die allgemeinen Regeln des § 29; §§ 20/20a gewähren kein Sonderrecht für Arbeitsuchende, gesicherter Lebensunterhalt und ausreichender Wohnraum bleiben allgemeine Voraussetzungen. § 20b Abs. 1 Nr. 12 betrifft einen parallel mitantragstellenden Ehegatten — ein Punktekriterium, kein Nachzugsrecht§ 29, § 20b Abs. 1 Nr. 12SRC-150, SRC-177yes
3.24Weg zur Niederlassungserlaubnis — während des Titels§ 9 (Niederlassungserlaubnis) findet auf die Such-Chancenkarte keine Anwendung§ 20a Abs. 6SRC-176yes
3.25Weg zur Niederlassungserlaubnis — Anrechnung§ 9 Abs. 4 Nr. 1 rechnet vorherige Zeiten mit Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis an (gedeckelt auf 4 Jahre, und nur wenn die Person zum Zeitpunkt der Ausreise eine Niederlassungserlaubnis besaß); Nr. 2 erfasst Abwesenheiten (max. 6 Monate), Nr. 3 Studium/Ausbildung zur Hälfte. Eine Anrechnungsregel für § 20 oder § 20a wird nicht genannt — Suchzeit wird nicht angerechnet (OQ-3)§ 9 Abs. 2, Abs. 4SRC-146yes
3.26Reisen — SchengenEin gültiger deutscher Aufenthaltstitel erlaubt visumfreie Aufenthalte von bis zu 90 Tagen je 180-Tage-Zeitraum in anderen Schengen-Staaten, sofern dort keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird — gilt nur, wenn der Titel als Passaufkleber (Blattvisum) ausgestellt ist; er ersetzt KEIN Visum, wenn er im Ausweisersatz-Kartenformat ausgestellt ist (AA FAQ), was relevant ist, weil Berlin LEA diesen Status als eAT ausstellen kann (§ 4.4)Schengen acquis (AA guidance)SRC-153yes
3.27Reisen — während ein Folgeantrag anhängig istOb eine Fiktionsbescheinigung die Wiedereinreise erlaubt, muss vor der Reise bei der Ausländerbehörde geklärt werdenAA guidance; § 81SRC-153, SRC-002yes
3.28Finanzielle Voraussetzung — rechtlicher MaßstabDer Lebensunterhalt muss sowohl bei § 20 als auch bei § 20a gesichert sein; § 2 Abs. 3 verlangt eine Deckung ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, einschließlich einer ausreichenden Krankenversicherung. Beitragsfinanzierte Leistungen sowie Kindergeld/Elterngeld werden dabei nicht gegengerechnet§ 20 Abs. 2, § 20a Abs. 4, § 2 Abs. 3SRC-145, SRC-176, SRC-147yes
3.29Finanzielle Voraussetzung — aktueller Betrag (HIGH VOLATILITY)ZAV nennt €1,091 pro Monat für 2026, nachzuweisen durch Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung. Berlin LEA nennt keinen Euro-Betrag und akzeptiert Einkommen, Rücklagen oder Drittmittel§ 2 Abs. 3SRC-186, SRC-188yes
3.30Zugang zu Leistungen — BürgergeldAusgeschlossen: § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 lit. b SGB II nennt Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus der Arbeitsuche, der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 lit. b SGB IISRC-151yes
3.31Zugang zu Leistungen — praktische AuswirkungDie Inanspruchnahme von Existenzsicherungsleistungen verletzt zugleich die Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts, unter der beide Titel erteilt werden — ein Leistungsbezug ist somit ein Statusrisiko, nicht nur eine Leistungsfrage§ 2 Abs. 3SRC-147, SRC-145, SRC-176yes
3.32Verlust / Widerruf — Wegfall einer VoraussetzungDer Aufenthaltstitel ist zweckgebunden; entfällt eine wesentliche Erteilungsvoraussetzung, kann die Behörde die Geltungsdauer verkürzen, auch rückwirkend§ 7 Abs. 2SRC-149yes
3.33Verlust / Widerruf — Überschreiten der ArbeitszeitgrenzeArbeit über § 20a Abs. 2 hinaus liegt außerhalb des Umfangs des Titels; § 4a Abs. 3 macht den zugelassenen Umfang verbindlich, und § 4a Abs. 5 verpflichtet den Arbeitgeber, dies zu prüfen und eine vorzeitige Beendigung innerhalb von vier Wochen zu melden§ 20a Abs. 2, § 4a Abs. 3, Abs. 5SRC-176, SRC-132yes
3.34QuotenrisikoDie Bundesregierung kann die jährliche Zahl der Chancenkarten per Rechtsverordnung begrenzen; ZAV nennt für 2026 keine Obergrenze, und keine Seite ist bestätigt (OQ-4)§ 20a Abs. 7SRC-176, SRC-186yes
3.35Besondere PflichtenEine §§ 20/20a-spezifische Meldepflicht ist im Gesetz nicht vorgesehen; es gelten die Pflichten des Arbeitgebers nach § 4a Abs. 5, und Berlin verlangt einen Hauptwohnsitz in Berlin sowie eine aktuelle E-Mail-Adresse für das Online-Verfahren. Anmeldung, Krankenversicherung und Steuer-ID sind Anforderungen der universellen Ebene und werden hier nicht wiederholt§ 4a Abs. 5SRC-132, SRC-188yes

4. Prozesse

Process IDProcessTriggerAuthorityWorkflow fileStatus
RS-006-P1Chancenkarte — Ersterteilung aus dem Ausland (nationales Visumverfahren)Fachkraft-Status oder ≥6 Punkte; noch keine StelleDeutsche Auslandsvertretung → Ausländerbehördenoch nicht erstellt
RS-006-P2Chancenkarte — Erteilung in Deutschland (Statuswechsel)Inhaber eines gültigen Titels nach Kapitel 2 Abschnitt 3/4 möchte suchenAusländerbehörde (Berlin: LEA, nur online)noch nicht erstellt
RS-006-P3§ 20-Arbeitsplatzsuchtitel nach Abschluss von Studium / Ausbildung / Forschung / AnerkennungErfolgreicher Abschluss des qualifizierenden AufenthaltsAusländerbehördenoch nicht erstellt
RS-006-P4Folge-ChancenkarteQualifiziertes Arbeitsplatzangebot liegt vor, aber noch kein Titel nach § 4 kann erteilt werdenAusländerbehörde + Bundesagentur für Arbeitnoch nicht erstellt
RS-006-P5Übergang HERAUS — zu einem Arbeitstitel (§§ 18a, 18b, 18g, 19c)Unterschriebener, zur Qualifikation passender VertragAusländerbehörde (+ BA, wo Zustimmung erforderlich)noch nicht erstellt
RS-006-P6Übergang HERAUS — zur Anerkennung (§ 16d) oder Ausbildung (§ 16a)Anerkennungslücke festgestellt; Ausbildungsplatz angebotenAusländerbehördenoch nicht erstellt
RS-006-P7Fristablauf / keine Stelle gefundenEnddatum des Titels erreichtAusländerbehördenoch nicht erstellt
RS-006-P8Universelle AnkunftsketteAnkunft / neue AdresseBürgeramt · Krankenkasse · Bank · BZStworkflows/anmeldung-berlin.md, workflows/health-insurance-germany.md, workflows/bank-account-germany.md, workflows/steuer-id-germany.mderstellt — Entwurf

4.1 Übergänge IN diesen Status

In § 20 (SRC-145, SRC-187): § 16b/§ 16c-Studium → Abs. 1 Nr. 1 · § 18d/§ 18f-Forschung → Nr. 2 ·

§ 16a-Berufsausbildung → Nr. 3 · § 16d oder eine Berufsausübungserlaubnis → Nr. 4 · staatlich

anerkannte Assistenz-/Helferausbildung in Gesundheit oder Pflege → Nr. 5. In § 20a (SRC-176): aus

dem Ausland, oder aus jedem gültigen Titel nach Kapitel 2 Abschnitt 3 oder 4, sofern der

Lebensunterhalt gesichert ist und entweder Fachkraft-Status oder ≥6 Punkte vorliegen (§ 20a

Abs. 3–4).

4.2 Übergänge AUS diesem Status

Zu §§ 18a/18b (Fachkraft) bei passendem Vertrag · § 18g Blaue Karte EU, wenn Gehaltsschwelle und

Abschlussvoraussetzungen erfüllt sind (siehe blue_card.md) · § 19c nach der Beschäftigungsverordnung

· § 16d-Anerkennung oder § 16a-Ausbildung, wenn die Qualifikation noch nicht gleichwertig ist · § 21

für ein Unternehmen statt einer Stelle · Folge-Chancenkarte (§ 20a Abs. 5), wenn ein Vertrag vorliegt,

aber noch kein Titel nach § 4 passt (SRC-004). Alle sind neue Titel, keine Verlängerungen.

4.3 Antragstellung vor Ablauf (P4–P6)

Ein vor Ablauf gestellter Folgeantrag löst die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3–4 aus (SRC-002),

dokumentiert durch eine Fiktionsbescheinigung. Da weder § 20 noch die Such-Chancenkarte als solche

verlängert werden können, muss dieser Folgeantrag auf einen anderen Titel gerichtet sein — wird er

zu spät gestellt, gibt es keine Rückfalloption. In Berlin erzeugt die Online-Einreichung selbst ein

PDF, das bestätigt, dass der aktuelle Titel über sein ursprüngliches Ablaufdatum hinaus gültig bleibt

(SRC-188).

4.4 Gebühren und Bearbeitung (Berlin, HIGH VOLATILITY)

§ 45 AufenthV legt die bundesweiten Beträge fest: €100 Erteilung, €96 Verlängerung bis zu drei

Monaten, €93 längere Verlängerung, €98 Zweckwechsel (SRC-124). Berlin LEA verlangt, sowohl für den

§ 20-Titel als auch für die Chancenkarte, €56 (Aufkleber) oder €100 (eAT), €54–€98 beim Wechsel von

einem anderen Beschäftigungstitel, €27.60 (türkische Staatsangehörige unter 24) / €46 (24 und älter),

zuzüglich €6 für das digitale Foto. Aufkleber am selben Tag möglich, eAT 4–6 Wochen (SRC-187,

SRC-188).

4.5 Fristablauf (P7)

§ 20 Abs. 2 schließt eine Verlängerung über das gesetzliche Maximum hinaus aus; § 20a Abs. 5 macht

eine neue Such-Chancenkarte von einem gleichwertigen Zeitraum im Ausland oder rechtmäßig in

Deutschland auf anderer Grundlage abhängig. Die realistischen Optionen vor dem Enddatum sind P5, P6

oder die Ausreise.

5. Behörden und Organisationen

Org IDNameRole for this statusJurisdictionChannel (CH-id)Source ID
RS-006-A1Ausländerbehörde (Berlin: Landesamt für Einwanderung, LEA)Alleinige Entscheidungsbehörde: Erteilung, Folgetitel, Zweckwechsel, Fiktionsbescheinigung; in Berlin ist der Chancenkarte-Weg nur onlineMunicipalCH-008SRC-188, SRC-187
RS-006-A2Bundesagentur für Arbeit (inkl. ZAV)Zustimmung nach § 39 Abs. 3a für die Folge-Chancenkarte und für Arbeitstitel; bundesweite Chancenkarte-Information und ArbeitsvermittlungFederalCH-002SRC-166, SRC-186
RS-006-A3Deutsche Auslandsvertretungen / Auswärtiges AmtNationales Visum für den Chancenkarte-Einreiseweg; Hinweise zu Reise und WiedereinreiseFederalSRC-153
RS-006-A4Anerkennungsstellen (ZAB, Kammern, Auslandshandelskammern)Gleichwertigkeitsprüfung, die in die § 20b-Punkte, den § 20a Abs. 4-Qualifikationstest und den § 16d-Weg einfließtFederal / chamberSRC-176, SRC-186
RS-006-A5KrankenkasseVerpflichtender Dritter: Versicherungsnachweis für die Erteilung (universelle Ebene)FederalCH-007SRC-023

Das BAMF fehlt bewusst: Die Ausländerbehörde entscheidet, und die BA ist die einzige bundesweite

Stelle in der Entscheidungskette (Folge-Chancenkarte, § 39 Abs. 3a).

6. Häufige Probleme

Problem IDProblemWhy it happensSeverityStruggle-map refMitigationWorkflow
RS-006-PR1Die Frist läuft ohne Stelle ab§ 20 kann nicht über sein Maximum hinaus verlängert werden, und eine erneute Such-Chancenkarte erfordert eine entsprechende Wartezeit⚠⚠Phase 4 → Getting the jobDen Wechsel (P5/P6) starten, sobald ein Vertrag realistisch ist; das Enddatum als feste Frist behandeln (3.4, 3.17)
RS-006-PR2Mehr als 20 Std./Woche auf einer Chancenkarte arbeitenDie Obergrenze ist ein wöchentlicher Durchschnitt über alle Arbeitgeber hinweg, leicht überschritten durch zwei Teilzeitjobs oder Überstunden⚠⚠Phase 4 → Employment rights and dutiesStunden bei jedem Arbeitgeber erfassen; die Nebenbestimmung auf der Karte ist der bindende Text (3.18, 3.33)
RS-006-PR3Annehmen, dass Bürgergeld während der Suche verfügbar istDer Status heißt „Job seeker", weshalb Betroffene annehmen, Jobcenter-Unterstützung folge automatisch⚠⚠Phase 5 → Bürgergeld / Jobcenter ⚠⚠§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 lit. b SGB II nennt § 20a ausdrücklich (3.30); ein Leistungsbezug verletzt zudem die Lebensunterhaltsvoraussetzung (3.31)
RS-006-PR4Falsche Punktezählung bei der AntragstellungMehrere Kriterien schließen sich gegenseitig aus (Nr. 2/3/4, Nr. 6/7, Nr. 9/10), und die Tabelle ist per Verordnung änderbarPhase 1 → Visa and entryAnhand der Anlage neu zählen und die Tabellenversion am Tag der Antragstellung erneut prüfen (3.11, 3.13)
RS-006-PR5Qualifikation nicht rechtzeitig anerkanntDie Anerkennung läuft nach eigenem Zeitplan und ist Voraussetzung sowohl für den Punkteweg als auch für den Wechsel zu §§ 18a/18b⚠⚠Phase 4 → Getting the jobAnerkennung vor der Einreise starten; § 16d existiert genau für diese Lücke (P6)
RS-006-PR6Finanzierungsnachweis abgelehntDie Auslandsvertretung und die örtliche Ausländerbehörde wenden unterschiedliche Nachweisstandards an, und im Gesetz ist kein Euro-Betrag festgelegtPhase 1 → Visa and entryDie akzeptierte Form und den aktuellen Betrag bei der entscheidenden Behörde bestätigen lassen (3.29, OQ-5)
RS-006-PR7Freiberuflich tätig sein auf einer ChancenkarteDer Titel liest sich als „Suche nach Erwerbstätigkeit", was Betroffene so verstehen, dass Selbständigkeit eingeschlossen ist⚠⚠Phase 4 → Self-employment trackBerlin LEA untersagt Selbständigkeit auf diesem Titel (3.22); ein § 21-Weg ist ein separater Antrag
RS-006-PR8Probejob wie eine gewöhnliche Beschäftigung behandeltDie zweiwöchige Probebeschäftigung ist an Bedingungen geknüpft (qualifiziert / ausbildungsbezogen / anerkennungspassend)Phase 4 → Getting the jobDie Probezeit innerhalb von zwei Wochen und innerhalb der qualifizierenden Zwecke halten (3.18)
RS-006-PR9Reisen, während ein Folgetitel anhängig istDie Wiedereinreise auf Basis einer Fiktionsbescheinigung erfolgt nicht automatischPhase 3 → Residence and permitsVor der Buchung bei der Ausländerbehörde nachfragen (3.27)

7. Dokumente

Doc IDDocumentGerman nameNeeded forIssuersatisfiedBy id
RS-006-D1Aufenthaltstitel-KarteAufenthaltstitel (eAT) — Chancenkarte oder § 20-TitelP2–P7Ausländerbehördelea, residence_permit
RS-006-D2FinanzierungsnachweisFinanzierungsnachweis / Sperrkonto / VerpflichtungserklärungP1–P4Bank / Bürgeblocked_account, financing_proof
RS-006-D3Abschluss- oder QualifikationsnachweisHochschulabschluss / Berufsabschluss (+ Übersetzung)P1–P6Ausstellende Einrichtung
RS-006-D4Anerkennung / GleichwertigkeitsprüfungAnerkennungsbescheid / ZeugnisbewertungP1, P3, P5, P6ZAB, Kammer, Landesbehördedegree_recognition
RS-006-D5SprachzertifikatSprachzertifikat (GER-eingestuft, Deutsch oder Englisch)P1 (Punkteweg)Testanbieter
RS-006-D6Nachweis der BerufserfahrungArbeitszeugnisse / BeschäftigungsnachweiseP1 (Punkteweg)Frühere Arbeitgeber
RS-006-D7Arbeitsvertrag oder verbindliches ArbeitsplatzangebotArbeitsvertrag / verbindliches ArbeitsplatzangebotP4, P5Arbeitgeberemployment_contract
RS-006-D8Gültiger ReisepassReisepassP1–P7Behörde des Heimatlands
RS-006-D9Anmeldebestätigung und WohnnachweisAnmeldebestätigung / Mietvertrag mit MietnachweisP2–P6 (universelle Ebene + Berlin)Bürgeramt / Vermieteranmeldung, meldebescheinigung
RS-006-D10KrankenversicherungsnachweisKrankenversicherungsnachweisP1–P6 (universelle Ebene)Krankenkassekrankenkasse, insurance_confirmation
RS-006-D11FiktionsbescheinigungFiktionsbescheinigungüberbrückt P4–P6Ausländerbehörde
RS-006-D12Zustimmung der BAZustimmung der Bundesagentur für ArbeitP4, P5Bundesagentur für Arbeit

8. Quellen

Source IDTitlePublisherURLLevelLast checked
SRC-002§ 81 AufenthG — Beantragung des AufenthaltstitelsBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.htmlA2026-08-26
SRC-003§ 8 AufenthG — Verlängerung des AufenthaltstitelsBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.htmlA2026-08-26
SRC-004AufenthG — full textBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.htmlA2026-08-26
SRC-023§ 5 SGB V — VersicherungspflichtBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.htmlA2026-08-26
SRC-153FAQ: Auslandsreise als Ausländer mit Wohnsitz in DeutschlandAuswärtiges Amthttps://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten-606520B2026-08-26
SRC-145§ 20 AufenthG — ArbeitsplatzsucheBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.htmlA2026-08-26
SRC-176§ 20a AufenthG — Chancenkarte; VerordnungsermächtigungBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20a.htmlA2026-08-26
SRC-177§ 20b AufenthG — Punktevergabe für die ChancenkarteBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20b.htmlA2026-08-26
SRC-178Anlage (zu § 20b) AufenthG — PunktetabelleBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/anlage.htmlA2026-08-26
SRC-147§ 2 AufenthG — Begriffsbestimmungen (Abs. 3 Lebensunterhalt; Abs. 9–12 Sprachniveaus)BMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__2.htmlA2026-08-26
SRC-132§ 4a AufenthG — Zugang zur ErwerbstätigkeitBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4a.htmlA2026-08-26
SRC-149§ 7 AufenthG — AufenthaltserlaubnisBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__7.htmlA2026-08-26
SRC-146§ 9 AufenthG — NiederlassungserlaubnisBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.htmlA2026-08-26
SRC-166§ 39 AufenthG — Zustimmung der Bundesagentur für ArbeitBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__39.htmlA2026-08-26
SRC-151§ 7 SGB II — LeistungsberechtigteBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.htmlA2026-08-26
SRC-124§ 45 AufenthV — Gebühren für die AufenthaltserlaubnisBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.htmlA2026-08-26
SRC-186Die Chancenkarte — ZAV Newsletter 02/2026Bundesagentur für Arbeit (ZAV)https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/working-and-living-in-germany/newsletter-iss/02-2026/chancenkarteB2026-08-26
SRC-187Residence permit to seek for a job following a stay in GermanyLandesamt für Einwanderung Berlin (LEA)https://service.berlin.de/dienstleistung/324661/en/C2026-08-26
SRC-188Opportunity card (Chancenkarte) — Service BerlinLandesamt für Einwanderung Berlin (LEA)https://service.berlin.de/dienstleistung/354301/en/C2026-08-26
SRC-150§ 29 AufenthG — Familiennachzug zu AusländernBMJ / Bundesamt für Justizhttps://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.htmlA2026-08-26

9. Offene Fragen und Unsicherheiten

  1. Erwerbsrechte beim § 20-Titel (3.20): § 20 enthält keine Erwerbstätigkeitsklausel. Berlin LEA (Level C) erklärt, der Titel berechtige den Inhaber zu jeder Erwerbstätigkeit; eine Bestätigung auf Level A/B wurde nicht erlangt, daher darf dies bis zur Verifizierung nicht als Bundesrecht dargestellt werden.
  2. Selbständigkeit (3.22): Berlin LEA untersagt sie auf der Chancenkarte. Ob andere Länder dem folgen und ob jemals eine parallele Erlaubnis nach § 21 Abs. 6 erteilt wird, ist unverifiziert.
  3. Anrechnung auf § 9 (3.25): § 9 Abs. 4 nennt Zeiten nach §§ 20/20a nicht; dass Suchzeit nicht angerechnet wird, wurde aus dem Schweigen des Gesetzes hergeleitet, nicht aus einer positiven Quelle.
  4. Chancenkarte-Quote (3.34): § 20a Abs. 7 ermächtigt zu einer jährlichen Obergrenze per Rechtsverordnung. Es wurde keine Verordnung gefunden, und ZAV nennt keine für 2026 — Fehlen eines Nachweises ist kein Nachweis des Fehlens.
  5. Lebensunterhaltsbetrag (3.29) — HIGH VOLATILITY: €1,091/Monat ist der von ZAV genannte Wert für 2026 (SRC-186, Level B). Make it in Germany war am 2026-08-26 durch eine Bot-Sperre blockiert, sodass keine zweite bundesweite Seite dies bestätigen konnte, und Berlin LEA nennt keinen Betrag. Innerhalb von 30 Tagen erneut prüfen; niemals als gesetzliches Minimum zitieren — § 2 Abs. 3 legt einen Maßstab fest, keine Zahl.
  6. Berliner Gebührenspanne (4.4): Die Spanne von €54–€98 für den Wechsel von einem anderen Beschäftigungstitel stammt von der LEA-Seite, ohne Aufschlüsselung nach Einzelfall.
  7. Nr. 8 Mangelberufe (3.11): Das Kriterium verweist auf § 18g Abs. 1 S. 2 Nr. 1; diese Berufsliste wurde nicht abgerufen, und ihr Inhalt für 2026 ist unverifiziert.
  8. Lokale Abweichung: Es wurde nur Berlin geprüft. Gebühren, die reine Online-Abwicklung, das Selbständigkeitsverbot und die 4–6-wöchige eAT-Wartezeit sind Berliner Angaben, keine bundesweiten Regeln.

10. Änderungsprotokoll

DateVersionChangeAuthor
2026-08-261.0Erstentwurf — §§ 20, 20a, 20b, die Punktetabelle der Anlage, § 2 Abs. 3/9–12, § 4a, § 7, § 9, § 39 Abs. 3a, § 7 SGB II und § 45 AufenthV gegen gesetze-im-internet.de verifiziert; ZAV 02/2026- und Berlin-LEA-Seiten für Verfahren, Gebühren und den Lebensunterhaltsbetrag 2026 hinzugefügtagent

AusHelp bietet Informationen und Berechnungen anhand veröffentlichter Kriterien — keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Verbindliche Entscheidungen treffen allein die deutschen Behörden. Für den Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder die kostenlose Migrationsberatung (MBE/JMD). Diese Seite ist eine freie, öffentliche Referenz; AusHelp ist ein unabhängiges privates Projekt und mit keiner deutschen Behörde verbunden. Deutsche Übersetzung — bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.

Erstellt am 2026-08-28 aus der AusHelp-Wissensdatenbank. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Quellen werden wöchentlich automatisiert geprüft (Gesetzestexte alle 90 Tage, amtliche Hinweise alle 30, volatile Werte alle 14).

Methodik · Impressum · Datenschutz