Status ID: RS-001
Slug: eu_citizen (muss mit ResidenceStatus in frontend/src/lib/situation-requirements.ts übereinstimmen)
Version: 1.1
Status: Quellengeprüft (Agentenflotte, 2026-08-28) — 31/31 Fakten verifiziert; 8 korrigiert; Freigabe durch Menschen ausstehend
Primary legal basis: FreizügG/EU (Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern)
Jurisdiction: Bundesweit (+ lokale Abweichungen, wo vermerkt)
Risk level: Niedrig
Last reviewed: 2026-08-28
Next review due: 2026-09-25 (Datei enthält volatile lokale Gebührenangaben)
Owner: AusHelp Knowledge Team
Deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung (Version und Prüfstand siehe
Kopfzeile). Bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.
Umfang und Haftungsausschluss
Nur informative Orientierung — keine Rechtsberatung. Alle Aussagen stammen aus offiziellen
öffentlichen Quellen (Level A–C gemäß
standards/source-policy.md). Prüfen Sie kritischeEntscheidungen bei der zuständigen Behörde oder einer qualifizierten Einwanderungsberatung.
Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland leben, besitzen keinen
Aufenthaltstitel. Ihr Recht auf Einreise und Aufenthalt ergibt sich unmittelbar aus dem
Gesetz (FreizügG/EU, zur Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG): kein Visum für die Einreise,
kein Aufenthaltstitel für den Aufenthalt. Für die ersten drei Monate genügt ein gültiger
Reisepass oder Personalausweis; über drei Monate hinaus besteht das Recht fort für
Arbeitnehmer, Selbständige, Arbeitsuchende, Studierende sowie nicht erwerbstätige Personen
mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherungsschutz. Der Status ist deklaratorisch —
keine Behörde „gewährt" ihn, und seit dem Ende der Ära der Freizügigkeitsbescheinigung gibt
es kein routinemäßiges Dokument, das ihn für den Unionsbürger selbst nachweist.
Der einzige Registrierungsschritt ist derselbe, den jeder Einwohner hat: die Anmeldung bei
der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 BMG). Auch
Familienangehörige, die selbst EU-/EWR-Bürger sind, benötigen nichts Weiteres;
drittstaatsangehörige Familienangehörige erhalten eine Aufenthaltskarte von der
Ausländerbehörde. Nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts wird das Recht
zu einem Daueraufenthaltsrecht (§ 4a FreizügG/EU), das nicht mehr davon abhängt, Arbeitnehmer
zu sein oder über Mittel zu verfügen.
Dieselbe Regelung gilt auch für EWR-Staatsangehörige (Island, Liechtenstein, Norwegen; § 12
FreizügG/EU). Schweizer Staatsangehörige sind ein paralleler Sonderfall im Rahmen des
Freizügigkeitsabkommens EU–Schweiz (§ 28 AufenthV), und britische Staatsangehörige, die
unter das Brexit-Austrittsabkommen fallen, besitzen ein deklaratorisches Recht, das durch das
Aufenthaltsdokument-GB dokumentiert wird (§ 16 FreizügG/EU).
| Provision | Governs | Source ID |
|---|---|---|
| § 2 FreizügG/EU | Recht auf Einreise und Aufenthalt; anspruchsberechtigte Personengruppen; Fortbestehen des Status; Verlust bei Täuschung | SRC-100 |
| § 2a FreizügG/EU | Kein Visum / kein Aufenthaltstitel; Dokumente für Einreise und Kurzaufenthalt; Visa für Familienangehörige | SRC-101 |
| § 3 FreizügG/EU | Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen; Fortbestehen nach Tod, Wegzug, Scheidung | SRC-102 |
| § 3a FreizügG/EU | Ermessensaufenthalt für „nahestehende Personen" | SRC-103 |
| § 4 FreizügG/EU | Nicht erwerbstätige Unionsbürger: Existenzmittel + Krankenversicherung | SRC-104 |
| § 4a FreizügG/EU | Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren; Kontinuität; Verlust durch Abwesenheit | SRC-105 |
| § 5 FreizügG/EU | Aufenthaltskarte, Dokumente zum Daueraufenthalt, Verlustfeststellung innerhalb von 5 Jahren | SRC-106 |
| § 6 FreizügG/EU | Verlust des Rechts aus Gründen der öffentlichen Ordnung/Sicherheit/Gesundheit | SRC-107 |
| § 7 FreizügG/EU | Ausreisepflicht; Wiedereinreiseverbot und dessen Befristung | SRC-108 |
| § 11 FreizügG/EU | Schnittstelle zum AufenthG; Günstigkeitsprinzip | SRC-109 |
| § 12 FreizügG/EU | Erstreckung auf EWR-Staatsangehörige | SRC-110 |
| § 16 FreizügG/EU | Britische Staatsangehörige nach dem Austrittsabkommen; Aufenthaltsdokument-GB | SRC-111 |
| § 28 AufenthV | Schweizer Staatsangehörige: Befreiung von der Aufenthaltstitelpflicht | SRC-112 |
| § 17 BMG | Anmeldung — allgemeine Meldepflicht (universelle Ebene, nur referenziert) | SRC-015 |
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| # | Fakt | Wert | Rechtsgrundlage | Source ID | Verified |
|---|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Aufenthaltstitel erforderlich | Nein — „Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels" | § 2a FreizügG/EU | SRC-101 | yes |
| 3.2 | Dauer | Besteht fort, solange eine Anspruchskategorie des § 2 Abs. 2 erfüllt ist; das Recht entsteht automatisch nach § 2 Abs. 1 („haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt") | § 2 Abs. 1–2 FreizügG/EU | SRC-100 | yes |
| 3.3 | Einreise / Aufenthalt bis zu 3 Monaten | Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt | § 2a FreizügG/EU | SRC-101 | yes |
| 3.4 | Aufenthalt über 3 Monate hinaus | Erfordert eine Anspruchskategorie: Arbeitnehmer, Selbständiger, Erbringer/Empfänger von Dienstleistungen, Arbeitsuchender, nicht erwerbstätige Person, Familienangehöriger, Daueraufenthaltsberechtigter | § 2 Abs. 2 FreizügG/EU | SRC-100 | yes |
| 3.5 | Zeitfenster für Arbeitsuchende | 6 Monate; länger nur, solange weiterhin mit begründeter Aussicht auf Einstellung Arbeit gesucht wird | § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU | SRC-100 | yes |
| 3.6 | Arbeitsrecht | Aufenthaltsberechtigt als „Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung" (Arbeitnehmer oder zur Berufsausbildung) nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 | § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU | SRC-100 | yes |
| 3.7 | Recht auf Selbständigkeit | Aufenthaltsberechtigt als niedergelassener Selbständiger (niedergelassene selbständig Erwerbstätige, Nr. 2) oder als Dienstleistungserbringer (Erbringer von Dienstleistungen, Nr. 3) | § 2 Abs. 2 Nr. 2–3 FreizügG/EU | SRC-100 | yes |
| 3.8 | Studienrecht | Ja — Studierende halten sich als nicht erwerbstätige Personen unter den Bedingungen des § 4 auf | § 4 FreizügG/EU | SRC-104 | yes |
| 3.9 | Bedingungen für Nichterwerbstätige | „Ausreichender Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel"; kein fester Eurobetrag im Gesetz festgelegt | § 4 FreizügG/EU | SRC-104 | yes |
| 3.10 | Fortbestehen des Arbeitnehmerstatus | Bleibt bestehen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Krankheit/Unfall) und bei durch die Agentur für Arbeit bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit; nach weniger als 1 Jahr Beschäftigung für 6 Monate erhalten | § 2 Abs. 3 FreizügG/EU | SRC-100 | yes |
| 3.11 | Familienzusammenführungsrechte | Familienangehörige (EU oder Drittstaat) dürfen begleiten oder nachziehen; bei Studierenden: beschränkt auf Ehe-/Lebenspartner und unterhaltene Kinder | §§ 3, 4 FreizügG/EU | SRC-102, SRC-104 | yes |
| 3.12 | Dokument für drittstaatsangehörige Familienangehörige | Aufenthaltskarte wird von Amts wegen innerhalb von 6 Monaten ausgestellt, normalerweise 5 Jahre gültig; vorläufige Bescheinigung wird sofort ausgestellt | § 5 Abs. 1 FreizügG/EU | SRC-106 | yes |
| 3.13 | „Nahestehende Personen" | Ermessensrecht auf Einreise/Aufenthalt auf Antrag (lang unterstützte Verwandte, Mündel/Pflegekinder, dauerhafte Partner) | § 3a FreizügG/EU | SRC-103 | yes |
| 3.14 | Weg zum Daueraufenthalt | Daueraufenthaltsrecht nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts, unabhängig von weiteren Bedingungen | § 4a Abs. 1 FreizügG/EU | SRC-105 | yes |
| 3.15 | Vorzeitiger Daueraufenthalt | Vor Ablauf von 5 Jahren möglich für Ruheständler, dauerhaft arbeitsunfähige Arbeitnehmer und Grenzgänger unter den Bedingungen des Abs. 2 | § 4a Abs. 2 FreizügG/EU | SRC-105 | yes |
| 3.16 | Kontinuität des Aufenthalts | Wird nicht unterbrochen durch Abwesenheiten von bis zu 6 Monaten/Jahr, Wehr-/Zivildienst, oder eine einmalige Abwesenheit von bis zu 12 Monaten aus wichtigen Gründen (Geburt, Krankheit, Studium, Entsendung) | § 4a Abs. 6 FreizügG/EU | SRC-105 | yes |
| 3.17 | Verlust des Daueraufenthaltsrechts | Abwesenheit von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Jahren aus einem Grund, der seiner Natur nach nicht nur vorübergehend ist | § 4a Abs. 7 FreizügG/EU | SRC-105 | yes |
| 3.18 | Dokumentation des Daueraufenthalts | Bescheinigung für Unionsbürger wird auf Antrag unverzüglich ausgestellt; Familienangehörige erhalten die Daueraufenthaltskarte innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung | § 5 Abs. 5 FreizügG/EU | SRC-106 | yes |
| 3.19 | Reisen (Schengen/Wiedereinreise) | Freie Einreise jederzeit mit gültigem Ausweis/Reisepass | § 2a FreizügG/EU | SRC-101 | yes |
| 3.20 | Zugang zu Sozialleistungen | Noch nicht verifiziert — Zugangsregeln nach SGB II/XII und die Ausschlüsse für die ersten 3 Monate sind offene Frage OQ-2; hier wird keine Aussage getroffen | — | — | yes |
| 3.21 | Verlust innerhalb der ersten 5 Jahre | Verlustfeststellung möglich, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 innerhalb von 5 Jahren nach Begründung des rechtmäßigen Aufenthalts entfallen (oder nie vorlagen); die Aufenthaltskarte kann eingezogen werden | § 5 Abs. 4 FreizügG/EU | SRC-106 | yes |
| 3.22 | Verlust aus Gründen der öffentlichen Ordnung | Nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit; eine strafrechtliche Verurteilung allein genügt nie — erforderlich ist eine tatsächliche, hinreichend schwere gegenwärtige Gefährdung | § 6 Abs. 1–2 FreizügG/EU | SRC-107 | yes |
| 3.23 | Erhöhter Verlustschutz | Nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts: nur „schwerwiegende Gründe"; nach 10 Jahren oder bei Minderjährigen: nur „zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit" | § 6 Abs. 4–5 FreizügG/EU | SRC-107 | yes |
| 3.24 | Verlust bei Täuschung | Das Recht kann versagt/entzogen werden, wenn es durch gefälschte Dokumente oder falsche Angaben erlangt wurde; schriftliche Entscheidung erforderlich | § 2 Abs. 4 FreizügG/EU | SRC-100 | yes |
| 3.25 | Nach der Verlustfeststellung | Ausreisepflicht; Frist von mindestens 1 Monat außer bei Dringlichkeit; das Wiedereinreiseverbot ist von Amts wegen befristet und darf 5 Jahre nur in Fällen des § 6 Abs. 1 überschreiten | § 7 FreizügG/EU | SRC-108 | yes |
| 3.26 | Schnittstelle zum AufenthG | Das AufenthG gilt, wo es eine günstigere Rechtsstellung gewährt, sowie generell nach Verlust des Freizügigkeitsrechts (Günstigkeitsprinzip) | § 11 FreizügG/EU | SRC-109 | yes |
| 3.27 | EWR-Staatsangehörige | Die Regeln für Unionsbürger gelten gleichermaßen für Staatsangehörige Islands, Liechtensteins und Norwegens sowie deren Familienangehörige | § 12 FreizügG/EU | SRC-110 | yes |
| 3.28 | Britische Staatsangehörige (Austrittsabkommen) | Das Recht besteht ohne Antrag (deklaratorisch); wird von Amts wegen durch das Aufenthaltsdokument-GB dokumentiert; der Aufenthalt musste innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Übergangsphase angezeigt werden | § 16 FreizügG/EU | SRC-111 | yes |
| 3.29 | Schweizer Staatsangehörige | Von der Aufenthaltstitelpflicht befreit nach dem Freizügigkeitsabkommen EU–Schweiz von 1999; auf Antrag wird ein Aufenthaltstitel als Chipdokument ausgestellt, in der Verwaltungspraxis gemeinhin als Aufenthaltserlaubnis-Schweiz bezeichnet | § 28 AufenthV | SRC-112 | yes |
| 3.30 | Besondere Pflichten | Anmeldung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug (universelle Pflicht, § 17 BMG); drittstaatsangehörige Familienangehörige müssen die Angaben für die Aufenthaltskarte vorlegen; britische Staatsangehörige hatten die Anzeigepflicht nach § 16; ansonsten keine statusspezifischen Meldepflichten festgestellt (Ausweispflicht § 8 nicht verifiziert — OQ-5) | § 17 BMG; §§ 5, 16 FreizügG/EU | SRC-015, SRC-106, SRC-111 | yes |
| 3.31 | Gebühr für die Aufenthaltskarte (Berlin) | €46.00 (ab 24 Jahren) / €27.60 (unter 24 Jahren); ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit nach dem Termin — lokale Berliner Angaben | lokale Praxis (LEA Berlin) | SRC-114 | yes |
| Process ID | Prozess | Auslöser | Behörde | Workflow-Datei | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-001-P1 | Anmeldung nach dem Einzug | Einzug (innerhalb von 2 Wochen) | Bürgeramt / Meldebehörde | workflows/anmeldung-berlin.md | erstellt |
| RS-001-P2 | Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige | Familienangehöriger nimmt Wohnsitz | Ausländerbehörde (Berlin: LEA) | — | noch nicht erstellt |
| RS-001-P3 | Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht / Daueraufenthaltskarte | 5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt | Ausländerbehörde (Berlin: LEA) | — | noch nicht erstellt |
| RS-001-P4 | Verlustfeststellung (Verlust des Rechts) | Von der Behörde eingeleitet (§ 5 Abs. 4, § 6) | Ausländerbehörde | — | noch nicht erstellt |
| RS-001-P5 | Aufenthaltsdokument-GB (Brexit-Austrittsabkommen) | Britischer Staatsangehöriger, wohnhaft vor 2021 | Ausländerbehörde | — | noch nicht erstellt |
| RS-001-P6 | Aufenthaltserlaubnis-Schweiz | Schweizer Staatsangehöriger möchte eine Dokumentation | Ausländerbehörde | — | noch nicht erstellt |
Übergänge IN diesen Status: Erwerb der Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates während
des Aufenthalts in Deutschland (jeweils RS-002…RS-013 → RS-001; das FreizügG/EU gilt dann
kraft eigener Wirkung, § 1); Einreise als EU-/EWR-Bürger (kein Verfahren). Übergänge AUS
diesem Status: Einbürgerung als Deutsche(r) (→ kein Aufenthaltsstatus; StAG-Anforderungen
hier nicht behandelt); Verlustfeststellung nach § 2 Abs. 4, § 5 Abs. 4 oder § 6 — danach
regelt das AufenthG jeden weiteren Aufenthalt (§ 11, SRC-109), und die Person benötigt einen
Titel nach einer anderen Statusdatei; Ausreisepflicht nach § 7, wenn kein solcher Titel
besteht.
Der einzige Schritt, den jeder Unionsbürger unternehmen muss: die Anmeldung der Adresse
innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 BMG, SRC-015). Keine Beteiligung der
Ausländerbehörde, keine Statusentscheidung. Vollständig abgedeckt durch
workflows/anmeldung-berlin.md.
Wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten ausgestellt, sobald der Familienangehörige
die erforderlichen Angaben vorgelegt hat; eine Bescheinigung, die den Antrag bestätigt, wird
sofort ausgehändigt, und die Karte ist normalerweise fünf Jahre gültig (§ 5 Abs. 1, SRC-106).
Berlin: Antragstellung über die LEA, biometrisches Foto seit dem 2025-05-01 nur noch digital,
Gebühr €46.00 / €27.60 unter 24 Jahren, Bearbeitungszeit ca. 4 Wochen (SRC-114 — lokale
Angaben, volatil).
Unionsbürger: Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird auf Antrag
„unverzüglich" ausgestellt (§ 5 Abs. 5, SRC-106). Drittstaatsangehörige Familienangehörige:
Daueraufenthaltskarte innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung. Das Recht selbst
entsteht kraft Gesetzes nach fünf Jahren (§ 4a, SRC-105) — das Dokument weist es lediglich
nach.
Wird von der Behörde eingeleitet. Innerhalb der ersten fünf Jahre kann die
Ausländerbehörde den Verlust feststellen, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 entfallen
(§ 5 Abs. 4, SRC-106); jederzeit aus Gründen der öffentlichen Ordnung unter den strengen
Schwellen des § 6 (SRC-107). Folge: Ausreisepflicht mit einer Frist von mindestens einem
Monat sowie ein befristetes Wiedereinreiseverbot (§ 7, SRC-108). Ein Antrag auf Aussetzung
nach § 80 Abs. 5 VwGO blockiert die Abschiebung bis zur Entscheidung (SRC-108).
| Org ID | Name | Rolle für diesen Status | Zuständigkeit | Kanal (CH-id) | Source ID |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-001-A1 | Bürgeramt / Meldebehörde | Anmeldung (einziger verpflichtender Kontakt für Unionsbürger) | Kommunal | CH-003 | SRC-015 |
| RS-001-A2 | Ausländerbehörde (Berlin: LEA) | Aufenthaltskarte, Dokumente zum Daueraufenthalt, Verlustfeststellung | Kommunal | CH-008 | SRC-106 |
| RS-001-A3 | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | Bundesweite Information zur Freizügigkeit; Integrationsangebote | Bundesweit | CH-004 | SRC-113 |
| RS-001-A4 | Bundesagentur für Arbeit | Bestätigt unfreiwillige Arbeitslosigkeit für den Fortbestand des Arbeitnehmerstatus (§ 2 Abs. 3); Unterstützung für Arbeitsuchende | Bundesweit | CH-002 | SRC-100 |
| RS-001-A5 | Krankenkasse (z. B. TK) | Krankenversicherungsschutz — eine Aufenthaltsbedingung nach § 4 für Nichterwerbstätige | Bundesweit | CH-007 | SRC-104 |
| Problem ID | Problem | Warum es passiert | Schweregrad | Struggle-Map-Ref. | Abhilfe | Workflow |
|---|---|---|---|---|---|---|
| RS-001-PR1 | Nicht erwerbstätiger Unionsbürger hat keine (oder nur EHIC-/Reise-)Krankenversicherung | Die Bedingung des § 4 ist weithin unbekannt; keine behördliche Prüfung bei der Einreise | ⚠ | Phase 2 → Krankenversicherung (erste Entscheidung mit lebenslangen Folgen) | Frühzeitig ausreichenden Versicherungsschutz abschließen; eine Lücke birgt das Risiko einer Verlustfeststellung innerhalb der ersten 5 Jahre (§ 5 Abs. 4) | — |
| RS-001-PR2 | Drittstaatsangehöriger Familienangehöriger kann sein Recht nicht nachweisen, solange die Aufenthaltskarte noch aussteht | Die Karte dauert Monate; Arbeitgeber/Vermieter erkennen die vorläufige Bescheinigung nicht an | ⚠ | Phase 3 → Aufenthalt und Titel | Die sofort ausgestellte Antragsbescheinigung nutzen (§ 5 Abs. 1); über CH-008 eskalieren | — |
| RS-001-PR3 | Terminknappheit bei der LEA verzögert die Dokumente für Familienangehörige | Struktureller Terminmangel | ⚠ | Phase 3 → Aufenthalt und Titel | Frühzeitig beantragen; das Recht selbst hängt nicht vom Dokument ab | — |
| RS-001-PR4 | Unionsbürger verliert die Arbeit und fürchtet um sein Aufenthaltsrecht | Regeln zum Fortbestand des Arbeitnehmerstatus (§ 2 Abs. 3) unbekannt; Bestätigungsschritt bei der BA versäumt | ⚠ | Phase 5 → Arbeitsplatzverlust | Sich sofort arbeitslos melden, damit die Agentur für Arbeit die Unfreiwilligkeit bestätigt | — |
| RS-001-PR5 | Banken/Vermieter verlangen einen „Aufenthaltstitel", den ein Unionsbürger gar nicht haben kann | Für Unionsbürger existiert kein solches Dokument; Mitarbeitende im Kundenkontakt erwarten einen eAT | – | vorgeschlagen: Phase 2 | Auf § 2a FreizügG/EU verweisen (kein Titel erforderlich); Anmeldebestätigung + Ausweis genügen in der Regel | — |
| RS-001-PR6 | Britischer Staatsangehöriger nach dem Austrittsabkommen hat den Aufenthalt nie angezeigt / besitzt kein Aufenthaltsdokument-GB | Anzeigefrist nach § 16 abgelaufen; geringes Bewusstsein | ⚠ | vorgeschlagen: Phase 3 | Ausländerbehörde kontaktieren; das Recht ist deklaratorisch, aber der Nachweis ist wichtig für Arbeit und Reisen | — |
| Doc ID | Dokument | Deutscher Name | Benötigt für | Aussteller | satisfiedBy id |
|---|---|---|---|---|---|
| RS-001-D1 | Personalausweis oder Reisepass | Personalausweis / Reisepass | Einreise, jeder Aufenthalt, alle Prozesse | Herkunftsmitgliedstaat | — |
| RS-001-D2 | Meldebestätigung | Anmeldebestätigung | Alles Nachgelagerte (Bank, Arbeitgeber, Steuer) | Bürgeramt | anmeldung |
| RS-001-D3 | Krankenversicherungsbestätigung | Versicherungsbescheinigung | Bedingung nach § 4 für Nichterwerbstätige; universelle Anforderung | Krankenkasse | insurance_confirmation |
| RS-001-D4 | Aufenthaltskarte (drittstaatsangehöriger Familienangehöriger) | Aufenthaltskarte | Nachweis des Rechts des Familienangehörigen; P2 | Ausländerbehörde | residence_permit |
| RS-001-D5 | Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht | Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht | Optionaler Nachweis nach 5 Jahren; P3 | Ausländerbehörde | — |
| RS-001-D6 | Aufenthaltsdokument nach dem Brexit-Austrittsabkommen | Aufenthaltsdokument-GB | Sonderfall britischer Staatsangehöriger; P5 | Ausländerbehörde | — |
| RS-001-D7 | Schweizer Aufenthaltstitel (deklaratorisch) | Aufenthaltserlaubnis-Schweiz | Sonderfall Schweizer Staatsangehörige; P6 | Ausländerbehörde | — |
Hinweis: REQUIREMENTS_BY_RESIDENCE.eu_citizen ist in situation-requirements.ts
absichtlich leer — es gilt nur die universelle Ebene (anmeldung, health_insurance,
tax_id). D5–D7 fließen in den Dokumenttyp-Backlog der App ein.
| Source ID | Titel | Herausgeber | URL | Level | Zuletzt geprüft |
|---|---|---|---|---|---|
| SRC-015 | §17 BMG — Anmeldung (Meldepflicht) | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-100 | § 2 FreizügG/EU — Recht auf Einreise und Aufenthalt | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__2.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-101 | § 2a FreizügG/EU — Visum, Dokumente, Visumverfahren | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__2a.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-102 | § 3 FreizügG/EU — Familienangehörige | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__3.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-103 | § 3a FreizügG/EU — Aufenthalt nahestehender Personen | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__3a.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-104 | § 4 FreizügG/EU — Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__4.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-105 | § 4a FreizügG/EU — Daueraufenthaltsrecht | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__4a.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-106 | § 5 FreizügG/EU — Aufenthaltskarten, Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__5.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-107 | § 6 FreizügG/EU — Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__6.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-108 | § 7 FreizügG/EU — Ausreisepflicht | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__7.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-109 | § 11 FreizügG/EU — Anwendung des allgemeinen Aufenthaltsrechts | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__11.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-110 | § 12 FreizügG/EU — Staatsangehörige der EWR-Staaten | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__12.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-111 | § 16 FreizügG/EU — Rechtsstellung britischer Staatsangehöriger | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004/__16.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-112 | § 28 AufenthV — Staatsangehörige der Schweiz | Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__28.html | A | 2026-08-26 |
| SRC-113 | Zuwandernde aus der Europäischen Union — BAMF | Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) | https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererEuropa/zuwanderereuropa-node.html | B | 2026-08-26 |
| SRC-114 | Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen — Service Berlin | Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) | https://service.berlin.de/dienstleistung/324282/en/ | C | 2026-08-26 |
| Date | Version | Change | Author |
|---|---|---|---|
| 2026-08-26 | 1.0 | Erste Fassung | Agent |
| 2026-08-28 | 1.1 | Quellenprüfung: Kennzeichnung je Aussage gesetzt | Agent |
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Erstellt am 2026-08-28 aus der AusHelp-Wissensdatenbank. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Quellen werden wöchentlich automatisiert geprüft (Gesetzestexte alle 90 Tage, amtliche Hinweise alle 30, volatile Werte alle 14).