Workflow ID: WF-BER-STU-001
Version: 1.0
Status: Entwurf — juristische Prüfung ausstehend
Jurisdiction: Berlin (Bundesrecht + Berliner Landesverfahren)
Risk level: Hoch
Legal review required: Ja
Last reviewed: 2026-07-10
Next review due: 2026-10-10
Owner: AusHelp Knowledge Team
Deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung (Version und Prüfstand siehe Kopfzeile). Bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.
Geltungsbereich und Haftungsausschluss
Dieser Workflow bietet ausschließlich informative Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. AusHelp ist kein Rechtsberater, Anwalt oder offizielle Behörde und übernimmt keine Verantwortung für den Ausgang eines Verwaltungs- oder Rechtsverfahrens. Alle Schritte und Dokumentenanforderungen sind aus offiziellen öffentlichen Quellen abgeleitet und sollen Nutzern helfen, den Verlängerungsprozess zu verstehen und sich darauf vorzubereiten. Nutzer sollen kritische Entscheidungen — insbesondere in Situationen mit hohem Risiko oder in Ausnahmefällen — direkt mit dem LEA (030 / 90269-4000) oder einem qualifizierten Einwanderungsberater klären. Wo dieser Workflow Eskalationsbedingungen kennzeichnet, empfiehlt er stets professionelle oder offizielle Beratung.
Informative Orientierung für einen Studierenden aus einem Drittstaat zum Prozess der Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b AufenthG) bei der Berliner Ausländerbehörde (Landesamt für Einwanderung — LEA), vom ersten Bewusstsein der Frist bis zum Erhalt des Aufenthaltstitels.
Eine oder mehrere der folgenden Bedingungen:
| Auslöser | Dringlichkeit |
|---|---|
| Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis liegt innerhalb von 4 Monaten | Hoch |
| Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis liegt innerhalb von 8 Wochen | Kritisch |
| Aufenthaltserlaubnis ist bereits abgelaufen | Notfall |
| Nutzer meldet: „Meine Erlaubnis läuft bald ab" | Hoch |
| Nutzer meldet: „Ich weiß nicht, wann meine Erlaubnis abläuft" | Mittel — Klärung erforderlich |
| Dimension | Erforderlicher Wert |
|---|---|
| Art der Erlaubnis | § 16b AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zum Studium) |
| Staatsangehörigkeit | Drittstaatsangehöriger |
| Standort | Berlin |
| Immatrikulationsstatus | Aktuell an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ODER in der Prüfungsphase (noch nicht exmatrikuliert) |
| Vorherige Erlaubnis | Vorhanden (Verlängerung — keine Ersterteilung) |
Wenn der Nutzer zum ersten Mal beantragt (Ersterteilung), WF-BER-STU-000 verwenden (noch nicht erstellt). Dieser Workflow deckt nur die Verlängerung ab.
Die folgenden Informationen müssen erfasst oder bestätigt werden, bevor personalisierte Orientierung gegeben wird:
| Feld | Zweck |
|---|---|
| Ablaufdatum der Erlaubnis | Bestimmt die Dringlichkeit der Frist |
| Ablaufdatum des Reisepasses | Begrenzt die maximale Geltungsdauer der Erlaubnis; löst Passwarnung aus |
| Immatrikulationsstatus an der Hochschule | Prüfung der Anspruchsberechtigung — muss immatrikuliert sein |
| Studienfortschritt / Verfügbarkeit einer Studienprognose | Erforderliches Dokument |
| Beschäftigungsstatus (keine / Teilzeit / WHK / selbstständig) | Prüfung der Einhaltung der Arbeitszeitgrenze |
| Bisher im Kalenderjahr genutzte Arbeitstage | Prüfung der Einhaltung der 140-Tage-Grenze |
| Höhe des Finanzierungsnachweises (monatlicher Kontostand oder Einkommen) | Muss die Schwelle von €992/Monat erreichen (2026) |
| Art der Krankenversicherung (gesetzlich / privat-gleichwertig / keine) | Erforderliches Dokument |
| Status der Berliner Anmeldung | Vor Antragstellung erforderlich |
| Online-Antrag bereits eingereicht | Bestimmt den nächsten Schritt |
| Feld | Detail |
|---|---|
| Behörde | Landesamt für Einwanderung (LEA) |
| Adresse | Keplerstraße 2, 10589 Berlin |
| Telefon | 030 / 90269-4000 |
| Online-Antrag | https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/en/ |
| Formularportal | https://liste-antraege-bc01.bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/LEA/Aufenthaltserlaubnis_Studium/index |
| Terminsystem | LEA vergibt Termine nach Prüfung der Online-Einreichung — keine Selbstbuchung möglich (OTV abgeschaltet) |
| # | Dokument | Ausstellende Stelle | Hinweise |
|---|---|---|---|
| D-01 | Ausgefülltes Online-Antragsformular | LEA Berlin | Laut LEA soll das Online-Formular über service.berlin.de eingereicht werden, bevor der Termin vergeben wird |
| D-02 | Aktuelle Aufenthaltserlaubnis (Kopie) | LEA / Ausländerbehörde | Kopie erforderlich; Original soll zum Termin mitgebracht werden |
| D-03 | Gültiger Reisepass | Passbehörde des Heimatlandes | Laut Anforderungen des LEA soll der Reisepass gültig sein; Kopie der Datenseiten und Einreisestempel erforderlich; Original soll zum Termin mitgebracht werden |
| D-04 | Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule | Hochschule | Laut LEA soll die Bescheinigung das aktuelle Semester widerspiegeln; erhältlich beim Studierendensekretariat |
| D-05 | Leistungsübersicht ODER Studienprognose | Hochschule | Zeigt den Studienfortschritt; laut LEA kann die Hochschule konsultiert werden, wenn der Fortschritt unklar ist |
| D-06 | Kontoauszüge (letzte 6 Monate) | Bank | Laut Anforderungen des LEA sollen die Auszüge ≥ €992/Monat bzw. €11,904/Jahr verfügbare Mittel nachweisen (Schwelle 2026) |
| D-07 | Nachweis sonstigen Einkommens (falls zutreffend) | Arbeitgeber / Stipendiengeber | Gehaltsabrechnungen, Stipendienbescheid oder Steuerunterlagen |
| D-08 | Nachweis der deutschen Krankenversicherung | Krankenversicherung | Gesetzliche (GKV) Karte oder Bestätigungsschreiben; laut LEA soll eine private Versicherung mit der gesetzlichen Absicherung „vergleichbar" sein |
| D-09 | Berliner Meldebescheinigung ODER Mietvertrag mit Vermieterbestätigung | Einwohnermeldeamt / Vermieter | Laut Anforderungen des LEA soll die aktuelle Berliner Adresse ausgewiesen werden |
| D-10 | Antragsgebühr | LEA | €49 Aufkleber / €93 eAT; €27.60 oder €46 für türkische Staatsangehörige; wird online während der Antragstellung bezahlt |
Originale: Laut LEA sollen alle Originale zum Termin vor Ort mitgebracht werden, auch wenn Kopien während des Online-Antrags hochgeladen wurden.
| Prüfung | Bedingung | Ergebnis bei Nichterfüllung |
|---|---|---|
| Immatrikulation | Laut § 16b AufenthG soll der Nutzer an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert sein | Dieser Workflow ist nicht anwendbar; an LEA oder einen Berater verweisen |
| Art der Erlaubnis | Soll § 16b AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zum Studium) sein | Ein anderer Workflow ist anwendbar — umleiten |
| Standort | Soll in Berlin gemeldet sein | Eine andere Ausländerbehörde ist zuständig |
| Gültigkeit des Reisepasses | Laut Anforderungen des LEA soll der Reisepass gültig sein oder sich in Verlängerung befinden | Die Passverlängerung muss möglicherweise zuerst geklärt werden |
Quelle: SRC-001 (§ 16b AufenthG), SRC-005
| Szenario | Maßnahme |
|---|---|
| Ablauf > 4 Monate entfernt | Beobachten; Erinnerung für die 4-Monats-Marke setzen |
| Ablauf zwischen 4 Monaten und 8 Wochen entfernt | Mit der Dokumentensammlung beginnen; Online-Antrag einreichen, sobald bereit |
| Ablauf < 8 Wochen entfernt | Online-Antrag sofort einreichen |
| Ablauf < 2 Wochen entfernt | Online-Antrag noch heute einreichen; ausdrücklich eine Bestätigung der Fiktionswirkung anfordern |
| Erlaubnis bereits abgelaufen | Notfall — siehe Abschnitt „Erlaubnis bereits abgelaufen" unten |
Quelle: SRC-005 (Antragsfenster), SRC-002 (§ 81 AufenthG Fiktionswirkung)
Alle im obigen Abschnitt „Erforderliche Dokumente" aufgeführten Dokumente sammeln.
Wichtige Punkte, die vor der Einreichung zu prüfen sind (basierend auf LEA-Hinweisen):
Quelle: SRC-005, SRC-011
| Situation | Erforderliche Prüfung |
|---|---|
| Nicht beschäftigt | Keine weitere Prüfung erforderlich |
| Teilzeit beschäftigt (nicht WHK) | Im laufenden Kalenderjahr genutzte Arbeitstage zählen; laut § 16b Abs. 3 AufenthG liegt die Grenze bei 140 vollen Arbeitstagen pro Jahr |
| Beschäftigt als WHK / HiWi | Laut § 16b AufenthG sind WHK-/HiWi-Tätigkeiten von der 140-Tage-Zählung ausgenommen; Nutzer sollen ihre Vertragsart beim Arbeitgeber überprüfen |
| Selbstständig | Laut § 16b AufenthG ist Selbstständigkeit als Nebentätigkeit erlaubt; das Studium soll der hauptsächliche Aufenthaltszweck bleiben |
| Vollzeit beschäftigt | Laut § 16b AufenthG ist eine Vollzeitbeschäftigung mit dieser Erlaubnisart nicht vereinbar; Nutzer an LEA oder einen Einwanderungsberater verweisen |
Regeln zur Zählung der Arbeitstage (§ 16b Abs. 3 AufenthG, gültig ab 01.03.2024):
⚠ Wenn der Nutzer die 140-Tage-Grenze bereits überschritten hat oder sich ihr annähert, als HOHES RISIKO kennzeichnen. Eine Überschreitung der Grenze kann die Verlängerung gefährden.
Quelle: SRC-001 (§ 16b Abs. 3), SRC-012
| Schwelle | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Monatliches Minimum | €992.00 | SRC-011 |
| Jährliches Minimum | €11,904.00 | SRC-011 |
Anerkannte Nachweise:
Wenn der Finanzierungsnachweis unzureichend ist: als FEHLEND kennzeichnen und den Nutzer anleiten, dies vor der Antragstellung zu klären.
Quelle: SRC-005, SRC-011
Laut den Hinweisen des LEA Berlin (SRC-005, SRC-008) läuft der Prozess wie folgt ab:
⚠ ANNAHME A-001 — nicht verifiziert: Es wird angenommen, dass die Bestätigungs-PDF aus der Online-Einreichung die Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 AufenthG auslöst, sodass die bestehende Erlaubnis während der Bearbeitung weiterhin gültig bleibt. Dies muss beim LEA verifiziert oder durch den Wortlaut der Bestätigungs-PDF bestätigt werden.
Quelle: SRC-005, SRC-008, SRC-002
Während dieses Zeitraums:
Quelle: SRC-007, SRC-002
Ort: Keplerstraße 2, 10589 Berlin
Laut den Hinweisen des LEA sollen folgende Originale zum Termin mitgebracht werden:
Beim Termin:
Quelle: SRC-005
| Format | Zustellung | Wartezeit |
|---|---|---|
| Aufkleber | Wird beim Termin ausgestellt | Am selben Tag |
| Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) | Postversand oder Abholung | Ca. 4–6 Wochen |
Gültigkeit der neuen Erlaubnis: In der Regel 2 Jahre ab dem Verlängerungsdatum; kann kürzer sein, wenn:
Quelle: SRC-001 (§ 16b Abs. 2), SRC-005
| Frist | Berechnung des Datums | Folge bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Antragsfenster öffnet | Ablaufdatum der Erlaubnis minus 4 Monate | Früherer Antrag nach Ermessen des LEA möglich; normalerweise öffnet das Fenster nicht davor |
| Empfohlene Einreichung | Ablaufdatum der Erlaubnis minus 8 Wochen | Die Erlaubnis kann ablaufen, bevor die Bearbeitung abgeschlossen ist |
| Harte Frist | Letzter Tag der Gültigkeit der aktuellen Erlaubnis | Bei Versäumnis: illegaler Aufenthalt beginnt; Fiktionswirkung nicht mehr automatisch |
| Gebührenzahlung | Zum Zeitpunkt der Online-Einreichung | Antrag wird ohne Zahlung nicht angenommen |
Quelle: SRC-005 (Antragsfenster), SRC-002 (§ 81 AufenthG — gesetzliche Frist)
| Prüfung | Auslöser | Maßnahme |
|---|---|---|
| Einhaltung der Arbeitszeitgrenze | Nutzer ist beschäftigt (nicht WHK) | Genutzte Tage zählen; warnen, wenn sich 140 nähert |
| Überprüfung des WHK-Vertrags | Nutzer beansprucht WHK-Ausnahme | Vertragsart beim Arbeitgeber bestätigen, bevor die Ausnahme bestätigt wird |
| Prüfung der Selbstständigkeit | Nutzer ist selbstständig | Bestätigen, dass das Studium im Vordergrund bleibt; Selbstständigkeit als Nebentätigkeit ist erlaubt |
| Arbeitsbedingung auf der neuen Erlaubnis | Nach der Verlängerung | Bestätigen, dass die Beschäftigungsbedingungen auf dem neuen Aufkleber/eAT den vorherigen entsprechen |
| Rücksetzung zum Kalenderjahr | Nutzer fragt zum neuen Jahr | Tage werden am 1. Januar jeden Jahres auf 0 zurückgesetzt |
Quelle: SRC-001 (§ 16b Abs. 3), SRC-012
| Prüfung | Bedingung | Maßnahme |
|---|---|---|
| Gültigkeit des Reisepasses | Ist der Reisepass zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig? | Bei Ablauf oder baldigem Ablauf: Es ist ratsam, zunächst die Passverlängerung zu klären; beim LEA nachfragen |
| Begrenzung durch die Passdauer | Der Reisepass läuft ab, bevor die neue Erlaubnis normalerweise enden würde | Nach allgemeiner Praxis wird die Geltungsdauer der Erlaubnis in der Regel auf das Ablaufdatum des Passes begrenzt; eine Passverlängerung vor dem Termin kann eine längere Geltungsdauer der Erlaubnis ermöglichen |
| Passverlängerung während der Bearbeitung | Der Reisepass läuft ab, während der Antrag anhängig ist | Es ist ratsam, das LEA umgehend zu informieren und den verlängerten Reisepass zum Termin mitzubringen |
| Überprüfung des Einreisestempels | LEA prüft die letzte Einreise nach Deutschland | Passkopien sollen die Datenseiten und sichtbare Einreisestempel enthalten |
Quelle: SRC-005 (Dokumentenanforderungen); SRC-003 (§ 8 AufenthG allgemeine Bedingungen)
| Problem | Situation | Maßnahme |
|---|---|---|
| Kein Termin angeboten | LEA hat nach mehreren Wochen keinen Termin vergeben | LEA über das Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren (030 / 90269-4000) |
| Termin angeboten, aber zu spät (Ablauf der Erlaubnis naht) | Der Termin liegt nach dem Ablaufdatum der Erlaubnis | Die Erlaubnis bleibt unter der Fiktionswirkung gültig, wenn der Antrag rechtzeitig eingereicht wurde; beim LEA den Status bestätigen lassen |
| Suche nach dem OTV-System | Nutzer versucht, über das alte OTV-System zu buchen | OTV ist dauerhaft abgeschaltet; einziger Weg ist der Online-Antrag, danach vergibt LEA den Termin |
| Technischer Fehler im Online-Antrag | Antragsportal ausgefallen oder fehlerhaft | LEA über das Kontaktformular kontaktieren; den Versuch dokumentieren; die harte Frist nicht versäumen |
Quelle: SRC-007
| Fehlendes Dokument | Auswirkung | Lösungsweg |
|---|---|---|
| Immatrikulationsbescheinigung fehlt | Blockiert den Antrag | Beim Studierendensekretariat der Hochschule beschaffen; in der Regel online innerhalb von 1–2 Werktagen verfügbar |
| Kontoauszüge unvollständig | Blockiert den Finanzierungsnachweis | Bei der Bank anfordern; oder anderen Nachweis erbringen (Stipendienbescheid, Einkommen) |
| Leistungsübersicht fehlt | Kann die Prüfung durch das LEA verzögern | Beim Prüfungsamt der Hochschule anfordern |
| Krankenversicherungsnachweis fehlt | Blockiert den Antrag | Beim Versicherer ein Bestätigungsschreiben anfordern |
| Meldebescheinigung fehlt | Laut Anforderungen des LEA kann der Antrag ohne eine Berliner Adressregistrierung nicht fortgesetzt werden | Es ist ratsam, zunächst die Anmeldung bei einem Berliner Bürgeramt abzuschließen (separaten Termin buchen) |
| Reisepass gültig, aber abgelaufene Kopie eingereicht | Geringfügiges Problem | Mit aktueller gültiger Kopie erneut einreichen |
| Finanzierungsnachweis unter der Schwelle | Hohes Risiko | Vor der Einreichung klären: Sperrkonto, zusätzliches Einkommen, Stipendium oder elterliche Unterstützung |
| Ausnahme | Beschreibung | Umgang |
|---|---|---|
| Studierender kurz vor Abschluss | Studium nahezu abgeschlossen; LEA kann infrage stellen, ob der Zweck noch erreichbar ist | Hochschulbestätigung vorlegen, dass der Abschluss erreichbar ist; bei kurz bevorstehendem Abschluss kann eine kürzere Erlaubnis erteilt oder auf die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 verwiesen werden |
| Arbeitszeitgrenze überschritten | Studierender hat im Kalenderjahr mehr als 140 Tage gearbeitet | HOHES RISIKO — dem LEA offenlegen; Ausgang ungewiss; an einen qualifizierten Berater eskalieren |
| Ablauf des Reisepasses | Der Reisepass läuft ab, bevor die neue Erlaubnis enden würde | Nach allgemeiner Praxis begrenzt das LEA die Geltungsdauer der Erlaubnis auf das Ablaufdatum des Passes; eine Passverlängerung vor dem Termin kann die Ausstellung einer Erlaubnis mit voller Geltungsdauer ermöglichen |
| Verlängerte Prüfungsphase | Studierender hat die Regelstudienzeit überschritten, befindet sich aber in der Prüfungsphase | Meist weiterhin von § 16b abgedeckt; Hochschulbestätigung der Prüfungsanmeldung vorlegen |
| Stipendium als alleiniges Einkommen | Studierender ist auf ein Stipendium ohne Kontoguthaben angewiesen | Ein Stipendienbescheid einer anerkannten Stelle wird akzeptiert; bestätigen, dass der Betrag die Schwelle von €992/Monat erreicht |
| Kürzlicher Umzug nach Berlin | Studierender noch nicht in Berlin gemeldet | Laut Anforderungen des LEA muss zunächst die Anmeldung in Berlin bei einem Bürgeramt abgeschlossen werden, da für den Antrag eine Berliner Adressregistrierung erforderlich ist |
| Türkischer Staatsangehöriger | Besondere Gebührenregelung gilt | Korrekte Gebühr verwenden: €27.60 (<24 Jahre) oder €46.00 (≥24 Jahre) gemäß bilateralem Abkommen |
| Studienunterbrechung | Studierender hat eine Beurlaubung genommen | ⚠ UNGEWISS — der rechtliche Status während der Beurlaubung in Bezug auf die Anspruchsberechtigung nach § 16b ist unklar; eskalieren |
| Bedingung | Eskalationsmaßnahme |
|---|---|
| Erlaubnis ist bereits abgelaufen | Sofort: Nutzer anweisen, noch heute den Online-Antrag einzureichen und beim LEA die Anordnung der Fiktionswirkung zu beantragen (§ 81 Abs. 4 AufenthG) |
| Arbeitszeitgrenze überschritten | An einen qualifizierten Einwanderungsanwalt oder eine anerkannte Beratungsorganisation verweisen |
| Exmatrikuliert (Hochschule hat den Studierenden abgemeldet) | Die Grundlage nach § 16b besteht möglicherweise nicht mehr; sofort an einen Einwanderungsanwalt eskalieren |
| Hochschulstatus unklar oder strittig | Schriftliche Bestätigung von der Hochschule anfordern; falls nicht geklärt, eskalieren |
| Antrag abgelehnt | Nutzer über Widerspruchsrechte informieren (Widerspruch innerhalb 1 Monat nach Entscheidung); an einen Rechtsberater verweisen |
| Abschiebungsandrohung oder amtlicher Bescheid erhalten | Sofortige Weiterleitung an einen Einwanderungsanwalt oder eine Rechtshilfeorganisation |
| Fall mit geringer Sicherheit (fehlender kritischer Kontext) | Keine endgültige Orientierung geben; zunächst klärende Fragen stellen |
| Aussage | Rechtsgrundlage | Quelle |
|---|---|---|
| Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium wird nach § 16b AufenthG erteilt | § 16b Abs. 1 AufenthG | SRC-001 |
| Die Erlaubnis wird verlängert, wenn der Studienzweck noch nicht erreicht wurde und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann | § 16b Abs. 2 AufenthG | SRC-001 |
| Die Erlaubnis wird im Allgemeinen für 2 Jahre erteilt und verlängert; mindestens 1 Jahr | § 16b Abs. 2 AufenthG | SRC-001 |
| Die Erlaubnis berechtigt zur Beschäftigung an höchstens 140 vollen Arbeitstagen pro Kalenderjahr | § 16b Abs. 3 AufenthG (gültig ab 01.03.2024) | SRC-001 |
| Tätigkeiten als studentische Hilfskraft (WHK/HiWi) werden nicht auf die 140-Tage-Grenze angerechnet | § 16b Abs. 3 AufenthG | SRC-001 |
| Wird ein Verlängerungsantrag vor Ablauf der Erlaubnis gestellt, bleibt die Erlaubnis bis zur Entscheidung der Behörde gültig (Fiktionswirkung) | § 81 Abs. 3 AufenthG | SRC-002 |
| Eine Fiktionsbescheinigung muss ausgestellt werden, um das fiktive Aufenthaltsrecht zu dokumentieren | § 81 Abs. 5 AufenthG | SRC-002 |
| Wird ein Antrag verspätet gestellt, kann die Behörde die fiktive Fortgeltung anordnen, um eine Härte zu vermeiden | § 81 Abs. 4 AufenthG | SRC-002 |
| Die bestehenden Bedingungen (einschließlich der Arbeitserlaubnis) der vorherigen Erlaubnis gelten während der Fiktionswirkung fort | § 81 Abs. 6 AufenthG | SRC-002 |
| Aussage | Quelle |
|---|---|
| Anträge werden online über das Serviceportal des LEA eingereicht | SRC-005, SRC-008 |
| Das frühere Terminbuchungssystem (OTV) wurde dauerhaft abgeschaltet | SRC-007 |
| LEA vergibt Termine an Antragsteller nach Prüfung der Online-Einreichung; eine Selbstbuchung ist nicht möglich | SRC-007 |
| Anträge können frühestens 4 Monate vor Ablauf der Erlaubnis eingereicht werden | SRC-005 |
| Anträge sollen 8 Wochen vor Ablauf eingereicht werden (Empfehlung des LEA) | SRC-005 |
| Die Gebühr muss online während der Antragstellung bezahlt werden (Kreditkarte oder PayPal) | SRC-005 |
| Der Aufkleber wird beim Termin vor Ort ausgestellt; der eAT dauert ca. 4–6 Wochen | SRC-005 |
| Die für Studienerlaubnisse zuständige LEA-Zweigstelle befindet sich in der Keplerstraße 2, 10589 Berlin | SRC-005 |
| Die Schwelle für den Finanzierungsnachweis für 2026 beträgt €992/Monat bzw. €11,904/Jahr | SRC-005, SRC-011 |
| ID | Annahme | Risiko |
|---|---|---|
| A-001 | Die Bestätigungs-PDF aus der Online-Einreichung löst die Fiktionswirkung nach § 81 AufenthG aus | Hoch |
| A-002 | Die Bearbeitungszeit des LEA beträgt 4–8 Wochen (kein veröffentlichtes SLA) | Niedrig |
| A-003 | Eine Studienprognose der Hochschule wird bei Studierenden in einer frühen Phase anstelle der Leistungsübersicht akzeptiert | Mittel |
| A-004 | Teilzeitarbeit während der Prüfungsphasen (vorlesungsfreie Zeit) zählt weiterhin auf die 140-Tage-Grenze | Mittel |
| ID | Frage | Auswirkung |
|---|---|---|
| UQ-001 | Löst die Online-Bestätigungs-PDF die Fiktionswirkung nach § 81 automatisch aus, oder muss der Nutzer sie ausdrücklich beim LEA beantragen? | Hoch |
| UQ-002 | Wie interpretiert das LEA den „angemessenen Zeitraum" für den Studienabschluss nach § 16b Abs. 2? | Hoch |
| UQ-003 | Was geschieht mit der Erlaubnis nach § 16b während einer offiziellen Beurlaubung? | Hoch |
| UQ-004 | Gibt es ein veröffentlichtes SLA des LEA für die Bearbeitung von Studienerlaubnis-Anträgen? | Niedrig |
| UQ-005 | Welche privaten Krankenversicherungen werden beim LEA Berlin konkret als „vergleichbar" mit der gesetzlichen Versicherung anerkannt? | Mittel |
| UQ-006 | Kann ein Studierender, der aus einer anderen deutschen Stadt nach Berlin gezogen ist, den Antrag vor Abschluss der Anmeldung stellen? | Mittel |
| Quellen-ID | Titel | URL |
|---|---|---|
| SRC-001 | § 16b AufenthG | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16b.html |
| SRC-002 | § 81 AufenthG | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html |
| SRC-003 | § 8 AufenthG | https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html |
| SRC-005 | Service Berlin — Studienerlaubnis | https://service.berlin.de/dienstleistung/305244/en/ |
| SRC-006 | Berlin.de — Studium | https://www.berlin.de/einwanderung/en/residence/study/ |
| SRC-007 | Berlin.de — Termine | https://www.berlin.de/einwanderung/en/services/appointments/ |
| SRC-011 | Make it in Germany — Visum zum Studium | https://www.make-it-in-germany.com/en/visa-residence/types/studying |
| SRC-012 | Make it in Germany — Studium und Arbeit | https://www.make-it-in-germany.com/en/study-vocational-training/studies-in-germany/work |
Der Workflow ist abgeschlossen, wenn:
2026-07-10 — Erstentwurf. Basierend auf offiziellen Quellen, geprüft am 2026-07-10.
Quellen müssen vor dem nächsten Quartal erneut verifiziert werden (fällig 2026-10-10).
AusHelp bietet Informationen und Berechnungen anhand veröffentlichter Kriterien — keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Verbindliche Entscheidungen treffen allein die deutschen Behörden. Für den Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder die kostenlose Migrationsberatung (MBE/JMD). Diese Seite ist eine freie, öffentliche Referenz; AusHelp ist ein unabhängiges privates Projekt und mit keiner deutschen Behörde verbunden. Deutsche Übersetzung — bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.
Erstellt am 2026-08-28 aus der AusHelp-Wissensdatenbank. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Quellen werden wöchentlich automatisiert geprüft (Gesetzestexte alle 90 Tage, amtliche Hinweise alle 30, volatile Werte alle 14).