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Schritt-für-Schritt-Anleitungzuletzt geprüft 2026-07-20

Workflow: Steuer-ID (Steuerliche Identifikationsnummer) — Deutschland

Workflow ID: WF-DEU-STI-001

Version: 1.0

Status: Entwurf — wartet auf rechtliche Prüfung

Jurisdiction: Bundesebene (§139b AO — Abgabenordnung)

Risk level: Mittel

Legal review required: Ja

Last reviewed: 2026-07-20

Next review due: 2026-10-20

Owner: AusHelp Knowledge Team

Deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung (Version und Prüfstand siehe Kopfzeile). Bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.


Geltungsbereich und Haftungsausschluss

Dieser Workflow bietet ausschließlich informative Orientierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar. AusHelp ist kein Rechtsberater, Rechtsanwalt oder amtliche Behörde und übernimmt keine Verantwortung für den Ausgang eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens. Alle Schritte und Dokumentenanforderungen leiten sich aus offiziellen öffentlichen Quellen ab und sollen Nutzern helfen zu verstehen, wie sie ihre steuerliche Identifikationsnummer erhalten und verwenden. Wo dieser Workflow Eskalationsbedingungen kennzeichnet, empfiehlt er stets professionelle oder amtliche Beratung.


Zweck

Führt einen Ausländer in Deutschland durch das Verständnis, was die Steuer-ID ist, wie sie nach der Anmeldung automatisch ausgestellt wird, was zu tun ist, wenn sie nicht ankommt, und wie sie bei Arbeitgebern und Behörden zu verwenden ist.


Auslöser

TriggerUrgency
Nutzer hat die Anmeldung abgeschlossen und wartet auf die Steuer-IDMittel
Arbeitgeber verlangt die Steuer-ID vor der GehaltsabrechnungHoch
Steuer-ID nach 6+ Wochen nicht erhaltenHoch
Nutzer verwechselt Steuer-ID mit SteuernummerMittel — Klärung erforderlich
Nutzer fragt: „Wie beantrage ich eine Steuer-ID?"Mittel — Klärung erforderlich (kann nicht beantragt werden — automatisch)

Anwendbare Nutzer

DimensionValue
StaatsangehörigkeitAlle — EU- und Nicht-EU-Staatsangehörige
Aufenthaltstitel-TypBeliebig — jeder, der die Anmeldung abgeschlossen hat
StandortDeutschland (bundesweit — BZSt stellt für ganz Deutschland aus)
VoraussetzungDie Anmeldung (Meldung des Wohnsitzes) muss zuerst abgeschlossen sein

Kritische Abhängigkeit: Die Steuer-ID wird von der BZSt automatisch ausgestellt, nachdem die Meldebehörde die Daten des Nutzers übermittelt hat [SRC-024]. Ohne Anmeldung kann der Steuer-ID-Prozess nicht beginnen. Zuerst WF-BER-AML-001 (Anmeldung) abschließen.


Erforderlicher Nutzerkontext

FieldPurpose
AnmeldedatumBestimmt das erwartete Zeitfenster für den Eingang der Steuer-ID
Gemeldete AdresseBZSt sendet die Steuer-ID nur postalisch an diese Adresse
Arbeitsbeginn beim ArbeitgeberFalls früher als der Eingang der Steuer-ID, löst dies den Notfallpfad aus

Zuständige Behörde

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — stellt alle Steuer-IDs aus und verwaltet sie [SRC-024].

⚠ Häufiger Fehler: Viele Ausländer wenden sich bezüglich der Steuer-ID an ihr örtliches Finanzamt. Das Finanzamt stellt die Steuer-ID nicht aus. Nur die BZSt tut dies. Das Finanzamt stellt die separate Steuernummer aus (verwendet für Steuererklärungen) — dies sind zwei unterschiedliche Nummern.

BZSt-Eskalationskanal: ViOLA-Chatbot (CH-001 im Kanalregister) — für Statusanfragen und Fälle des Nichterhalts.


Die zwei Nummern — den Unterschied verstehen

NumberNameWho issues itFormatPurposeChanges?
Steuer-ID (IdNr)Steuerliche IdentifikationsnummerBZSt (bundesweit)11 ZiffernLebenslange Kennnummer — Arbeitgeber, Lohnabrechnung, IdentitätNie — bleibt lebenslang gleich [SRC-024]
SteuernummerSteuernummerFinanzamt (lokal)10–13 Ziffern (variiert je nach Bundesland)Abgabe der Steuererklärung — ändert sich bei Umzug in ein anderes BundeslandJa — ändert sich bei Umzug in ein anderes Bundesland

Die meisten Ausländer, die nach Deutschland kommen, benötigen zuerst die Steuer-ID. Die Steuernummer wird relevant, wenn eine Steuererklärung abgegeben wird.


Erforderliche Dokumente

Keine Dokumente erforderlich — die Steuer-ID wird automatisch ausgestellt. Es existiert kein Antragsformular.

Die einzige Voraussetzung ist eine abgeschlossene Anmeldung — die Meldebehörde übermittelt die Daten automatisch an die BZSt [SRC-024].


Geordnete Schritte

Schritt 1 — Anmeldung abschließen

Siehe WF-BER-AML-001. Der Steuer-ID-Prozess beginnt erst, nachdem die Meldebehörde Ihre Daten an die BZSt übermittelt hat [SRC-024].

In dieser Phase ist vom Nutzer nichts weiter erforderlich.


Schritt 2 — Auf den Brief warten

Die BZSt sendet die Steuer-ID postalisch an die gemeldete Adresse.

⚠ ANNAHME [UQ-001] — unverifiziert: Die übliche Zustellzeit beträgt 2–6 Wochen nach der Anmeldung. Dies wird vielfach berichtet, ist jedoch nicht in §139b AO festgelegt. Die tatsächlichen Zustellzeiten variieren je nach Arbeitsaufkommen der BZSt und postalischen Verzögerungen.

Der Brief ist schlicht gehalten — kein besonderer Umschlag. Er kann wie gewöhnliche Post aussehen und leicht übersehen oder mit Werbepost verwechselt werden.

Was der Brief enthält:


Schritt 3 — Die Nummer sicher aufbewahren

Die Steuer-ID ändert sich nie [SRC-024]. Sie gilt lebenslang, einschließlich nach dem Tod für Verwaltungszwecke. Bewahren Sie sie auf:

Verlieren Sie sie nicht — die Wiederbeschaffung erfordert die Kontaktaufnahme mit der BZSt und nimmt Zeit in Anspruch.


Schritt 4 — Dem Arbeitgeber mitteilen

Arbeitgeber benötigen die Steuer-ID, um die Lohnabrechnung korrekt zu bearbeiten. Ohne sie:

⚠ UNSICHER [UQ-002]: Ob Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, während des Wartens auf eine Steuer-ID die Steuerklasse VI anzuwenden, oder ob sie einen Ermessensspielraum haben, die Lohnabrechnung zu verzögern, muss anhand von §39c EStG verifiziert werden.

Was dem Arbeitgeber zu geben ist:


Schritt 5 — Die Lücke überbrücken: Arbeitgeber benötigt sie vor Eingang

Falls das Arbeitsverhältnis beginnt, bevor die Steuer-ID eintrifft:

Option A — Die Nummer mündlich aus dem Gedächtnis oder anhand eines Screenshots der BZSt-Korrespondenz (falls vorhanden) mitteilen.

Option B — Dem Arbeitgeber die Anmeldungsbestätigung (Nachweis der Anmeldung) als Beleg dafür zeigen, dass die Steuer-ID in Bearbeitung ist.

Option C — Die BZSt kontaktieren, um die Nummer direkt anzufordern (siehe Schritt 6).

⚠ ANNAHME [UQ-003] — unverifiziert: Die BZSt ermöglicht die Wiederbeschaffung einer bestehenden Steuer-ID per postalischer Anfrage oder über den ViOLA-Chatbot (CH-001). Aktuelles Wiederbeschaffungsverfahren auf bzst.de verifizieren.


Schritt 6 — Falls die Steuer-ID nach 6 Wochen nicht eintrifft

  1. Bestätigen, dass die Anmeldung erfolgreich abgeschlossen wurde (Anmeldungsbestätigung prüfen)
  2. Bestätigen, dass die gemeldete Adresse korrekt ist — die BZSt sendet nur an die gemeldete Adresse
  3. Die BZSt über den ViOLA-Chatbot (CH-001) kontaktieren mit:
  1. Die BZSt kann bestätigen, ob eine Steuer-ID ausgestellt wurde, und den Brief erneut versenden

⚠ ANNAHME [UQ-004] — unverifiziert: Die BZSt versendet Steuer-ID-Briefe derzeit auf Anfrage erneut. Der Prozess und der zeitliche Ablauf des erneuten Versands sind nicht in §139b AO festgelegt und müssen auf bzst.de oder über ViOLA (CH-001) verifiziert werden.


Fristen

DeadlineRuleConsequenceSource
Keine gesetzliche Frist für den Erhalt der Steuer-IDBZSt stellt automatisch aus — keine Nutzerhandlung erforderlichKeine — aber der Arbeitgeber wendet ohne sie die Steuerklasse VI an[SRC-024]
Frist für die Lohnabrechnung des ArbeitgebersArbeitgeberspezifisch — in der Regel der erste Arbeitstag des MonatsSteuerklasse VI wird angewendet; zu viel gezahlte Steuer wird über die jährliche Steuererklärung zurückerstattet⚠ UNSICHER [UQ-002]

Steuer-ID-Prüfungen

CheckQuestionRisk if missed
Anmeldung abgeschlossen?Wurde die Anmeldung an der richtigen Adresse durchgeführt?Steuer-ID wird nie ausgestellt — keine Anmeldung, keine Steuer-ID
Korrekte Adresse gemeldet?Geht der BZSt-Brief an die richtige Adresse?Brief geht verloren — erneuter Versand muss angefordert werden
Verwechslung Nummer vs. Steuernummer?Versteht der Nutzer den Unterschied?Falsche Behörde kontaktiert; Verzögerungen
Arbeitgeber informiert?Hat der Arbeitgeber die Nummer erhalten?Steuerklasse VI wird angewendet; geringeres Nettogehalt

Umgang mit fehlenden Dokumenten

Vom Nutzer sind keine Dokumente erforderlich. Das einzige Szenario eines fehlenden Dokuments ist, dass der Steuer-ID-Brief selbst nicht ankommt.

ScenarioResolution
Brief nach 6 Wochen nicht angekommenBZSt über ViOLA (CH-001) kontaktieren; Anmeldeadresse verifizieren
Brief angekommen, aber Nummer unleserlichBZSt für eine Neuausstellung kontaktieren
Brief entsorgt oder verlorenBZSt für eine Neuausstellung kontaktieren; dieselbe Nummer wird erneut versendet
Nutzer ist umgezogen, bevor der Brief ankamZuerst die Anmeldung aktualisieren (Ummeldung); dann die BZSt kontaktieren, damit an die neue Adresse erneut versendet wird

Häufige Ausnahmen

ExceptionHandling
Nutzer wurde in Deutschland geborenHat bereits eine Steuer-ID aus der Geburtsanmeldung [SRC-024]
Nutzer hat zuvor in Deutschland gelebtDieselbe Steuer-ID gilt weiterhin — ändert sich bei Rückkehr nicht [SRC-024]
Nutzer hat ein KindDas Kind erhält nach der Geburtsanmeldung automatisch eine eigene Steuer-ID [SRC-024]
Nutzer ist an einer vorübergehenden Adresse gemeldet (Übergangsadresse)Der Steuer-ID-Brief geht an diese Adresse; bei Adressänderung per Ummeldung aktualisieren
Nutzer ist an der Adresse des Arbeitgebers gemeldet (c/o)BZSt sendet dennoch an die gemeldete Adresse — sicherstellen, dass der Arbeitgeber Post für den Nutzer annimmt

Eskalationsbedingungen

ConditionAction
Steuer-ID nach 8+ Wochen nicht erhalten und Anmeldung bestätigtBZSt über ViOLA (CH-001) kontaktieren; Eskalationsvorlage im Kanalregister
Arbeitgeber droht mit Konsequenzen wegen fehlender Steuer-IDDem Arbeitgeber die Anmeldungsbestätigung zeigen; bestätigen, dass die Steuer-ID in Bearbeitung ist; der Arbeitgeber muss die Lohnabrechnung dennoch bearbeiten
BZSt kann keinen Steuer-ID-Datensatz findenVerifizieren, dass die Anmeldung beim Bürgeramt korrekt bearbeitet wurde; Anmeldung muss möglicherweise wiederholt werden
Nutzer hat zwei unterschiedliche Steuer-IDs (Duplikat)Sofort die BZSt kontaktieren — §139b AO legt fest, dass eine Person nur eine Nummer erhalten darf [SRC-024]

Rechtliche Vorschriften (Bundesebene)

RuleSourceSection
Jede natürliche Person erhält genau eine Steuer-IDAO [SRC-024]§139b
Die Steuer-ID wird von der BZSt ausgestelltAO [SRC-024]§139b
Die Zuteilung wird durch die Datenübermittlung der Meldebehörde ausgelöst — nicht durch einen Antrag des NutzersAO [SRC-024]§139b
Die Nummer ist dauerhaft — gilt lebenslang und ändert sich nicht bei Adress- oder NamensänderungenAO [SRC-024]§139b
Wird nach dem Tod für Verwaltungszwecke beibehaltenAO [SRC-024]§139b

Berliner Verwaltungsverfahren

Keine Berlin-spezifischen Verfahren — die BZSt agiert bundesweit und verarbeitet Anmeldedaten von allen Meldebehörden, einschließlich der Berliner Bürgerämter, identisch.

Der Anmeldungsprozess beim Berliner Bürgeramt (behandelt in WF-BER-AML-001) ist der einzige Berlin-spezifische Schritt in diesem Workflow.


Annahmen

IDAssumptionRisk if wrong
UQ-001Steuer-ID trifft 2–6 Wochen nach der Anmeldung einMittel — Nutzer erwartet sie früher/später
UQ-002Arbeitgeber wendet ohne Steuer-ID die Steuerklasse VI an (gemäß §39c EStG)Mittel — §39c EStG zur Bestätigung heranziehen
UQ-003Der ViOLA-Chatbot der BZSt (CH-001) kann die Steuer-ID abrufen und erneut versendenMittel — auf bzst.de verifizieren
UQ-004Der erneute Versand durch die BZSt dauert 1–3 WochenNiedrig — nur Unannehmlichkeit

Ungeklärte Fragen

IDQuestionRiskResolution path
UQ-001Offiziell von der BZSt genannte Zustellzeit für die Steuer-ID nach der AnmeldungMittelAuf bzst.de oder über ViOLA (CH-001) verifizieren
UQ-002Ob §39c EStG die Steuerklasse VI ohne Steuer-ID vorschreibtMittel§39c EStG von gesetze-im-internet.de abrufen
UQ-003Aktuelle Fähigkeit des ViOLA-Chatbots für Anfragen zum erneuten Versand der Steuer-IDMittelÜber CH-001 (ViOLA) auf bzst.de verifizieren
UQ-004Zeitrahmen für den erneuten Versand nach Anfrage bei der BZStNiedrigAuf bzst.de verifizieren

Offizielle Quellenangaben

Source IDTitlePublisherRelevance
SRC-024§139b AO — IdentifikationsnummerBundesministerium der JustizRechtsgrundlage der Steuer-ID: eine pro Person, wird von der BZSt ausgestellt, automatisch bei Anmeldung, lebenslange Gültigkeit, keine Änderung bei Adressumzug
⚠ NICHT VERFÜGBARBZSt — Steuerliche IdentifikationsnummerBundeszentralamt für SteuernSeite zum Zeitpunkt der Recherche nicht verfügbar — erneut versuchen unter bzst.de/DE/Privatpersonen/SteuerlicheIdentifikationsnummer

Abschlusskriterien

Der Nutzer hat:


Datum der letzten Prüfung

2026-07-20

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Erstellt am 2026-08-28 aus der AusHelp-Wissensdatenbank. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Quellen werden wöchentlich automatisiert geprüft (Gesetzestexte alle 90 Tage, amtliche Hinweise alle 30, volatile Werte alle 14).

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