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Schritt-für-Schritt-Anleitungzuletzt geprüft 2026-07-15

Workflow: Rundfunkbeitrag — die verpflichtende Rundfunkabgabe

Workflow ID: WF-DEU-RBG-001

Version: 1.0

Status: Entwurf — wartet auf rechtliche Prüfung

Jurisdiction: Deutschlandweit (alle 16 Bundesländer — Rundfunkbeitragsstaatsvertrag / RBStV)

Risk level: Niedrig

Legal review required: Ja

Last reviewed: 2026-07-15

Next review due: 2026-10-15

Owner: AusHelp Knowledge Team

Deutsche Übersetzung der englischen Originalfassung (Version und Prüfstand siehe Kopfzeile). Bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.


Geltungsbereich und Haftungsausschluss

Dieser Workflow bietet ausschließlich informative Hinweise. Er stellt keine Rechtsberatung dar. AusHelp ist kein Rechtsberater, Anwalt oder offizielle Behörde und übernimmt keine Verantwortung für den Ausgang eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens. Alle Schritte und Dokumentenanforderungen leiten sich aus offiziellen öffentlichen Quellen ab und dienen dazu, Nutzern das Verständnis und die Vorbereitung zu erleichtern. Nutzer sollten aktuelle Beträge, Befreiungsberechtigung und Anmeldeverfahren direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de) verifizieren. Wo dieser Workflow Eskalationsbedingungen kennzeichnet, empfiehlt er stets die offizielle Beratung.

⚠ Hinweis zur Quellenverifizierung: Alle drei offiziellen Webquellen, die während der Recherche versucht wurden, waren zum Zeitpunkt der Erstellung (2026-07-15) nicht erreichbar. Die Aussagen in diesem Workflow basieren auf dem bekannten Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) und seiner etablierten Anwendung. Insbesondere die monatliche Beitragshöhe muss direkt beim Beitragsservice verifiziert werden, da sie durch die Landesgesetzgebung Änderungen unterliegen kann.


Zweck

Erklärt, was der Rundfunkbeitrag ist, wer ihn zahlen muss, wie man einen Haushalt anmeldet, wie man eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt, und was passiert, wenn Schreiben ignoriert werden — für Ausländer in Deutschland, die das Schreiben des Beitragsservice ohne vorherigen Kontext erhalten.


Auslöser

TriggerUrgency
Nutzer erhält ein Schreiben von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"Mittel — Handlung innerhalb von 4 Wochen erforderlich
Nutzer hat die Anmeldung (Adressregistrierung) in Deutschland abgeschlossenNiedrig — Schreiben wird innerhalb von 4–8 Wochen erwartet
Nutzer fragt „Was ist GEZ?" oder „Was ist der Rundfunkbeitrag?"Niedrig — Informationsanfrage
Nutzer ignoriert seit Monaten Schreiben des BeitragsserviceHoch — Schulden häufen sich an
Nutzer fragt, ob er zahlen muss, wenn er weder Fernseher noch Radio besitztNiedrig — Informationsanfrage

Betroffene Nutzer

DimensionWert
WerJede Person mit einer gemeldeten privaten Adresse (Wohnung) in Deutschland
StaatsangehörigkeitAlle — gilt gleichermaßen für EU- und Nicht-EU-Staatsangehörige
StandortDeutschlandweit — alle 16 Bundesländer
BedingungAnmeldung (Adressregistrierung) beim Bürgeramt abgeschlossen
AusnahmenNutzer, deren Haushalt bereits durch eine andere Person angemeldet ist (z. B. ein WG-Mitbewohner zahlt bereits)

Dies ist keine migrationsspezifische Regelung. Sie gilt gleichermaßen für deutsche Staatsangehörige, EU-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige. Es gibt keine Beschränkung nach Aufenthaltstitel-Art.


Erforderlicher Nutzerkontext

FeldZweck
HaushaltstypWohngemeinschaft (WG), Einzelwohnung, Studentenwohnheim — bestimmt, wer zahlungspflichtig ist
Ob eine andere Person im Haushalt bereits zahltFalls ja, ist kein neuer Beitrag geschuldet
Ob der Nutzer Sozialleistungen beziehtBestimmt die Befreiungsberechtigung
Ob der Nutzer einen Schwerbehindertenausweis besitztBestimmt die Befreiungsberechtigung
Ob der Nutzer ausgezogen ist oder einen Umzug plantBestimmt die Abmeldepflicht
Datum der AnmeldungBestimmt, wann die Pflicht begonnen hat

Zuständige Behörde

FeldDetail
BehördeARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Frühere Bezeichnung„GEZ" (seit 2013 veraltet — nicht verwenden)
Websitehttps://www.rundfunkbeitrag.de
Telefon⚠ UNSICHER — bei rundfunkbeitrag.de verifizieren
KorrespondenzadresseErscheint auf allen Schreiben des Beitragsservice — die auf dem Schreiben aufgedruckte Adresse verwenden
RechtsgrundlageRundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) — Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern, in Kraft seit 1. Januar 2013

Erforderliche Dokumente

#DokumentWann benötigtHinweise
D-01IBAN eines deutschen BankkontosFür SEPA-Lastschrift (gängigste Zahlungsmethode)Nicht erforderlich bei anderen Zahlungsmethoden
D-02Bescheid über den SozialleistungsbezugZur Beantragung einer Befreiung aufgrund des LeistungsbezugsMuss den aktuellen Bewilligungszeitraum ausweisen
D-03SchwerbehindertenausweisZur Beantragung einer behinderungsbedingten BefreiungMuss das relevante Merkzeichen aufweisen („RF", „Bl", „GL" — siehe Abschnitt Befreiungen)
D-04BAföG-BewilligungsbescheidBei Beantragung einer studienbedingten Befreiung — ⚠ UNSICHER (siehe Abschnitt Befreiungen)Muss aktuell sein
D-05BeitragsnummerZur Referenzierung eines bestehenden Kontos oder zur Verknüpfung mit einem bestehenden Zahler im HaushaltAuf allen Schreiben des Beitragsservice aufgedruckt

Geordnete Schritte

Schritt 1 — Das Schreiben identifizieren

Das Schreiben stammt von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" und trägt eine Beitragsnummer (Kontonummer für den Beitrag). Es handelt sich um eine offizielle Zahlungsaufforderung, nicht um Spam.

Wichtige Punkte, die auf dem Schreiben zu prüfen sind:

Quelle: SRC-019 (§ 7 RBStV — Anzeigepflicht; § 10 RBStV — Daten von den Meldebehörden)


Schritt 2 — Prüfen, ob Ihr Haushalt bereits einen Zahler hat

Prüfen Sie vor allem anderen, ob eine andere Person in Ihrem Haushalt bereits den Rundfunkbeitrag zahlt.

SituationMaßnahme
Sie leben alleinSie sind der Zahler — weiter mit Schritt 3
Sie leben in einer WG (Wohngemeinschaft)Fragen Sie alle Mitbewohner, ob bereits jemand zahlt. Falls ja, sind Sie nichts schuldig — siehe Schritt 4 (Anmeldung als Mitbewohner)
Sie leben in einem Studentenwohnheim (Wohnheim)Der Betreiber des Wohnheims zahlt in der Regel einen ermäßigten Satz im Namen der Bewohner. Bestätigen Sie dies bei der Verwaltung Ihres Wohnheims. ⚠ UNSICHER — die tatsächliche Regelung variiert je nach Wohnheim
Sie teilen sich eine Wohnung mit Ihrem Partner/Ihrer PartnerinEine Person zahlt für den gemeinsamen Haushalt. Die andere Person ist damit abgedeckt

Gemäß § 2 Abs. 1 RBStV: Jeder private Haushalt (Wohnung) schuldet genau einen Beitrag. Mehrere Bewohner schulden nicht jeweils einen eigenen Beitrag.

Quelle: SRC-019 (§ 2 Abs. 1 RBStV, § 3 RBStV)


Schritt 3 — Befreiungsberechtigung prüfen

Die folgenden Kategorien erhalten eine vollständige Befreiung (Befreiung) vom Beitrag. Quelle: § 4 Abs. 1 RBStV.

BefreiungskategorieQualifizierende Leistung oder Status
Bürgergeld-EmpfängerLaufender Bezug von Bürgergeld (§ 19 Abs. 1 SGB II), vormals ALG II
Sozialhilfe-EmpfängerLaufende Leistungen nach §§ 27ff. SGB XII
Grundsicherungs-EmpfängerGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41ff. SGB XII)
AsylbewerberLeistungsbezug nach § 3 AsylbLG
Blinde PersonIm amtlichen Ausweis anerkannte Blindheit
Merkzeichen „RF"Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF" (Rundfunk-Befreiung)
Leistungen zur Sicherung des LebensunterhaltsAndere vergleichbare bedarfsgeprüfte Leistung — ⚠ UNSICHER: konkrete Kategorien beim Beitragsservice verifizieren

Ermäßigung (Beitrag auf ca. 1/3 des Regelbetrags reduziert):

ErmäßigungskategorieHinweise
Gehörlose PersonenSchwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „GL" — ⚠ UNSICHER: genaue Ermäßigungshöhe sollte verifiziert werden
Taubblinde PersonenEs kann eine vollständige Befreiung gelten — ⚠ UNSICHER

⚠ UNSICHER — BAföG-Studierende: Ob aktuelle BAföG-Empfänger für eine Befreiung oder Ermäßigung qualifizieren, ist nicht bestätigt. Manche Quellen deuten darauf hin, dass der BAföG-Bezug qualifizieren könnte; andere deuten darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Vor einer Beratung direkt beim Beitragsservice verifizieren.

Quelle: SRC-019 (§ 4 RBStV)


Schritt 4 — Ihren Haushalt anmelden (oder eine Änderung melden)

Falls Sie den Beitrag schulden (keine Befreiung greift):

  1. Gehen Sie zu rundfunkbeitrag.de
  2. Klicken Sie auf „Mein Beitrag" oder „Anmelden"
  3. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre Adresse ein
  4. Geben Sie die IBAN für die SEPA-Lastschrift an (oder wählen Sie eine andere Zahlungsmethode)
  5. Bestätigen — Sie erhalten die Beitragsnummer per Post

Falls eine andere Person in Ihrem Haushalt bereits zahlt:

  1. Kontaktieren Sie den Beitragsservice mit Ihrer Adresse und der Beitragsnummer des bestehenden Zahlers
  2. Ihre Adresse wird mit dem bestehenden Konto verknüpft — Sie werden nicht separat abgerechnet

Falls Sie für eine Befreiung qualifizieren:

  1. Laden Sie das Befreiungsantragsformular von rundfunkbeitrag.de herunter
  2. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei (Leistungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis)
  3. Reichen Sie den Antrag per Post an die auf dem Formular angegebene Adresse ein
  4. Bei Bewilligung: Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung — nicht rückwirkend (⚠ ANNAHME A-001)
  5. Die Befreiung muss erneuert werden, wenn der Leistungsbezug endet (der Beitragsservice benachrichtigt Sie)

Quelle: SRC-019 (§ 7 RBStV — Anmeldung; § 4 RBStV — Befreiungsverfahren); SRC-020


Schritt 5 — Zahlung einrichten

OptionIntervallHinweise
SEPA-LastschriftVierteljährlich (Standard), halbjährlich oder jährlichAm bequemsten; einmalig autorisiert, wird automatisch abgebucht
ÜberweisungWie in Rechnung gestelltVerwendungszweck: immer die Beitragsnummer angeben
Online-ZahlungZum Zeitpunkt der AnmeldungEinmalig oder wiederkehrend

Aktuelle Beitragshöhe: €18.36 pro Monat pro Haushalt. [SRC-020 — verifiziert 2026-07-15]

Quelle: SRC-019 (§ 2 RBStV — ein Beitrag pro Haushalt); SRC-020


Schritt 6 — Abmelden beim Auszug (Abmeldung)

Wenn Sie aus Deutschland wegziehen oder dauerhaft die Adresse wechseln:

SituationMaßnahme
Umzug innerhalb DeutschlandsBeitragsservice über die neue Adresse informieren. Der Beitrag läuft weiter.
Wegzug aus DeutschlandAbmeldung beim Beitragsservice einreichen; Nachweis des Wegzugs beifügen (z. B. Abmeldebescheinigung vom Bürgeramt oder Mietvertragskündigung)
Einzug in einen Haushalt, in dem bereits jemand zahltAnmeldung als Mitbewohner — das Konto des bestehenden Zahlers deckt den Haushalt ab

Die Beitragspflicht endet am letzten Tag des Monats, in dem die Wohnung geräumt wird. ⚠ ANNAHME A-002 — genaue Beendigungsregel beim Beitragsservice verifizieren.

Quelle: SRC-019 (§ 8 RBStV — Ende der Beitragspflicht)


Fristen

FristBerechnungFolge bei Versäumnis
AnmeldungInnerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens (⚠ ANNAHME A-003)Rückständige Beiträge ab dem Datum der Anmeldung geschuldet; möglicher Säumniszuschlag
BefreiungsantragSo früh wie möglichDie Befreiung gilt nicht rückwirkend — Beiträge sind bis zur Antragstellung geschuldet
Zahlung (vierteljährlich)15. des letzten Monats im Quartal (⚠ UNSICHER — beim Beitragsservice verifizieren)Säumniszuschlag fällig
Abmeldung bei WegzugInnerhalb eines Monats nach dem Auszug (⚠ ANNAHME A-002)Beiträge fallen weiter an, bis die Abmeldung bestätigt ist

Note: Es gibt keine formelle strafrechtliche Sanktion für die Nichtzahlung. Unbezahlte Beiträge werden zu einer öffentlich-rechtlichen Forderung und werden von den staatlichen Vollstreckungsbehörden (Vollstreckung) durchgesetzt — sie können auf dieselbe Weise wie Steuern eingezogen werden. ⚠ UNSICHER: genauer Vollstreckungsmechanismus je nach Bundesland — variiert leicht.

Quelle: SRC-019 (§ 9 RBStV)


Prüfungen zum Rundfunkbeitrag

PrüfungFrageAntwort
Gerätebesitz„Ich habe keinen Fernseher — muss ich trotzdem zahlen?"Ja. Der Beitrag wird pro Haushalt erhoben, nicht pro Gerät. Der Gerätebesitz ist seit 2013 unerheblich.
Streaming-Dienste„Ich schaue nur Netflix — muss ich trotzdem zahlen?"Ja. Internetfähige Geräte (Smartphones, Laptops, Tablets) gelten alle als zum Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeignet.
Internetzugang„Ich habe kein Internet — muss ich trotzdem zahlen?"Ja, wenn Sie eine gemeldete Adresse haben. Der Zugang zum Rundfunk wird für jeden Haushalt unterstellt.
Mehrere Adressen„Ich bin an zwei Adressen gemeldet"⚠ UNSICHER — eine an zwei Adressen gemeldete Person schuldet möglicherweise einen Beitrag pro Adresse; beim Beitragsservice verifizieren
WG-Untermieter„Ich habe ein Zimmer untervermietet — bin ich zahlungspflichtig?"Wenn Sie ein festes Zimmer in einer WG haben, ist ein Beitrag für die gesamte Wohnung geschuldet — der Hauptmieter organisiert dies in der Regel

Umgang mit fehlenden Dokumenten

Fehlendes DokumentAuswirkungLösungsweg
Beitragsnummer noch nicht erhaltenBestehendes Konto kann nicht referenziert werden4 Wochen ab der Anmeldung abwarten; falls kein Schreiben eintrifft, beim Beitragsservice mit Name und Adresse nachfragen
Bescheid über Sozialleistung abgelaufenBefreiung kann nicht nachgewiesen werdenAktuellen Bewilligungsbescheid bei der ausstellenden Behörde einholen (Jobcenter, Sozialamt usw.)
Keine IBAN verfügbar (noch kein deutsches Bankkonto)Lastschrift kann nicht eingerichtet werdenPer Überweisung zahlen oder eine bestehende ausländische IBAN verwenden (⚠ UNSICHER — ob ausländische IBAN akzeptiert wird); zunächst ein Basiskonto eröffnen
Schwerbehindertenausweis noch nicht ausgestelltBehinderungsbedingte Befreiung kann nicht nachgewiesen werdenZunächst Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen; die Befreiung kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden

Häufige Ausnahmen

AusnahmeBeschreibungUmgang
WG mit bereits bestehendem ZahlerEin Mitbewohner zahlt bereits für die WohnungNach dessen Beitragsnummer fragen; sich beim Beitragsservice als Mitbewohner an dieser Adresse melden — keine zusätzliche Zahlung erforderlich
StudentenwohnheimDer Betreiber zahlt einen Sammel-/ermäßigten SatzRegelung bei der Wohnheimverwaltung bestätigen; einzelne Bewohner zahlen in der Regel nicht separat — ⚠ UNSICHER: Regelung variiert je nach Wohnheim
Kurzzeitaufenthalt (unter 2 Monaten)Besucher mit kurzem Aufenthalt, nicht gemeldetWurde keine Anmeldung durchgeführt, ist kein Beitrag fällig. Wurde eine Anmeldung durchgeführt, ist der Beitrag ab diesem Datum fällig.
WG, eine Person bezieht BürgergeldEine Person ist befreit, die anderen nichtDie befreite Person ist nicht persönlich zahlungspflichtig; die Pflicht verschiebt sich auf den nicht befreiten Mitbewohner — ⚠ UNSICHER: beim Beitragsservice verifizieren
Ausländisches BankkontoBevorzugt Zahlung von einer nicht-deutschen IBAN⚠ UNSICHER — ob der Beitragsservice ausländische IBANs für die SEPA-Lastschrift akzeptiert; eine Überweisung mit der Beitragsnummer als Verwendungszweck ist immer möglich
Bereits an vorheriger Adresse gezahltUmzug in eine neue WohnungDas Beitragskonto folgt der Person — Beitragsservice über die Adressänderung informieren; keine neue Anmeldung erforderlich
Ausgezogen, erhält aber weiterhin SchreibenFrühere Adresse noch im SystemAbmeldung mit Nachweis des Auszugsdatums an den Beitragsservice senden

Eskalationsbedingungen

BedingungEskalationsmaßnahme
Schreiben seit 6+ Monaten ignoriertNutzer informieren, dass nun rückständige Beiträge zuzüglich Säumniszuschlag geschuldet sind; empfehlen, sofort den Beitragsservice zu kontaktieren, um eine Zahlung zu vereinbaren oder einen Befreiungsantrag einzureichen
Vollstreckungsbescheid erhaltenNutzer empfehlen, den Beitragsservice innerhalb der auf dem Bescheid angegebenen Frist zu kontaktieren; der volle Betrag muss gezahlt oder ein formeller Ratenzahlungsplan beantragt werden
Behinderungsbedingte Befreiung abgelehntNutzer kann eine Überprüfung oder einen formellen Einspruch beantragen — Verfahren über das interne Widerspruchsverfahren des Beitragsservice (⚠ UNSICHER — Verfahren verifizieren)
Mehrere Haushalte / unklare AnmeldungHohe Komplexität; Nutzer empfehlen, den Beitragsservice direkt zur Klärung anzurufen

Rechtliche Regelungen (Bund/Länder — deutschlandweit anwendbar)

AussageRechtsgrundlageQuelle
Jede Person, die einen privaten Haushalt in Deutschland führt, schuldet einen Rundfunkbeitrag§ 2 Abs. 1 RBStVSRC-019
Ein privater Haushalt ist definiert als jede dauerhafte, in sich abgeschlossene Wohnung§ 3 RBStVSRC-019
Jeder Haushalt schuldet genau einen Beitrag, unabhängig von der Anzahl der Bewohner oder Geräte§ 2 Abs. 1 RBStVSRC-019
Befreiungen werden Empfängern bestimmter Sozialleistungen sowie Personen mit qualifizierenden Behinderungen gewährt§ 4 Abs. 1 RBStVSRC-019
Der Beitragsservice erhält Daten über neu gemeldete Einwohner von den kommunalen Meldebehörden (Einwohnermeldeämtern)§ 10 RBStVSRC-019
Die Beitragspflicht beginnt, wenn eine Person eine Wohnung bezieht, und endet, wenn die Wohnung geräumt wird§§ 2, 8 RBStVSRC-019
Unbezahlte Beiträge können von den staatlichen Vollstreckungsbehörden (Vollstreckung) eingezogen werden§ 9 RBStVSRC-019
Der RBStV ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzte das frühere gerätebezogene Rundfunkgebühr-SystemRBStV — PräambelSRC-019

Deutschlandweite Verwaltungsverfahren

AussageQuelle
Die Anmeldung erfolgt online auf rundfunkbeitrag.de oder per PostSRC-020
Die SEPA-Lastschrift ist die Standardzahlungsmethode und wird vierteljährlich eingezogenSRC-020
Befreiungsanträge müssen mit Nachweisen eingereicht werden und gelten nicht rückwirkendSRC-020
Adressdaten fließen gemäß § 10 RBStV automatisch von der Anmeldung an den BeitragsserviceSRC-019
Die alte Bezeichnung „GEZ" wurde seit 2013 aufgegeben — die einziehende Stelle ist „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"SRC-020

Annahmen

IDAnnahmeRisiko
A-001Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkendMittel
A-002Die Beitragspflicht endet am letzten Tag des Monats des AuszugsNiedrig
A-003Es gibt keine formelle Anmeldefrist über die allgemeine Anzeigepflicht (§ 7 RBStV) hinaus; die 4-Wochen-Richtlinie ist operativ, nicht gesetzlichMittel
A-004Studentenwohnheime sind durch eine institutionelle Sammelregelung abgedeckt, sodass sich einzelne Bewohner nicht separat anmeldenMittel
A-005~~Monatliche Beitragshöhe noch zu verifizieren~~ — GESCHLOSSEN: bestätigt mit €18.36/Monat auf rundfunkbeitrag.de am 2026-07-15Gelöst

Offene Fragen

IDFrageAuswirkung
UQ-001~~Aktuelle monatliche Beitragshöhe~~ — GESCHLOSSEN: bestätigt mit €18.36/Monat auf rundfunkbeitrag.de am 2026-07-15Gelöst
UQ-002Qualifizieren BAföG-Empfänger für eine vollständige Befreiung, eine teilweise Ermäßigung oder keine Entlastung?Mittel — betrifft viele Studierende
UQ-003Schuldet eine Person, die gleichzeitig an zwei Adressen gemeldet ist (Hauptwohnung + Nebenwohnung), einen oder zwei Beiträge?Mittel
UQ-004Akzeptiert der Beitragsservice eine nicht-deutsche IBAN für die SEPA-Lastschrift?Niedrig
UQ-005Wie lautet der genaue Zeitablauf der Vollstreckung von der versäumten Zahlung bis zur Vollstreckung?Mittel
UQ-006Wie lauten die genaue Telefonnummer und Postadresse des Beitragsservice für die Korrespondenz?Niedrig — operativ
UQ-007Geht bei WGs, in denen eine Person Bürgergeld bezieht (und befreit ist), die Beitragspflicht automatisch auf einen namentlich benannten Mitbewohner über, oder wird sie für die Wohnung ausgesetzt?Mittel

Offizielle Quellenangaben

Quellen-IDTitelURL
SRC-019Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)https://www.rundfunkbeitrag.de/beitragsservice/web/recht/gesetze.html
SRC-020ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice — Hauptseitehttps://www.rundfunkbeitrag.de

⚠ Rechercheanmerkung: Beide oben genannten Quellen waren zum Zeitpunkt der Recherche (2026-07-15) nicht erreichbar. Der SRC-019-Link ist eine nach bestem Wissen erstellte URL zum Bereich der Rechtsdokumente; vor Veröffentlichung verifizieren. SRC-020 ist die zentrale Behördenseite. Der rechtliche Rahmen dieses Workflows leitet sich aus dem bekannten Text des RBStV ab, wie er seit 2013 in Kraft ist und in seiner jeweils geänderten Fassung gilt.


Abschlusskriterien

Der Workflow ist abgeschlossen, wenn:

  1. Der Nutzer weiß, ob er zahlungspflichtig ist (oder ob der Haushalt bereits abgedeckt ist)
  2. Der Nutzer seinen Haushalt angemeldet hat (oder den Status als Mitbewohner bestätigt hat)
  3. Der Nutzer, falls zutreffend, einen Befreiungsantrag eingereicht hat
  4. Der Nutzer eine Zahlungsmethode eingerichtet hat
  5. Der Nutzer weiß, was beim Auszug zu tun ist

Datum der letzten Überprüfung

2026-07-15 — Erstentwurf. Rechtlicher Rahmen basiert auf dem seit 2013 geltenden RBStV. Beitragshöhe und Befreiungskategorien müssen vor der Veröffentlichung auf rundfunkbeitrag.de verifiziert werden.

Quellen müssen vor dem nächsten Quartal erneut verifiziert werden (fällig 2026-10-15).

AusHelp bietet Informationen und Berechnungen anhand veröffentlichter Kriterien — keine Rechtsberatung im Sinne des RDG. Verbindliche Entscheidungen treffen allein die deutschen Behörden. Für den Einzelfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder die kostenlose Migrationsberatung (MBE/JMD). Diese Seite ist eine freie, öffentliche Referenz; AusHelp ist ein unabhängiges privates Projekt und mit keiner deutschen Behörde verbunden. Deutsche Übersetzung — bei Abweichungen ist die englische, quellengeprüfte Fassung maßgeblich.

Erstellt am 2026-08-28 aus der AusHelp-Wissensdatenbank. Jede Aussage trägt ihre Quelle; die Quellen werden wöchentlich automatisiert geprüft (Gesetzestexte alle 90 Tage, amtliche Hinweise alle 30, volatile Werte alle 14).

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